Haftungsausschluß

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage: Reciht es den Kunden auf eine regelmäßige Dqtensicherung hin zu weisen?
Und zwar hat ein Kunde eine Zweigstelle mit derzeit nur 1 Ma eingerichtet. Ein ganzer Server ist ihm da natürlich zu teuer.
Jezt will er die Daten manuell sichern lassen. Reicht es, wenn ich ihn in der Ab darauf hinweise, dass der Datenverlust zu Lasten des Ma geht und ich ohn expliziet darauf hinweise, dass die Datensicherung absolute Prioität hat? Oder sollte ich schon ein ausführlichereres Schreiben aufsetzen, wo ich Haftung ausschließe, nicht dass die Kammer nachher auf der Matte steht oder das Fa, und der Kunde sagt mir, er hätte das nie gewusst oder ähnliches. Andersherum will ich den Kunden auch nicht verärgern. Bisschen mulmig ist mir bei der Angelegenheit.
mfG
Oliver Eikel

Warum bietest du ihm nicht eine lokale Datensicherung auf dem einen Client an ?
Es gibt günstige Lösungen von z.B. Tandberg

Hallo,
das war schnell, waow. Und dann auf externe Festplatten?
Hm, da bin ich absolut kein Freund von. Die fallen runter, heile Daten werden mit kaputten überschrieben und Viren ist es egal, ob doe extern oder intern wüten.
Zudem habe ich so das Problem mit der Ortsfremden Lagerung nicht gelöst und externe Platten durch die Gegend fahren…
Dann lieber brennen. Dann habe ich einen Stand sicher eingefroren.
Danke !
Beste Grüße
Oliver Eikel

Kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist.

Trotzdem danke für die superschnelle Antwort!

Kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist.

Oliver,

Das hängt davon ab, in welchem juristischen Verhältnis Du, zu dem Kunden stehst.

Wenn ich einem Kunden einen Computer verscherbele, dann ist der selbst dafür verantwortlich, was er damit macht. Dann steht das mit der „Datensicherung, die nötig ist“, in jeder Computerzeitschrift. Da gilt, der Kunde nimmt den Computer mit und meine Firma ist nur für eventuelle Garantieleistungen zuständig, die klar definiert sind. Datensicherung gehört da definitiv nicht dazu.

Wenn ich hingegen einen „Support und Beratungsvertrag“ mit einem Kunden habe, dann schreibe ich in den Vertrag, für was ich verantwortlich bin.

Dass Du da von einem „Server“ redest, zeigt mir irgendwie, dass Du Dich nicht gut mit Datensicherung auskennst.

Ein „Server“ ist keine Datensicherung … höchstens ein NAS Server. Und auch NAS Systeme brauchen eine gut durchdachte Infrastruktur, damit sie eine so hohe Datensicherheit gewährleisten, wie ich das meinen Kunden empfehle.

MFG
brainstuff

Zur Absicherung immer eine schriftlich Bestätigung einschließlich Risikoübernahme dokumentieren und zu den vertraglichen Regelungen ablegen…

Ich habe in einer kleinen Praxis die Lösung am laufen:
http://www.tandbergdata.com/emea/index.cfm/products/…
Bisher ohne Probleme. Es wird täglich gewechselt ( Mo - Fr )
Je nach Datenmenge hat man so immer eine Extern gelagerte Sicherung, auf der der Stand von Gestern + x Wochen ist.
Wechseln + Mitnahme ist halt Pflicht, auch bei Sicherung auf DVD/Blueray.

Gruß, Carsten

Hallo Oliver,
muss leider passen.

Gruß Dieter

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Aber das scheint aus zu reichen. Nicht das da noch irgendweine Formulierung / Gesetzesverweis drin stehen muss. Ähnlich wie im Disklaimer. Hatte was ähnliches mal bei Mietstreitigkeiten. Vermieter war heimlich in der Wohnung. Hätte ich in die Kündigung reingeschrieben, Fristlos wegen unbefugtem Betreten der Wohnung, hätte ich da fristlos reingekonnt. Habs bnicht reingeschrieben, da musste ich drei Monate zahlen.
Besten Gruß

Oliver Eikel

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Aber eim freies Schreiben scheint aus zu reichen. Nicht das da noch irgendweine Formulierung / Gesetzesverweis drin stehen muss. Ähnlich wie im Disklaimer. Hatte was ähnliches mal bei Mietstreitigkeiten. Vermieter war heimlich in der Wohnung. Hätte ich in die Kündigung reingeschrieben, Fristlos wegen unbefugtem Betreten der Wohnung, hätte ich da fristlos reingekonnt. Habs bnicht reingeschrieben, da musste ich drei Monate zahlen.
Besten Gruß

