Hallo, liebe Versicherungsfachleute!
Angenommen, man macht auf einer Veranstaltung (in Ermangelung eines anderen freien Platzes) Fotos von einem dort abgestellten, beladenen Anhänger aus (die Frau steht mit ihrem Stativ am kippsicher(er)en Ende mit der recht schweren Deichsel); am anderen Ende hatte sich ein Mann auf den Anhänger gesetzt. Das Ganze schien so recht stabil zu sein.
Dann gesellte sich irgendwann ein zweiter Mann hinzu und setzte sich ebenfalls auf das Ende gegenüber der Frau – zumindest versuchte er das; aber bei dem Versuch bekam der Wagen auf dieser Seite Übergewicht und kippte hinten über. Die Frau fällt dort hinten dann natürlich runter (mitsamt Stativ/Kamera), ihr passiert aber nichts weiter.
Sie untersucht sofort Kamera und Stativ – wütend was von „Haftpflichtfall“ murmelnd (worauf sich der erste Mann, dem sie gar keine Schuld gibt, schnell dünnemacht
–, stellt aber (soweit das im Dunkeln möglich war) schnell fest, dass (bis auf ein paar Kratzer am Stativ, die sie allerdings nicht weiter schlimm findet) alles heil geblieben ist, und klettert wieder auf ihren Posten, um noch 'ne Weile weiterzufotografieren.
Am Ende der Veranstaltung spricht der Mann, der den „Umsturz“ verursachte, die Fotografin an, entschuldigt sich (nachdem er zuerst zurückgeraunzt hatte) und fragt, ob sie ihm einige der gemachten Fotos zumailen würde. Nachdem sie das bejaht, gibt er ihr zu diesem Zwecke seine Visitenkarte.
Am nächsten Tag: Die Frau schaut sich ihr Stativ und die Kamera nun doch noch einmal genauer an und bemerkt dann doch einen (zugegebenermaßen (noch) nicht besonders schlimmen, aber evtl. mit der Zeit größer werdenden) Schaden an einem der Scharniere eines Stativbeins (Teleskopbeine), was ihr am Abend zuvor, obwohl sie alles durchgetestet hatte, nicht aufgefallen war.
Nun (endlich
meine Fragen:
Muss den Schaden am Stativ die Haftpflichtversicherung des Mannes bezahlen?
Wenn ja: Wie bekommt sie heraus, ob und wo der Mann versichert ist (sofern dieser die Auskunft verweigert)?
Oder hat die Frau Pech gehabt, weil sie so leichtsinnig war, sich auf einen ungesicherten, fremden Wagen zu stellen, und ist somit für den Schaden auch (versicherungs)rechtlich selbst verantwortlich, sprich: sie bleibt auf dem lädierten Stativ sitzen?
(Falls das wichtig sein sollte, füge ich noch folgende Annahmen hinzu: Nirgendwo am oder um den Anhänger stand ein „Nicht betreten“ (o. Ä.) und die Eigentümer des Wagens, die später (nach dem „Unfall“) dazukamen hatten gegen dessen Zweckentfremdung nichts einzuwenden.)
Vielen Dank, dass Ihr bis hierhin durchgehalten habt
und natürlich für fachkundige Antworten!
LG
Liza
