Also wenn ich die Tür des Mieters eintrete und nicht erwischt werde, muß der Mieter den Schaden bezahlen? Das ist neu. Achso und natürlich Quatsch.
Wir reden hier nicht von konkreten Fällen, meine Güte 0o
Also wenn ich die Tür des Mieters eintrete und nicht erwischt
werde, muß der Mieter den Schaden bezahlen? Das ist neu. Achso
und natürlich Quatsch.
Richtig - es ist völliger Quatsch,
denn es geht um diesen Hinweis:
hallo wer weiss wie es mit der Haftpflicht aussieht wenn die Freundin beim Sohn einzieht
Hallo,
Das ist nicht richtig.
???
Der Geschädigte kann sich
selbstverständlich an den Schädiger halten, ganz unabhängig
davon, ob der ‚seine Haftung überträgt‘. Siehe z.B.
http://www.jurawiki.de/VRI/Haftung (Punkt 4).
Eine Übertragung der Haftung auf eine Versicherung, hat nix mit dem direkten Anspruch zu tun.
Bei der Übertragung der Haftung braucht man sich um 3 Dinge nicht zu kümmern:
1. die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
2. die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
3. die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen.
16BIT
Rechtsirriger Blödsinn.
Außer einer üblichen Beleidigung kann ich nicht erkennen, inwieweit Du mit Deinem Geschreibsel meine Aussage widerlegst…
Wer wann haftet, wird hier ganz gut erklärt:
Hallo,
Das ist nicht richtig.
???
Habe ich mir schon gedacht, dass Du mich nicht verstehst.
Du schriebst:
„Diese Haftung kann (in diesem Falle) auf Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung(en) übertragen werden.“
Haftung kann nicht übertragen werden. Der Anspruch eines Geschädigten richtet sich immer an den Schädiger und nicht an eine Versicherung. Ausgenommen davon sind Pflichtversicherungen wie z.B. beim Auto - da ist es genau andersrum.
Eine Übertragung der Haftung auf eine Versicherung, hat nix
mit dem direkten Anspruch zu tun.
Was genau meinst Du mit diesem Satz?
Bei der Übertragung der Haftung
Die es nunmal nicht gibt…
braucht man sich um 3 Dinge
nicht zu kümmern:
1. die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine
Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
2. die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der
Anspruch begründet ist;
3. die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten
Schadenersatzansprüchen.
Du verwechselst völlig die Frage der Haftung und die Frage, wer nun am Ende was bezahlt. Das ist aber was komplett anderes. Selbstverständlich kann es sein, dass die Versicherung direkt an den Geschädigten zahlt. Haften muss aber trotzdem der Schädiger. Wie auch aus meinem Link für Dich hervorgeht. Lies mal nach. Oder google Dir selber was zusammen. Dein Stichwort könnte sein: Anspruchsgegner.
Gruß
Rübe
Ach Gott, wie albern, aber für dich nochmal abstrakt:
Also wenn jemand die Tür des Mieters eintritt und nicht erwischt wird, muß der Mieter den Schaden bezahlen? Das ist neu. Achso und natürlich Quatsch.
Richtig - es ist völliger Quatsch,
denn es geht um diesen Hinweis:hallo wer weiss wie es mit der Haftpflicht aussieht wenn die Freundin beim Sohn einzieht
Nein, geht es nicht. Es geht um eine von Imager aufgestellte Grundsatzbehauptung.
Albern ist, wie du dich hier ausdrückst. Zur Sache ist genug gesagt. Im Übrigen ist auch die vermeintliche Grundsatzbehauptung von Imager im Licht der Fallfrage zu lesen - wie hier kürzlich an anderer Stelle sehr schön gesagt wurde: Niemand muss am Wortlaut haften, erst recht nicht an dem eines Laien 0o Übertriebenes Aufhängen an Worten ist nur verbohrt, nicht hilfreich.
Jetzt habe ich den ganzen Blödsinn, den behauptet hast widerlegt und auf einmal findest du die ganze Diskussion albern. Aber du solltest doch schon auf GF festgestellt haben, dass Imager permanent falsche Grundsatzbehauptungen aufstellt, die er auch nie belegt. Würde er einfach nur die Frage beantworten ohne die falschen Behauptungen, wäre ja alles gut. Aber den Unsinn lasse ich eben nicht unkommentiert stehen. Im Übrigen ist das hier eben kein Laien- sondern ein Expertenforum.
TET
Du hast gar nichts widerlegt, sondern an mir vorbeigeredet - albern ist dabei, in welcher Form du das tust, zB indem du meinen Beiträgen Blödsinn unterstellst (und ja, ich war dann auch kurz albern geworden).
Imager sagt, der Mieter hafte grundsätzlich auch für Schäden durch Dritte und das ist nun mal richtig so. (Juristisch bedeutet der Ausdruck „grundsätzlich“ übrigens nicht - wie umgangssprachlich - „ausnahmslos“.) Unter weiteren Umständen kann sich der Mieter entlasten - das ist aber weder im beschriebenen Sachverhalt angelegt, noch für die Richtigkeit der Grundsatzannahme schädlich.