Oliver Eikel

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Aber eim freies Schreiben scheint aus zu reichen. Nicht das da noch irgendweine Formulierung / Gesetzesverweis drin stehen muss. Ähnlich wie im Disklaimer. Hatte was ähnliches mal bei Mietstreitigkeiten. Vermieter war heimlich in der Wohnung. Hätte ich in die Kündigung reingeschrieben, Fristlos wegen unbefugtem Betreten der Wohnung, hätte ich da fristlos reingekonnt. Habs bnicht reingeschrieben, da musste ich drei Monate zahlen.
Besten Gruß

Oliver Eikel.

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Aber eim freies Schreiben scheint aus zu reichen. Nicht das da noch irgendweine Formulierung / Gesetzesverweis drin stehen muss. Ähnlich wie im Disklaimer. Hatte was ähnliches mal bei Mietstreitigkeiten. Vermieter war heimlich in der Wohnung. Hätte ich in die Kündigung reingeschrieben, Fristlos wegen unbefugtem Betreten der Wohnung, hätte ich da fristlos reingekonnt. Habs bnicht reingeschrieben, da musste ich drei Monate zahlen.
Besten Gruß

Oliver Eikel…

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage: Reciht es den Kunden auf eine regelmäßige
Dqtensicherung hin zu weisen?
Und zwar hat ein Kunde eine Zweigstelle mit derzeit nur 1 Ma
eingerichtet. Ein ganzer Server ist ihm da natürlich zu teuer.
Jezt will er die Daten manuell sichern lassen. Reicht es, wenn
ich ihn in der Ab darauf hinweise, dass der Datenverlust zu
Lasten des Ma geht und ich ohn expliziet darauf hinweise,


Hallo Oliver,
es ist nicht so einfach, Dir zu antworten, wenn Du interne Abkürzingen benutzt :Ma, Ab.

Ich bin weder Jurist noch Geschäftsmann und habe mich auch nicht als Experte für Dein Problem angeboten. Dennoch will ich versuchen Dir zu helfen.

Dein Hinweis auf regelmäßige Datensicherung dürfte sicherlich nicht ausreicheen, um Dir alle Probleme vom Halse zu halten. Aus meiner Sicht als Kunde würde ich es akzeptieren, vor der Auftragserteilung der Forderung schriftlich zuzustimmen, die folgenden drei Dokumente sorgfältig zu lesen und danach meine Datensicherung auszurichten.

Die Dokumente findest Du hier:

Abgrenzung zwischen Datensicherung und Datenarchivierung.url

Datensicherung – Wikipedia.url

http–www.sage.de-sb-prodloes-aktionen-thema_1.asp.url

Falls die Links nicht so funktionieren, dann google danach. Noch besser, Du holst Dir die Dokumente selbst herein, brennst sie auf CD und übergibst sie dem Kunden gegen eine spezifizierte Quittung.

Viel Erfolg damit
Alfred2000

hinsichtlich Gesetzgebung bin ich nicht ganz sicher… Der Haftungsausschluss sollte zumindest die Risiken (allgemein Verständlich) aufführen. Insbesondere kann ohne Datensicherung bei Defekt oder Diebstahl keine Datenbereitstellung erfolgen, falls die manuellen Prozesse in Verantwortung der jeweiligen Person nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden…

Ggf. geben die IT-Grundschutzkataloge des BSI einen guten Überblick über Risiken bzgl. Datensicherungsverfahren…

Danke für die Antwort! Wie es aussieht reicht doch ein frei definiertes Schreiben.
BSI ist auch eine gute Idee!

Danke für die Antwort! Wie es aussieht reicht doch ein frei definiertes Schreiben.

Natürlich weiß ich , dass ein Server keine Datensicherung ist. :wink:
Nur nen normalen PC als Server nehmen und da zentralisiert die Datensicherung durchführen?
Ist für mich wie ein ein LKW und ein Kombi. Mal nen Sack Blumenerde reinpacken geht, ne Palette Steine passt auch, geht aber wohl nicht. :wink:

Und meistens haben Server doch ein Laufwerk (BAND oder RDX) drin sowie einen RAID Controller. Und das unter Windows 7/8 zu betreiben war immer etwas tricky. Vor allem kommts dann preislich in die gleiche Liga. Umbau +2. Platte + Raid-Controller + RDX Laufwerk + 24h Netzteil…

Oliver,

bei einem ervice Vertrag reicht ein " ein frei
definiertes Schreiben" nicht, wenn kein Servicevertrag vorliegt ist nichts nötig. Es gilt, dass nur „Bedingungen“ geltend gemacht werden, die der Kunde auch akzeptiert hat.

