ausserdem hab ich lediglich eine
andere Meinung als Du.
Mit der Meinungsfreiheit ist das in der Juristerei so eine Sache. Jeder darf selbstverständlich seine eigene, höchst private und gegebenenfalls auch abstruse Meinung haben. Nützlich ist aber letztlich nur die, die sich irgendwie mit dem Gesetz in Einklang bringen läßt. Einfach nur irgendeine andere Meinung zu haben, reicht daher nicht, um in der Juristerei zu punkten.
Abruesten men Jung, abruesten. Meine Antwort auf Arroganz
willst Du nicht hoeren,
Wer eine rechtlich nicht haltbare, absurde Meinung beim Namen nennt, ist deshalb noch nicht arrogant. Es sei denn, arrogant ist jeder, der es wagt, die geistigen Ergüsse eines Hochbegabten in spe (Danke an Deine ViKa für diesen wertvollen Hinweis) überhaupt in Zweifel zu ziehen. Dann hättest Du selbstverständlich recht …
Also, A leiht von B eine Sache. Waehrend sich die Sache im
Besitz von A befindet, wird diese aus dem Besitz des A gegen
dessen Willen entnommen.
Szenario 1: Bei der Sache handelt es sich um ein sehr
kostbares Dokument. A kann die Leistung nicht mehr erbringen
da diese fuer ihn unmoeglich ist. => Schadenersatz
Nein, nur wenn A das Abhandenkommen des Dokuments zu vertreten hat.
Szenario 2: Es handelt sich um einen Discman, Taschenrechner
oder eine neue Coladose. A kann die Sache also wieder
beschaffen, durch Neukauf. Wie sieht es da denn dann aus?
Wenn es tatsächlich Leihe ist, kann nur mit der entliehenen Sache erfüllt werden. Geht das nicht, ist das eine Pflichtverletzung. Anders nur beim Sachdarlehen. Soviel zur Theorie.
In der Praxis dürfte es aber jedenfalls dem Eigentümer der Coladose völlig egal sein, ob er seine eigene oder irgendeine andere Dose zurück erhält (solange die eigene nicht vergoldet, mit der PIN der Kreditkarte oder sonstwas Interessantem versehen war). In diesem Fall kann man - rein praktisch - das Problem auch bei der Leihe durch Neukauf erledigen.
Szenario 3: Dem A ist der neue Besitzer C der Sache bekannt,
zum Beispiel durch einen Raub. Hat nun A gegenueber C einen
Herausgabeanspruch? Oder hat nur B als Eigentuemer einen
Anspruch?
Beides. A kann von C Herausgabe an sich und B kann von C Herausgabe an A verlangen.