Davon abgesehen, wie ich schon irgendwo hier sagte: Ich bin ganz sicher kein Freund von Imager^^
Also gerade der Ton hier macht mich stutzig: In echten "Experten"foren (etwa juraforum.de, auch wenn gleichfalls viele Nichtjuristen vertreten sind) würde es niemals so abgehen, wie hier^^
Wenn da Laien antworten (oder Leute am Anfang ihrer Expertenkarriere), ist das völlig unproblematisch: Weil der Ton dort insgesamt stimmt, findet sich immer ein Erfahrener, der ggf korrigieren und im Zweifel wenigstens relativieren kann.
Man kann hier in seinem Interessenprofil vier Kompetenzstufen angeben - das sind drei weitere außer dem „Experten“. Ich habe vielleicht eine überzogene Vorstellung, aber hier im Forum sind es sicher weniger die Experten, die im Wesentlichen beitragen - dafür wäre doch auch eher die „Anfrage an die Experten“ geeignet, oder?
Aber ja, ich sehe gerade: Oben im Browser-Tab steht „Experten - Forum“^^
Du hast gar nichts widerlegt, sondern an mir vorbeigeredet -
albern ist dabei, in welcher Form du das tust, zB indem du
meinen Beiträgen Blödsinn unterstellst (und ja, ich war dann
auch kurz albern geworden).
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du hast auf meinen Einwurf geantwortet und dabei an mir vorbeigeredet.
Imager sagt, der Mieter hafte grundsätzlich auch für Schäden
durch Dritte und das ist nun mal richtig so.
Nein.
(Juristisch
bedeutet der Ausdruck „grundsätzlich“ übrigens nicht - wie
umgangssprachlich - „ausnahmslos“.)
Sach bloss? Aber um das Ganze jetzt mal klarzustellen. Jeder ist Grundsätzlich nur für die Schäden verantwortlich, die er selber verursacht. Das gilt auch für Mieter. In einigen Ausnahmefällen, wird bei Mietern von diesem Grundsatz abgewichen. Das ändert aber nichts an erstgenanntem Grundsatz.
Also gerade der Ton hier macht mich stutzig: In echten
"Experten"foren (etwa juraforum.de, auch wenn gleichfalls
viele Nichtjuristen vertreten sind) würde es niemals so
abgehen, wie hier^^
Wenn da Laien antworten (oder Leute am Anfang ihrer
Expertenkarriere), ist das völlig unproblematisch: Weil der
Ton dort insgesamt stimmt, findet sich immer ein Erfahrener,
der ggf korrigieren und im Zweifel wenigstens relativieren
kann.
Das Problem bei Imager ist einfach, dass er komplett lernresisten ist und trotz wiederholter Aufklärung über seine Irrtümer weiterhin den gleichen Stuss behauptet. Vielleicht schadte das ja mal jemandem, der ihm glaubt.
Stimmt, ich hatte an dir vorbeigeredet, weil mir dein Einwurf nicht ernst gemeint erschien, sorry, wenn ich das falsch verstanden hab 
Der Grundsatz für einen Schaden ist, dass er da bleibt, wo er entsteht: Also nicht, jeder ist für den Schaden verantwortlich, den er verursacht, sondern jeder trägt selbst jeden Schaden, der bei ihm besteht. Im Falle Mieter-Vermieter besteht Schaden auf Seiten des Mieters in der Hinsicht, dass er nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben kann, was er vom Vermieter zur Miete einst erhalten hat.
Und tatsächlich: Imagers Lernresistenz ist es, die mich am meisten ärgert^^
OT
Hey, ich hätte dich das gern persönlich gefragt, aber leider ist eine Kontaktaufnahme zu dir wohl nicht möglich. Wollte noch wissen, wann man sich hier im Allgemeinen Experte nennt.
Der Grundsatz für einen Schaden ist, dass er da bleibt, wo er
entsteht: Also nicht, jeder ist für den Schaden
verantwortlich, den er verursacht, sondern jeder trägt selbst
jeden Schaden, der bei ihm besteht.
Komisch, das sieht mein BGB in §823 irgendwie anders.
Experten nennen sich hier viele. Es geht allerdings darum, dass man hier nur dann antworten sollte, wenn man etwas weiß , nicht wenn man es lediglich vermutet oder ein Bauchgefühl hat oder irgendetwas bei RTL gesehen hat. Für die Fraktion ist dann GF zuständig. Da kommt es eben mehr auf die Form als auf die Korrektheit an.
Setzten! 6!
Hallo,
Haften muss
aber trotzdem der Schädiger.
Ich bin ja schon froh, dass Du keinen deliktunfähigen Hund mit hier reinbaust aber dies…
16BIT
„mein BGB“^^
Dass es deinen 823 gibt, heißt nicht, dass mein behaupteter Grundsatz falsch ist - und wenn du konsequent darüber nachdenkst, wirst du auch einsehen: Jeder, der einen Schaden hat, trägt ihn prinzipiell selbst. Auf andere abwälzen kann man den dann in bestimmten Situationen, zB wenn ein anderer - etwa gem 823 - verantwortlich ist.
Der 823 ist dabei übrigens eine allgemeine Norm, daneben gibt es insbesondere für vertragliche Schuldverhältnisse speziellere Normen. So ist hier im Mietvertrag einschlägig der § 280 I - dabei sagt Satz 2 „Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.“. Diese Formulierung bedeutet, dass sein (des Mieters) Vertretenmüssen erst mal vermutet wird und er sich aktiv entlasten muss.