Wir machen seit gut 5 Jahren nur noch sporadische Datensicherung. Daten sind bei uns, und bei Kunden grundsätzlich auf einem NAS Server (mit mindestens 2 redunanten Festplatten). Dort werden die Daten unter einem Linux System veraltet und sind fast zu 100% sicher. Wir empfehlen nur noch, dass es alle paar Wochen eine Sicherung, der wichtigsten Daten auf einem zusätzlichen HDD hat und, wenn möglich, auch noch auf einem Cloud-Server. Dies in einer geschützten Form, damit niemand an die Daten heran kommt.

„BAND-Laufwerke“ habe ich schon vor vielen Jahren, auf dem Mist befördert … das war reine Geldmacherei, ohne jeden vernünftigen Zweck. Genauso ist es mit „Backup“ und „Synchronisations“-Programmen. Das ist alles viel zu umständlich, als dass es auch nur einen geringfügigen Wert hat.

MFG
brainstuff

Hi,
es ist kein Servicevertrag. Die suchen halt eine Lösung für ihre Daten. Und es muss windows sein.
NAS Server sind ja schön und gut. Nur was ist mit Feuer, Wasser, Blitzschlag etc.?

Und bei enem NAS ist die Gefahr, das jemand die heilen Daten mit kaputten üüberschreibt. Also Programmfehler/Absturz beim schliessen. Dann habe ich zwar eine neuere geänderte aber unbrauchbare Version.

Zudem ist es eine Virus doch egal, ob der auf nem NAS wütet oder einem lokalen drive.
Benutzer A ist angemeldet und hat Zugriff auf die Daten um damit arbeiten zu können, irgend eine dumme Email verklickt beim Server oder vertippt, Virus neu, wird nicht sofort erkannt und der macht delete /s *.*

Gut Bandlaufwerke nehme ich auch nicht, meistens RDX. Die empfehle ich raus zu nehmen und im Tresor oder oder an einem anderen Ort auf zu bewahren. (Feuer / Wasser).

Gleiches Problem bei Kurzschluss. Irgendwo steckt einer nen defekten Toaste rein, FI fliegt un ddie gerade geöffnete Datenbank kann hin sein oder aber der Blitz haut in Köln irgendwo in die Überleitung rein für 30 MiliSekunden sind 10000 V auf der Leitung. Dann habe ich doch auf einen Schlag alle Geräte hin.

Und Cloud. Zumdenst Skydrive, google und t-online sind bei mir sowas von lahm. 5-10 kb/s. Versuche seit 1 Woche 1,5 GB im Hintergrund zu symchronisieren.

Und ich weiß ja nicht, ob ich meine Daten wirklich in die Cloud packen möchte wo uU irgendwelche Praktikanten Zugriff drauf haben, oder unterbezahlte Fachkräfte mit meinen Daten auf Wanderschaft gehen.

Und nun ja ich habe mir zB von einem Anwalt sagen lassen, dass der Kunde uU nicht alleine für die korrekte Lizensierung verantworlich gemacht werden kann.
Ich als ausführende Fachkraft mache mich ggfs. auch strafbar, wenn ich irgendwo was installiere. Habe ich auch in den AGBs ausgeschlossen. Aber das ist wohl egal. Manche Leute installieren auch geknackte Versionen, vom Kunden zur Verfügung gestellt und stehen damit mit einem Bein im Knast. Daher meine Befürchtung, ob man da irgendwas formulieren sollte.

Also was weiß ich einen Gesetzesverweis.

Danke für Deine Mühe!
Oliver

>> es ist kein Servicevertrag.

Ein Servicevertrag entsteht auch dann wenn der Kunde von Dir eine einmalige Serviceleistung kauft.

>> Und es muss windows sein.

Dann muss der Kunde auch das Risiko tragen, was dadurch entsteht. NAS Systeme arbeiten nicht umsonst mit Linux Distributionen. Das führt nämlich zu einer höheren Datensicherheit.

