Hallo Liebes www Forum,
ich bin im Bestitz einer Eigentumswohnung, welche mir zur Hälfte gehört;
Da ich mich eben gerade in der Scheidung befinde möchte ich, irgend möglich, meinen Anteil an der Immobilie los werden.
Das Darleh wir Gesammtschuldnerisch bei einer Bank getragen;
Der Restschuldbetrag liegt deutlich unter dem Startbetrag des Kredits, ist aber jedoch noch vorhanden.
Über Veräußerung oder sonstigen Bedingungen wurde zwischen den Parteien keine Vereinbarung getroffen.
Frage:
Ist es möglich, mein Anteil, der bei 50% liegt, an eine ditte Person zu verkaufen oder zu verschenken?
Diese müsste jedoch im Gegenzug alle Rechte und Pflichte und Verbindlichkeiten übernehmen und als Gläubiger bei der Bank in Erscheinung treten.
Eine Zwangsversteigeung/Teilungsversteigerung möchte ich umgehen, da Partei 1 gerne die Wohnung für lauh haben möchte und durch die Versteigerung den Berag der Wohnung im schlimmsten Fall unter dem Etrag der Restschuld versteigert werden könnte.
Eine gütliche Einigung ist ausgeschlossen, da Sie hierfür nicht gesprächsbereit ist.
Für Info oder Hilfe möchte ich mich schon mal vorab recht herzlich bedanken,
Grundsätzlich bin ich immer dsfür zu reden, auch wenn das ‚schlimme Wunden‘ reizen könnte, d.h. was will die andere Partei wirklich, aber was auch immer dabei rauskommt, ich habe zwar selber eine Eigentumswohnung, auch ich habe während der Abzahlung eine Scheidung vollzogen, jedoch habe ich keinerlei Rechtskenntnise, wie es zu der gestellten Frage aussieht…sorry.
Grüße aus Berlin
Andreas Lehmann
Grundsätzlich sollte dem nichts im Wege stehen. Partner suchen/finden und zu deinen Bedingungen Verkaufen oder Verschenken. Den Vertrag würde ich aber auf JEDEN FALL mit einem RA ausarbeiten und anschließend den Notar deines Vertrauens beauftragen.
Ziehe für die Beantwortung dieser Frage aber gerne noch eine andere Meinung hinzu.
Alles Gute
mogli-le
Hallo,
da ihr beide im Grundbuch steht, ist es leider nicht möglich Deinen Teil zu verschenken/verkaufen ohne Einverständnis des anderen Teilhabers. Also ist es die einzige Möglichkeit, dass ihr Euch irgendwie einigt. Ich habe gerade einen Notarvertrag mit meiner Bald-Ex-Frau gemacht. Erst jetzt kann ich den zweiten Teil der Wohnung mein Eigen nennen.
Gruß,
Andreas
(Achtung: Ich muß darauf hinweisen, dass ich Laie bin und dies keine Rechsberatung darstellt.)
Hallo, puh, das ist ja sehr schwierig und helfen kann ich da überhaupt nicht. Kann mir nur vorstellen, dass sie die Hälfte nicht veräußern können bzw. keinen Käufer finden werden, denn der muss ja dann mit der Partei 1 zusammen entscheiden und dgl. Hier wäre wohl ein Rat eines Anwaltes von Nutzen.
LG Uli
Theoretisch könntest Du deinen Anteil verkaufen - aber du benötigst dazu die Zustimmung des Miteigentümers. Denn Änderungen bei Grundbucheintragungen bedürfen der Bewilligung aller Eigentümer, weswegen die 2.te Partei zustimmen muss. Dazu kann Dir auch der Notar, bei dem ihr seinerzeit die Wohnung erworben habt, Auskunft geben.
Ich befürchte, dass wird nicht gehen und Euren Konflikt nicht lösen.
scheint mir als ob ein Scheidungsrichter besser Auskunft gegen kann in dieser Sache, da es sich nicht um Probleme mit der Eigentumswohnung sondern um Probleme mit Ehe und Restkredit handelt. Rein formell würde ich mal schätzen, daß es ohne gütliche Einigung keinen Weg gibt. Wenn Du den Partner ärgern willst und eine Zwangsversteigerung umgehen willst, dann kaufe doch die 2. Hälfte und nimm einen Kredit auf, der Deinen späteren Unterhalt reduziert. Ist zwar nicht ganz legal aber vielleicht lässt sich ja über Anwälte ein Kompromiss erwirken.
