Habe ich bei Lohnsteueklassel 1,ohne weitere Einnahmen eine Einkommenssteuerabgabepflicht?

Hallo,
muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben wenn ich 10 Monate mit Lohnsteuerklasse 1 nichtselbständig gearbeitet habe und 2 Monate arbeitslos war? Ich hatte keine weiteren Einnahmen und es geht mir hier um die PFLICHT. Dass ich es kann und sollte, weiß ich.
Wenn ich eine Erklärung machen muss, warum? Wo kann ich das nachlesen?
Herzlichen Dank für deine Mühe, Gruß
Anne

moin,

du MUßT - wegen der erhaltenen lohnersatzleistungen. die nämlich erhöhen dein zu versteuerndes einkommen und ggfs. auch die zu zahlende gesamtsteuer.
da das fa ja nichts von diesen lohnersatzleistungen weiß, mußt du es ihnen per steuererklärung mitteilen. wenn du das nicht tust, dann geht das schnell in richtung steuerhinterziehung…

saludos, borito

/t/est-wann-besteht-pflicht-abgabe-steuererklaerung/…

http://www.ratgeber-steuer24.de/Studenten_und_Refere…

Pflichtabgabe bis 31.05.2010 wegen der Arbeitslosigkeit! (wenn mehr als 410 EUR ALG erhalten, wovon ich ausgehe)

im nächsten Jahr, wenn 12 Monate nur gearbeitet wurde, keine Pflicht mehr!

Das kann man alles direkt in der Anleitung zur Steuererklärung nachlesen :wink: -> erhältlich beim örtlichen Finanzamt. hier habe ich ganz schnell eine version von 2006 gegoogelt: http://www.finanzamt.brandenburg.de/sixcms/media.php…

GRuß
Topu

Super, danke, werd ich gleich mal nachlesen. Irgendwas von mehr als 410 € ALG hab ich schon gehört, wusste aber nicht genau, was das bedeuten soll …
LG
Anne

Hallo,
vielen Dank. Aber wird denn ALG versteuert?
Hat das vielleicht irgendwas mit Progession zu tun (hab ich jedenfalls in dem Zusammenhang schon mal gehört)?
LG
Anne

Hallo Anne,
ja du musst eine EKST Erklärung abgeben, wenn du Arbeitslosengeld bezogen hast(sogenannte Lohnersatzleistung) und im übrigen solltest Du sogar eine abgeben, da Du mit ziemlicher Sicherheit zuviel gezahlte Steuer zurückerhältst.
Gruss Hermann

Hallo Hermann, das hab ich mir schon gedacht. Ich mach auch eine Erklärung und denke auch, dass ich was wiederkriege.
Aber ich weiß nicht WIESO? Hab doch mit Lohnsteuerkl.1 alles soweit versteuert und ALG wird zusätzlich noch hinterher besteuert???
Danke erst mal und viele Grüße
Anne

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Hallo Anne,

Du musst nicht, aber es könnte gut sein. Wenn du Steuern gezahlt hattest wirst du sie zurückbekommen.

Viel ERFOLG wünscht

wolfgang

muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben wenn ich 10
Monate mit Lohnsteuerklasse 1 nichtselbständig gearbeitet habe
und 2 Monate arbeitslos war? Ich hatte keine weiteren
Einnahmen und es geht mir hier um die PFLICHT. Dass ich es
kann und sollte, weiß ich.
Wenn ich eine Erklärung machen muss, warum? Wo kann ich das
nachlesen?
Herzlichen Dank für deine Mühe, Gruß
Anne

Hallo Hermann, das hab ich mir schon gedacht. Ich mach auch
eine Erklärung und denke auch, dass ich was wiederkriege.
Aber ich weiß nicht WIESO? Hab doch mit Lohnsteuerkl.1 alles
soweit versteuert und ALG wird zusätzlich noch hinterher
besteuert???
Danke erst mal und viele Grüße
Anne

Hallo Anne,
der Hauptgrund ist, das das Finanzamt natürlich zu seinen Gunsten kalkuliert und die Beträge immer auf 12 Monate angesetzt werden, d.h bist Du nicht 12 Monate abhängig beschäftigt ( so der Ausdruck) kannst Du im Regelfall immmer mit einer Steuererstattung rechnen, da die Freibeträge jahresbezogen sind.
Gruss Hermann

Hallo Anne,
ja du musst eine EKST Erklärung abgeben, wenn du
Arbeitslosengeld bezogen hast(sogenannte Lohnersatzleistung)
und im übrigen solltest Du sogar eine abgeben, da Du mit
ziemlicher Sicherheit zuviel gezahlte Steuer zurückerhältst.
Gruss Hermann

hallo,

ja und nein. direkt versteuert wird das alg nicht. aber es erhöht das „zu versteuernde einkommen“, somit würde dein reales einkommen bei erreichen einer höheren progressionsstufe auch höher „nachversteuert“ werden.
bsp.: einkommen aus arbeit: 50tsd euro - die würden z.b. mit 30% steuersatz versteuert.
lohnersatzleistung: 5tsd euro -> würde die progression (persönlicher steuersatz) von bspw. 30 auf 32% erhöhen.
dann würden die 50tsd mit 32%-30%=+2% „nachversteuert“.

saludos, borito

Hallo Anne,

meines Wissens bist Du nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Nachlesen kann man das z.B. im kleinen Konz und im EStG.

Viele Grüße

Paola

Grundsätzlich ist jeder in Deutschland Steuerpflichtige verpflichtet jedes Jahr eine Einkomensteuererklärung abzugeben, außer im Gesetz steht für seine Fall eine Ausnahme.

Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) und § 25 Abs. 1 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und in § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) konkretisiert.
Danach sind zur Abgabe verpflichtet:
alle, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen
wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a, oder die positive[2] Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt (§ 46 Abs 1 Nr. 1 EStG)

§ 149 Abs. 1 AO, § 25 Abs. 3 EStG, 56 EStDV

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20071…
frühli (ex-schokofondue8)
Beste Antwort - Ausgewählt durch Abstimmung
„Ja, definitiv, da führt kein Weg dran vorbei. Du musst aber deine Tätigkeit auch klassifizieren können, d.h. ob die Tätigkeit, die du ausübst auch definitv zu einer der freiberuflichen Tätigkeiten zuzuordnen ist!
In den Rechnungen musst du dann auf jeden Fall angeben, dass die MWSt. gemäß Umsatzsteuergesetz(USTG) §19 nicht in Rechnung gestellt wird.
Grundsätzlich gilt:
Als Freiberufler muss kein Gewerbe angemeldet, sondern die Tätigkeit nur beim Finanzamt gemeldet werden.
Dort bekommst du nach Ausfüllen eines Formulars zur Angabe über freiberufliche Tätigkeit eine Steuernummer“
konkrete info, siehe hier:"- Link leider unbrauchbar

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070…

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,selbststae…

http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflichkeit-ste…