>>NAS Server sind ja schön und gut. Nur was ist mit Feuer,
Wasser, Blitzschlag etc.?

gegen die Folgen von Feuer, Wasser und Atombomben, hilft nur das Speichern im Cloud (auf mindestens 2 Servern, auf mehreren Continenten) … aber das ist dann ein Datenübertragungsproblem…

>>einem NAS ist die Gefahr, das jemand die heilen Daten
mit kaputten überschreibt. Also Programmfehler/Absturz beim schliessen.

Deshalb haben meine Kunden immer noch eine periodische Kopie vom Inhalt vom NAS (auf einem Cloud Server oder auch zuhause). Das hilft dann den Schaden durch solche Probleme gering zu halten. Ganz ausschliessen kann man das nie. Man kann nur mit einem guten Datensicherheits-Konzept, die Folgen von solchen, ziemlich seltene Probleme eingrenzen.

>>Dann habe ich zwar eine neuere geänderte aber
unbrauchbare Version.

Das ist der Grundlegende Fehler, die der von IBM entwickelten Datensicherung, auf Grossmutter, Mutter und Tochter Datenträger, anhaftet. (das ist auch ein Grund warum Streamer und anderes Zeug bei mir nichts Wert ist).

>>Zudem ist es eine Virus doch egal, ob der auf nem NAS wütet

Ich beschäftige mich schon lange mit „Viren“ bzw der herrschenden Viren-Hysterie. Obwohl ich regelrecht nach „Viren“ suche, habe ich noch nie auch nur einen einzigen gefunden der wirklich Schaden anrichten kann… entweder sie werden vom Anti-Virus abgefangen, oder es handelt sich um vorgetäuschte „Viren“, die nur dadurch Schaden anrichten, weil der Nutzer regelrecht durchdreht und sein System selbst versaut. Da ein NAS mit Linux läuft können ich Viren auch nur sehr begrenzt vermehren.

>>dumme Email verklickt

kannst Du vergessen… ich habe tausende von angeblich „gefährlichen“ Email Anhängen analysiert … das ist alles plumper Betrug. Ein Virus der einfach delete *.* macht wird von jedem anständigen Anti-Virus erkannt. Es gibt auch nur eine ganz begrenzte Anzahl von schädlichen Aktionen, die ein eventueller Virus anrichten kann … und die werden alle von seriösen Anti-Viren Programmen abgefangen.

>>Bandlaufwerke

Kann man seit ewigen Zeiten total vergessen RDX Cartridges sind auch voller Unfug … da werden die Probleme, die Festplatten haben noch verstärkt. Das die angeblich 30 Jahre halten sollen, ist totaler Unsinn. In 30 Jahren gibt es dafür kein Lesegerät mehr … und dann sitzt Du da wie ein Steinzeitmensch vor einem elektronischen Schaltkreis und fragst Dich ob das „schöne“ Teil als Nasenring für Deine Ludmilla brauchbar ist…

>>Gleiches Problem bei Kurzschluss.

Dafür bin ich auch Experte … Kurzschlüsse haben keinen grossen Einfluss auf ein NAS und das Restrisiko kann man mit einem USV Gerät total ausschliessen.

>>Blitz haut in Köln in die Überleitung rein für 30 MiliSekunden sind 10000 V auf der Leitung.

Das ist Quatsch von Herstellern von (untauglichen) Blitzableitersystemen. Die Überspannung die sich durch einen Blitz bilden kann wird spätestens im nächsten Transformator vernichtet … der brennt dann durch.

>> Dann habe ich doch auf einen Schlag alle Geräte hin.

ist in der Stadt praktisch nicht möglich. Und es gibt dagegen Sicherungen. Wir haben solche Probleme sehr häufig auf dem Land (wenn der Strom und das Telefon über Freileitungen geleitet wird) und dagegen haben wir ein sehr einfaches Mittel, was sogar dann hilft, wenn der Blitz als Funke auf den Leitungen zu sehen ist.

>> Und Cloud. Zumdenst Skydrive, google und t-online sind bei mir sowas von lahm.

Das ist nicht der Cloud, sondern die Internetverbindung. Das umgehen wir mit sehr schnellen Internet Verbindungen und auch damit, dass wir nur die wirklich wichtigen und relevanten Daten auf einem Cloud sichern.

>>symchronisieren.

Kann man nur die Daten von einzelnen Programmen … alles andere ist nur in der Einbildung möglich.

