Haftpflicht bei diebstahl

hallo!
A leiht sich bei B einen cd-player.
dieser wird A geklaut als er ihn kurz an der treppe liegen laesst weil er gerufen wird (stand dort 10 minuten)
A hat eine haftpflicht versicherung
zahlt die den cd-player?
gruesse

Hallihallo

Nein, weil geliehen !
und vermutlich auch wegen grober Fahrlässigkeit.

Gruß Marco

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aber eine haftpflicht versicherung ist doch dazu da den schaden den man aus versehen einer person unbeabsichtigt zufuegt, zu begleichen?
ich muss mich uebrigens noch mal korrigieren:
der cd player ist von B der auch anwesend war.
A sollte den cd player in die wohnung raufbringen (ausm auto in dem B sass) und hat den an der treppe liegengelassen (dussel) und nun ist der player weg.
A hat eine haftpflichtversicherung
also hat A nicht geliehen sondern nur beim transport geholfen
gruessse und danke

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aber eine haftpflicht versicherung ist doch dazu da den
schaden den man aus versehen einer person unbeabsichtigt
zufuegt, zu begleichen?
ich muss mich uebrigens noch mal korrigieren:
der cd player ist von B der auch anwesend war.
A sollte den cd player in die wohnung raufbringen (ausm auto
in dem B sass) und hat den an der treppe liegengelassen
(dussel) und nun ist der player weg.
A hat eine haftpflichtversicherung
also hat A nicht geliehen sondern nur beim transport geholfen
gruessse und danke

hallo Upe,
die Haftpflicht tritt bei allen Situationen ein… bis auf geliehen und gemietet.
Sch… eibenkleister, aber so ist´s nun mal!
Grüße
Raimund

der cd player ist von B der auch anwesend war.
A sollte den cd player in die wohnung raufbringen (ausm auto
in dem B sass) und hat den an der treppe liegengelassen
(dussel) und nun ist der player weg.
A hat eine haftpflichtversicherung
also hat A nicht geliehen sondern nur beim transport geholfen
gruessse und danke

hallo Upe,
die Haftpflicht tritt bei allen Situationen ein… bis auf
geliehen und gemietet.
Sch… eibenkleister, aber so ist´s nun mal!
Grüße
Raimund

ja aber wie ich in der korrektur sagte :wink:
er war nicht geliehen!
es ist beim transport geschehen, der besitzer sass ja im auto bzw hat ebenfalls geholfen sachen zu transportieren!
man kann sich ja schlecht selbst was leihen :wink:

danke

hallo upe,
hier wird die Versicherung sagen: das hat mit Haftpflicht nichts zu tun!
Denn der Eigner des Gegenstandes war ja dabei. Hier könnte evtl. seine Hausratversicherung greifen. Doch die wird sagen: das war schon fast mutwillig. (10 Minuten ohne Aufsicht)
Aus Deiner Sicht: Du hast ihm ja den Recorder nicht ohne seinem Wissen entwendet. Auch hast Du ihm den Gegenstand nicht zerstört (z.B. darübergestolpert und ein paar Stockwerke runterfallen lassen). Da wäre es was anderes: dann hättest Du ihn (versehentlicht) geschädigt.
Aber Transport ist gleichzusetzen mit geliehen (=er hat es Dir zu treuen Händen übergeben, um es zu transportieren).
Deswegen gibt es auch extra Transportversicherungen. In Eurem Fall natürlich nicht geignet (für einmal!).
Deutlich genug?
Grüße
Raimund

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hallo upe,
hier wird die Versicherung sagen: das hat mit Haftpflicht
nichts zu tun!
Denn der Eigner des Gegenstandes war ja dabei.

naja er war am auto bzw hat es weggefahren

Hier könnte

evtl. seine Hausratversicherung greifen.

die nicht vorhandene?

Doch die wird sagen:
das war schon fast mutwillig. (10 Minuten ohne Aufsicht)

na dafuer war er aber ganz schoen sauer als das ding dann weg war das kann ich dir sagen :wink:

Aus Deiner Sicht: Du

ich?
ich bin weder A noch B sondern C (der der wer-weiss-was.de kennt und nutzt :wink:

hast ihm ja den Recorder nicht ohne
seinem Wissen entwendet. Auch hast Du ihm den Gegenstand nicht
zerstört (z.B. darübergestolpert und ein paar Stockwerke
runterfallen lassen). Da wäre es was anderes: dann hättest Du
ihn (versehentlicht) geschädigt.

