Haftung bei Personengeschaft (GBR)

Die gewerbliche GBR bringt Gewinne ein und hat keine Schulden.
Es gibt zwei Gesellschafter, die sich die Gewinne aufteilen.
Ein Gesellschafter verschuldet sich privat / ohne Bezug zur Gesellschaft und kann seine Schulden nicht mehr bedienen. Frage:
Kann die Bank …
a) … auf das Privatvermögen des anderen (unverschuldeten) Gesellschafters zurückgreifen?
b) … auf die Gewinne der Gesellschaft zurückgreifen, damit auch auf den Gewinn des anderen Gesellschafters? Was ist, wenn die Gesellschaft kein Anlagevermögen hat, weil es weniger Umsatz als 17.700 macht?

/t/haftung-bei-gbr-privatschulden/5183875
wurde eine ähnliche Frage gestellt.

Eine Antwort lautete,

„Äh… das sollte allerdings nicht heißen, dass bei längerfristigen GbRs nicht Probleme entstehen können, wenn der eine Gesellschafter verschuldet ist. Dann könnten nämlich seine Gesellschaftsanteile womögich gepfändet werden…“

Die gewerbliche GBR bringt Gewinne ein und hat keine Schulden.
Es gibt zwei Gesellschafter, die sich die Gewinne aufteilen.
Ein Gesellschafter verschuldet sich privat / ohne Bezug
zur Gesellschaft und kann seine Schulden nicht mehr bedienen.
Frage:
Kann die Bank …
a) … auf das Privatvermögen des anderen (unverschuldeten)
Gesellschafters zurückgreifen?

nein.

b) … auf die Gewinne der Gesellschaft zurückgreifen, damit
auch auf den Gewinn des anderen Gesellschafters? Was ist, wenn
die Gesellschaft kein Anlagevermögen hat, weil es weniger
Umsatz als 17.700 macht?

der gesamthandsanteil kann gem. § 859 zpo gepfändet werden. die bank wird dadurch nicht gesellschafter, kann aber etwa die auseinandersetzung der gesellschaft verlangen. sie kann natürlich auch ihren gewinnanteil verlangen. mitbestimmungsrechte wie stimmrechte erhält sie nicht.

auf den gewinn des anderen gesellschafters kann sie nat. nicht zurückgreifen, sie tritt ja nur in die rechte des verschuldeten gesellschafters ein.