Sie werden die Kreditverpflichtung grundsätzlich nur los, wenn die Bank Ihrer Entlassung aus dem Kreditvertrag zustimmt. Das heißt, egal wem Sie die Wohnung verkaufen oder verschenken, Sie sind auf das Wohlwollen ihrer Bank angewiesen. Ist die Wohnung eigengenutzt von 1 Partei und es gibt keine Einigung, daß der Nutzer die Kosten trägt, kommen Sie wahrscheinlich nicht um eine Teilungsversteigerung. Das ist nicht so böse wie es klingt, da es keine Zwangsversteigerung ist. Wenn allerdings der von Ihnen angestrebt Preis nicht geboten wird haben Sie die Kosten der Versteigerung zu tragen.Besser wäre es der anderen Partei ein Angebot zu machen, unter der Bedingung, daß Sie aus der Pfandhaft im Kredit entlassen werden. Sollte die WE fremdvermietet sein, behalten Sie Ihren Anteil als Altersvorsorge.
Hallo. Grundsätzlich ist die Veräußerung eines Anteils möglich, wenn dieser Anteil im Grundbuch auch real definiert ist und der Grunpfandgläubiger=Bank dem Verkauf oder der Übertragung zustimmt. Handelt sich um einen vermeintlichen Anteil im Sinne einer Zugewinngemeinschaft ist die Teilung nur mit Schwierigkeiten möglich. In diesem Fall muss ihr Mann ebenfalls zustimmen. Eine gütliche Einigung wäre die einzige vernünftige Lösung, da sonst eine Auflösung nur durch Zwangsversteigerung möglich ist. Lassen Sie die Gespräche doch durch einen Dritten führen, wenn Sie selbst nicht geprächsbereit sind. Ein Streit bringt in ihrem Fall vermutlich nur finanzielle Nachteile mit sich. Viele Grüße A. Frank
Sie können Ihren Anteil natürlich verkaufen oder verschenken, aber einen Käufer dafür werden Sie wahrscheinlich nicht finden.
Wenn Partei 1 die Wohnung behalten möchte, sollten Sie mit dieser sich auseinandersetzen und versuchen, dass Partei 1 Ihnen den Anteil abkauft oder Sie zumindest schuldenfrei stellt. Dazu ist aber auch die Zusage der Bank notwendig.
Ansonsten haben Sie nur die Möglichkeit der Versteigerung zur Vermögensauseinandersetzung.
Das ist eine Möglichkeit, wobei immer zu beachten ist, dass es zu einen Versteigerung kommen muss, wenn keine gütliche Einigung zustande kommt. Das wollen Sie ja umgehen.
Sprechen Sie das doch mit Ihrem Scheidungsanwalt durch.
Zur Versteigerung kommt es nur wenn Zinsen und die Tilgungsraten nicht bezahlt werden.Ich denke mal das die Eigentumswohnung dann aber für beide Pateien weg ist.Solange einer die Raten bezahlt wird es nicht zur Versteigerung kommen.Ansonsten kann man den Wert durch ein Gutachten feststellen lassen,und dann sollte man sehen das der andere den einen ausbezahlt.Der wert der Wohnung hat nichts mit der Restschuld zu tun.Ihr solltet euch irgentwie einigen Notfalls übern Rechtsanwalt.Denkt nur dran Bei solch einem Krieg gewinnen nur andere.Versucht das friedlich.Es ist sicherlich schwer.Aber so habt Ihr beide was davon.
Verschenken kann man sowas immer.Stelle mich gerne bereit.Meisten ist es so wenn einer verliert ,verliert der andere auch.
Ich hoffe ich konnte dir helfen ,Wie das genau abgeht kann ich dir leider auch nicht sagen.Gruß Ralf
Hallo Liebes www Forum,
ich bin im Bestitz einer Eigentumswohnung, welche mir zur
Hälfte gehört;
Da ich mich eben gerade in der Scheidung befinde möchte ich,
irgend möglich, meinen Anteil an der Immobilie los werden.
Das Darleh wir Gesammtschuldnerisch bei einer Bank getragen;
Der Restschuldbetrag liegt deutlich unter dem Startbetrag des
Kredits, ist aber jedoch noch vorhanden.
Über Veräußerung oder sonstigen Bedingungen wurde zwischen den
Parteien keine Vereinbarung getroffen.
Frage:
Ist es möglich, mein Anteil, der bei 50% liegt, an eine ditte
Person zu verkaufen oder zu verschenken?
Diese müsste jedoch im Gegenzug alle Rechte und Pflichte und
Verbindlichkeiten übernehmen und als Gläubiger bei der Bank in
Erscheinung treten.
Eine Zwangsversteigeung/Teilungsversteigerung möchte ich
umgehen, da Partei 1 gerne die Wohnung für lauh haben möchte
und durch die Versteigerung den Berag der Wohnung im
schlimmsten Fall unter dem Etrag der Restschuld versteigert
werden könnte.
Eine gütliche Einigung ist ausgeschlossen, da Sie hierfür
nicht gesprächsbereit ist.
Für Info oder Hilfe möchte ich mich schon mal vorab recht
herzlich bedanken,