>>Und ich weiß ja nicht, ob ich meine Daten wirklich in die
Cloud packen möchte wo uU irgendwelche Praktikanten Zugriff
drauf haben, oder unterbezahlte Fachkräfte mit meinen Daten auf Wanderschaft gehen.

Das ist bei uns auch kein Problem: wir bringen Daten nur dann auf einen Cloud Server, wenn sie in einem verschlüsselten Truecrypt-Container untergebracht sind. Und das zudem noch auf einem Coud Server der mit uns bzw dem Kunden nicht in Verbindung gebracht werden kann. „Neugierige“ oder Datenklauer können damit nichts anfangen.

>>Und nun ja ich habe mir zB von einem Anwalt sagen lassen, dass :der Kunde uU nicht alleine für die korrekte Lizensierung verantworlich gemacht werden kann.

Ja das kann passieren ist aber nur dann ein Strafbestand, wenn Du das installierte Programm geknackt hast.

>>Ich als ausführende Fachkraft mache mich ggfs. auch strafbar,

Das liegt nur an den völlig verblödeten „Juristen“, die in unserer Regierung und in den Gerichten sitzen. Ein Mechaniker von einer VW Garage ist ja auch nicht dafür verantwortlich, wenn sein Meister defekte Bremsscheiben von VW geliefert bekommt und wenn dann ein Kunde an den Baum fährt.

Aber die Verrücktheiten, die in unserem System herrschen, sind fast grenzenlos. Ich kenne sogar den Fall von einem Geschäftsmann, der dafür verantwortlich gemacht wird, dass es Kunden gibt, die versuchen, Waren zu bekommen indem sie mit ungedeckten Schecks bezahlen. Einem davon wurde sogar, nach über 6 Monaten, vorgeworfen, dass ein Scheck geklaut ist, der zuerst, angeblich „gefälscht“ war, dann hatte der Geschäftsmann den Scheck angeblich „selbst gedruckt“ (was nachgewiesener Weise gar nicht der Fall war … dazu hätte es eine Druckerei gebraucht). Nach 6 Monaten, war der Scheck dann angeblich „geklaut“ und man hat den Geschäftsmann, als „Hehler“ beschimpft. (Jeder Scheck, der in 6 Monaten nicht zur Zahlung eingereicht wird, wird vom Aussteller „annulliert“ insbesondere wenn es um einen Scheck von 60 000 Euro geht …)

Auch mit den schönsten AGB’s kannst Du Dich nicht gegen Idioten versichern! Da nützt auch die schönste „Formulierung“ nichts … man muss das Problem an der Wurzel beseitigen, indem man die „Affen“ abschafft, die unsere Justiz durch ihre Dummheit kaputtmachen.

>>Manche Leute installieren auch geknackte Versionen, vom Kunden zur Verfügung gestellt und stehen damit mit einem Bein im Knast.

Auch so etwas ist ein Problem von unserer unfähigen Justiz … Als „Ausführender“ hast Du gar keine Möglichkeit jeweils zu kontrollieren, ob eine Programm Version „legal“ oder nicht „legal“ ist. Solcher Schwachsinn wird nur im Bereich Informatik erfunden … oder hast Du schon einmal gehört, dass ein Kellner wegen „Markenfälschung“, oder der Umgehung von „Lizenzbedingungen“, in den Knast gekommen ist weil er eine Hupsi-Cola statt einer Caca-Cola „serviert“ hat???

Es wird Zeit, dass wir Informatiker einmal einen kleinen Streik anzetteln: entweder der Staat und die Justiz hört auf, uns für die vermeindlichen Sauereien, von anderen verantwortlich zu machen, oder wir lassen einfach mal ein paar Wochen, die Arbeit liegen bzw wir befolgen da einmal alle erdenklichen Vorschriften: „Was bitte soll ich tun? Windows installieren … OK, no Problem … ich prüfe jetzt einmal, ob die Lizenz nicht falsch ist … an welchen Anwalt, muss ich mich da wenden? Geht dann ganz voll krass schnell, so richtig Ruck-Zuck-Zack-Zack … wenn MS dann in 9 Jahren antwortet und ich noch abgeklärt habe, dass der Anwalt da nicht zu unbegabt ist, dann installiere ich das Windows, voll krass, ruck-zuck-zack-zack … in 10 Jahren, noch bevor Windows 21 erscheint. ja das ist ein voll krass geiler fast&speedy-Service“…

MFG
brainstuff