dann nennen wir es nicht verboten, sondern mal illegal 
hab da ein gutes zitat aus einen forum mal genommmen:
„Schon sich Zugriff auf einen fremden Rechner zu verschaffen ist definitiv illegal, sobald der Betreiber oder Besitzer die nötigen Mindestmassnahmen zur Absicherung eingehalten hat. Es ist ja so wie wenn man in ein Fremdes Haus durchs Fenster rein klettert und ein bisschen drin rumläuft und dann ohne was zu klauen oder anzuschauen wieder rausklettert und dabei nichts beschädigt. Das ist definitiv eine Straftat und da wird niemand dem Hausbesitzer sagen: Hey, wieso hast du keine Gitter vor dem Fenster ? Er hat schon mit dem Fenster die nötige Sicherheit eingehalten !“
oder dieses hier
"Das was am Hacken nicht illegal ist ist was ganz anderes:
Zum Beispiel du gehst hin und testest an deinem EIGENEN PC Sicherheitslücken eins Betriebssystems. Das ist legales Hacken. Oder wenn du jetzt zu ner Firma gehst und sagst: Hey, ich glaube da ist ne Sicherheitslücke in eurem System. Wenn ihr wollt teste ich es mal aus und sage euch wie ihr das Problem beheben könnt - MIT ERLAUBNIS - das ist legales hacken.
Auch wenn man sich Informationen über das Hacken besorgt um sein eigenes System abzusichern ist das legal.
Aber alles was ohne Erlaubnis an fremden PCs stattfindet ist illegal und wird in den USA nicht selten mit ziemlich vielen Jahren Knast belegt !"
und dann nochwas:
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt:
§202a Ausspähen von Daten:
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
§263 Computerbetrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögens-Vorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch Verwendung unrichtiger Einwirkungen auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§303a Datenveränderung:
(1) Wer sich rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§303b Computersabotage:
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes
Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er…
- eine Tat nach $ 303a Abs. 1 begeht oder
- eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit einer Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
alles nachzulesen in einen forum:
http://www.politikforum.de/forum/showthread.php?thre…
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