Angenommen, jemand hat vor 2-3 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelte sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung Februar 2013, knappe 100 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde der 15.08. genannt. Außer der Bestellung wurde bis heute nichts weiter unterschrieben.
Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Der Wagen stand draußen, deswegen ist der Käufer nun vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf die Frage des Käufers, ob dann noch mal über den Preis gesprochen werden könnte, da der Schaden ja eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete der Verkäufer sehr schnell und knapp mit “Nein”!
Die AGBs befinden sich auf Seite 3 und 4 der Bestellung. Genau diese Seiten hat der Verkäufer nicht kopiert und ausgehändigt.
Was hätte der Käufer nun für rechtliche Möglichkeiten? Anspruch auf Preisnachlass? Rücktritt?