GZ nach Aufnahme des Gewerbes beantragen?

Hallo!

Eine Arbeitnehmerin A lässt ihren Jahresvertrag (Redakteurin bei TV-Firma) auslaufen und möchte fortan als freie Journalistin arbeiten. Dies geht mehr schlecht als recht, mit ein paar Aufträgen und Angespartem schlägt sie sich durch die Welt.

Kann sie JETZT NOCH den Gründungszuschuss (GZ) beantragen?
Die Regeln klingen klar, aber wie flexibel ist dort das Amt?

Besten Dank im Voraus…

LG
Sandra

MOD:
– Titel Archiv-tauglich gemacht
– Im Text „Eingliederungszuschuss“ durch „Gründungszuschuss (GZ)“ ersetzt. (Es soll ja kein AN eingestellt werden!)

Nein!
Hi!

Kann sie JETZT NOCH den Gründungszuschuss (GZ) beantragen?
Die Regeln klingen klar, aber wie flexibel ist dort das Amt?

Gar nicht! Flexibilität würde ja hier heißen, sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen!

Und wie Du schon sagst: Die Regeln sind klar – nochmal zum Nachlesen formuliert in § 57 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html

Seitens der AA ist hier leider nicht zu helfen.

LG
Liza

Hallo, alternativ gibt es für Existenzgründer auch Fördergelder von der KFW oder IB oder auch vom Bundesland etc., allerdings auch da eher VOR der Selbstständigkeit zu beantragen, aber manche sind auch zur Existenzsicherung in flauen Zeiten da. Tipps dazu gibt bei Seminaren für Existenzgründer in der örtlichen IHK und in deren massenhaften Broschüren.
Evtl hilft auch ein Journalistenberufsverband, um an die nötigen Infos zu kommen oder das Institut für freie BErufe.
Gruß Susanne
„Was will alle Welt nur mit diesen BA-Geldern…, als wenn es nichts besseres gäbe.“