Du verwechselt Strafrecht mit Zwangsvollstreckung
Hallo,
nein korrekte Betrachtungsweise…
Es geht hier nicht um ein Strafverfahren,wo man auch „fremde Wohnungen“
gewaltsam betreten kann,wenn es hinreichende Verdachstmomente für den
Aufenthalt des Gesuchten gibt…
Es geht hier um die „Handlanger-Dienste des Staates“ für Private Gläubiger…
Dieser „hypothetische Fall“ zeigt nämlich ganz klar die Strukturen eines „überschuldeten“ Kindes…da man mit dem Lohn/Arbeitslosengeld nicht mehr hinkommt,„flüchtet“ man zu den Eltern,um überhaupt noch ein dach über dem Kopf zu haben…und Schreiben von Gläubigern oder Gerichten werden erst gar nicht geöffnet bzw.angenommen…
(Diese „Vogel Strauß“-Politik kannst du fast immer bei Hoffnungslos
überschuldeten Menschen finden…).
Wirklich „Reiche“ Schuldner lassen sich das ganze nämlich noch von
„Vater Staat“ tarnen…siehe euren „Unterweltskönig“ da in Berlin…
3.000,- € vom Staat an Sozialleistungen und nebenbei Millionen auf der „Seite“…
Dir als Jurastudent brauche ich ja wohl nicht erklären,das es reicht,
in den nächsten Schreibwarenladen zu gehen und einen Vordruck zu kaufen…schon kannst du im Prinzip deine „Mitmenschen ausnehmen“…
sofern du die „paar EURO Gerichtsgebühren“ investierst…
Gerade bei den unteren Sozialen Schichten wird nämlich bei Post von Behörden davon ausgegangen,das dieses auch „Recht“ ist…
OBWOHL gerade der „Mahn-und Vollstreckungsbescheid“ ja auch absolut
OHNE Rechtsgrundlage beantragt werden kann…
Ganu das ist ja auch der Grund,warum GVZ nicht mehr „Selbstständig“
Wohnungen Gewaltsam öffnen dürfen…
(Eben weil ein Richter erst einmal prüfen muß,ob die Forderung überhaupt Rechtens ist bzw. ob sie nicht schon verjährt ist…)
Du solltest einmal bedenken,das Leute,die überschuldet sind,kaum das
Geld haben,sich einen Anwaltlichen Rat zu holen…
Und die „kostenlosen“ Stellen wie VbZ,AWO usw.haben ja monatelange
Wartezeiten…
mfg
Frank