B hat ihn ja versehntlich stehen lassen. resultat ist doch das gleiche: er ist nicht mehr da (waer er runtergefallen waer er da aber hin. beides mal war jemand unachtsam)

Aber Transport ist gleichzusetzen mit geliehen (=er hat es Dir
zu treuen Händen übergeben, um es zu transportieren).

aha

Deswegen gibt es auch extra Transportversicherungen. In Eurem
Fall natürlich nicht geignet (für einmal!).

andere frage: beide sind veranstalten ab und an mal parties (keine kommerziellen, sondern eher privatfeten wo aber auch bekannte und freunde von denen kommen und dann stehen auf einmal 150 mann im raum) machen das aber alles just for fun - gibt es sowas wie eine eventversicherung?
was wuerde passieren wenn der dj im club den cd.player kaputtmacht? was wenn einer der beiden (A oder B) einen cd-player leiht und der geht kaputt auf der party - kurzum: wie koennen sich A und B auf ihren feten in angemieteten raeumen risiken minimieren?
die wollen evtl dem naechst einen verein gruenden

Deutlich genug?

leida …

aeh - A ueberlegte auch das ihm der cd-player aus der hand gefallen waere aber ich habe dann gemeint: dann koennte es sein das die versicherung sagt: wir wuerden das geraet gerne sehen - aber dat gibt es ja nich mehr, das hat ja jetzt der u8dfzu8zwuszrfdzf!!!GRR dieb

und Austauschgeräte ?
Hallo,

Nein, weil geliehen !

wie läge der Fall, wenn ich für meinen kaputten PC ein Austauschgerät (kostenlos, Serviceleistung lt. Kaufvertrag) bekomme und just mir dieser aus der Wohnung geklaut wird ?
Wird das Austauschgerät behandelt als hätte da mein ureigener PC gestanden ?
Soweit für Privatpersonen, wie sieht es bei Firmeneigentum (ähnlicher Fall, Gerät aber die Registrierkasse) aus ? Gibt es da auch allgem. Versicherungsbedingungen oder gilt da schon die allg. freie Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten ?

Tschuess Marco.

abba bei 10 Stockwerken Tiefflug ist auch nicht mehr viel da!
Grüße
Raimund

Nein
Hallo Upe,

die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden nicht! Wenn das versicht wäre, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Grüße

Bernd

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Ergänzung!
Die Haftpflicht soll dich grundsätzlich vor Schaden bewahren der sich aus § 823 BGB ergibt. Dass heißt, dass du Haften musst für einen Schaden, den du einem anderen gegenüber begangen hast. Ein Diebstahl fällt nicht unter diese Kategorie.

Grüße

Bernd

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aha!
wenn A den cd-player verliert weil ihn sich B klauen laesst dann hat B an A keinen schaden begangen?
hmmm

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Haftpflicht haftet nur bei Einbruchdiebstahl!
Hallo Raimund,

evtl. seine Hausratversicherung greifen. Doch die wird sagen:

Die Hausratversicherung haftet bei quasi allen Gesellschaften nur bei Einbruchdiebstahl nicht bei einfachem Diebstahl!

Grüße

Bernd

ja ich verstehe
warum gibt es dann versicherungen gegen einbruch und diebstahl?

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wenn A den cd-player verliert weil ihn sich B klauen laesst
dann hat B an A keinen schaden begangen?

Nein, weil es kein Kausalschaden ist. A hat B nur indirekt geschadet, da ihm der CD-Player ja ohne sein Zutun entwendet wurde. Dass heißt indirekt hat A zwar B geschadet, direkt aber der Dieb. Insofern zahlt die Haftpflicht von A nicht. B könnte eventuell von A den Schaden auf zivilrechtlichem Wege erstreiten, die Frage ist nur ob sich das bei einem CD-Player für 150 Mark lohnt.

Bernd

ja ich verstehe
warum gibt es dann versicherungen gegen einbruch und
diebstahl?

Einbruchdiebstahl (großer Unterschied zu Einbruch ODER Diebstahl) ist in der Hausratversicherung versicht. Aber der normale Diebstahl sowie Trickdiebstahl eben nicht!

hallo Bernd,
hast Recht… habe ich nicht nachgedacht!
Grüße
Raimund

Hallo Marco,

wie läge der Fall, wenn ich für meinen kaputten PC ein
Austauschgerät (kostenlos, Serviceleistung lt. Kaufvertrag)
bekomme und just mir dieser aus der Wohnung geklaut wird ?

Wie wird er aber daraus entwendet? Obhut hattest du und da es ein Gebäude gibt, würde zunächst der Hausratversicherer des Geschädigten die Erstattung bekommen. Evtl. auch du von deinem. aber nur einmalig, da Bereicherungsverbot.

Wird das Austauschgerät behandelt als hätte da mein ureigener
PC gestanden ?

Ja und nein. Fremd vor außen heißt es für dich und Außen vor Fremd für den Austauschgeräte-Besitzer.

Soweit für Privatpersonen, wie sieht es bei Firmeneigentum
(ähnlicher Fall, Gerät aber die Registrierkasse) aus ? Gibt es
da auch allgem. Versicherungsbedingungen oder gilt da schon
die allg. freie Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten ?

siehe oben.

Gruß
Marco

Hallo Upe,

Gefälligkeitsschäden (Hilf mir mal!! :smile: )sind ebenso nicht mitversichert.

Gruß
Marco

hmmmm…
ich habe mal bei einem kumpel am auto die heckkofferraumtuer zugeschlagen dummerweise stand aber was ueber sodass die scheibe zerbrach - wurde anstandslos bezahlt
ich hatte geholfen was einzuladen …

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