Halbes Jahr zwischen Zivi und Uni-irgendwo melden?

Hi!
Mein Zivildienst endet am 31.3.06, danach bin ich erstmal 2,5 Monate nicht im Land und werde ab Oktober studieren. Krankenversichert bin ich weiterhin.
Muss ich ansonsten noch irgendetwas an-, um- oder sonstwie melden? Meine mal irgendwo in einem Zivildienstratgeber was gelesen zu haben, man müsste sich noch bei der Arbeitsagentur melden oder so (Nein, ich will nix von denen haben, möchte nur nix falsch machen).

Vielen Dank und Gruß!

Cornel

Hallo,

ich würde mich für die Zeit nach der Rückkehr aus dem Ausland bis zum Beginn des Studiums als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Dann kannst du Lücken bei der Rentenversicherung schließen.

Viele Grüße
Florian

Hallo!

ich würde mich für die Zeit nach der Rückkehr aus dem Ausland
bis zum Beginn des Studiums als arbeitssuchend bei der Agentur
für Arbeit melden. Dann kannst du Lücken bei der
Rentenversicherung schließen.

Damit nach § 58 SGB VI die Zeit als Anwartschaft dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden kann, reicht eine Arbeit-suchend-Meldung nicht aus, sondern man muss sich „richtig“ arbeitslos melden. Das gilt dann als „Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug“.
Ich glaube, der Unterschied ist, dass man den Arbeitsvermittlungen der Arbeitsagentur zu Verfügung stehen muss, also auch evtl. Jobangebote annehmen muss. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Eine persönliche Vorsprache in der Agentur wird Klarheit bringen.

Gruß
Liza

Hallo,

ja, war ein Fehler meinerseits, sorry! Aber arbeitslos melden würde ich mich in jedem Fall, da es zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr immer zu einer Anrechnungszeit führt, da hier die Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nicht gefordert wird.

Viele Grüße
Florian

Mein Zivildienst endet am 31.3.06, danach bin ich erstmal 2,5
Monate nicht im Land und werde ab Oktober studieren.
Muss ich ansonsten noch irgendetwas an-, um- oder sonstwie
melden? Meine mal irgendwo in einem Zivildienstratgeber was
gelesen zu haben, man müsste sich noch bei der Arbeitsagentur
melden oder so (Nein, ich will nix von denen haben, möchte nur
nix falsch machen).

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__23.html

danach bin ich erstmal 2,5
Monate nicht im Land und werde ab Oktober studieren.

Wenn das ein Praktikum ist, könnte es dafür und für die ‚Übergangszeit‘ danach weiterhin Kindergeld geben.
Das muss beantragt werden.

Gruß JoKu