hälftig und anteilig: Kosten Arbeitszimmer/Ehegatt

Hi,

Die Regelung, dass der Unternehmer-Ehegatte die gesamten Kosten für sein Arbeitszimmer absetzen kann, solange er damit nicht insgesamt seinen zivilrechtlichen Anteil überschreitet, rührt von dem Grundsatzurteil vom 23.08.1999 - GrS 5/97

http://74.125.39.104/search?q=cache:vfaLMeXF-o4J:www…
Dieses Urteil ist leider nur kostenpflichtig im Internet zu finden.
Fundstelle in Papierform (und jedem Finanzamt zugänglich) ist BStBl II 1999, 774.

Außerdem ist noch ein weiteres Urteil anzuwenden:

„Da der Kläger den Herstellungsaufwand für die Spargelanlagen nicht selbst getragen hat, ergibt sich die AfA-Berechtigung des Kläger auch nicht aus dem für alle Einkunftsarten geltenden Nettoprinzip, aufgrund dessen eigener Aufwand, der für Zwecke der Einkunftserzielung getätigt wurde, grundsätzlich als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähig ist (BFH Beschluss des Großen Senats vom 30.01.1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281).“ aus
http://74.125.39.104/search?q=cache:2yEGN3pQ4DgJ:www…

Das zitierte BFH Urteil ist auch kostenpflichtig
http://www.drsp.net/index/Volltext/1995/004000-00499…

wird auch zitiert in
http://74.125.39.104/search?q=cache:B5n4x8d7LQwJ:www…

zur Diskussion, also Stand 1997, aber das kann erhellen, warum im konkreten Fall anders entschieden wurde
http://74.125.39.104/search?q=cache:vFXVjGP4mHMJ:www…
Da das veraltet ist, habe ich es nur zur Verdeutlichung der Problematik hier aufgelistet.

und
BFH, Urteil v. 14.05.2002, VIII R 30/98
BStBl II 2002, 741
http://www.steuerrecht-datenbank.de/500431956c089fa0…
dort unteres Drittel

In den gängigen Kommentaren steht das auch drin. Ist aber in Papier und urheberrechtlich geschützt.

Schöne Grüße
C.