Hallo

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe mal eine Frage, die mich derzeit beschäftigt. Ich war heute bei einem Fußballspiel meiner Mannschaft und habe dort nur zugesehen. Ich hatte keinen Trainingsanzug meiner Mannschaft an und stand an einer neutralen Ecke. Der Schiedsrichter hat dann eine, aus meiner Sicht, heftige Fehlentscheidung getroffen die zu einem Tor geführt hat. Das konnte ich akzeptieren, nicht aber, wie er danach unseren Spieler angeschrien hat. Aber ich möchte das nicht als Ausrede benutzen. Ich habe jedenfalls auf den Platz geschrien, dass der Schiedsrichter sich wie eine Witzfigur benimmt. Sicher nicht in Ordnung, aber es ist eben passiert.
Der Schiedsrichter hat mich angesehen und ist zu unserem Spielführer gelaufen. Das Spiel wurde für eine lange Zeit unterbrochen und mir wurde durch einen Platzordner mitgeteilt, dass ich das Spielfeld verlassen soll, da sonst das Spiel abgebrochen wird. Das fand ich schon ziemlich übertrieben, da ich Zuschauer und kein Spieler war und „Witzfigur“ zwar nicht nett ist, aber kein Grund deshalb ein Spiel abzubrechen. Naja, ich habe das Spielfeld auf jeden Fall verlassen um keinen unnötigen Ärger zu provozieren. Jetzt kommt es aber: In der Halbzeit wollte er meinen Pass haben, diesen hat er aber nicht bekommen. Jetzt meine Frage: Kann ich für so etwas tatsächlich gesperrt werden? Kann er mich als Zuschauer des Platzes verweisen und zusätzlich noch eine Sperre beim Verband beantragen? Ich finde das total überzogen und würde einfach gerne mal wissen, wie das von Euch gesehen wird.

Vielen Dank!

Rechtlich gesehen geht das vollkommen in Ordnung

Jetzt meine Frage: Kann ich für so etwas tatsächlich
gesperrt werden? Kann er mich als Zuschauer des Platzes
verweisen und zusätzlich noch eine Sperre beim Verband
beantragen? Ich finde das total überzogen und würde einfach
gerne mal wissen, wie das von Euch gesehen wird.

Vielen Dank!

Aber welches Strafmaß wird denn dann angewandt? Normalerweise gibt es bei Beleidigung ja 2 Spiele Sperre. Wenn der Pass aber nicht mitgenommen wird, muss er dann an den Verband geschickt werden? Gibt es da denn keine Verhandlung?

Hallo Adalbert78!

Grundsätzlich kann man auch einen Zuschauer vom Sportgelände verweisen. Eigentlich gibt es leicht sichtbar an jedem Sportplatz ein Schild mit dem Wortlaut „Wer den Schiedsrichter beschimpft oder beleidigt, muss mit der Verweisung vom Sportplatz rechnen. Der Vorstand“, und das gilt halt für jeden. In den unteren Ligen ist es noch machbar. Ich selbst halte davon nichts, weil man noch mehr Öl ins Feuer gießt (wobei einige Schiri-Beobachter in manchen Situationen das Vorgehen fordern!). Mittlerweile pfeife ich in der Westfalenliga. Versuch doch da mal 50 Fans der Heimmannschaft vom Sportgelände zu verweisen, weil sie anfangen zu pöbeln „Schwarze Sau“. An die ersten 3 Ligen braucht man hier gar nicht zu denken. Nun zu der Sache Pass und Strafe: Ich kann zwar nicht beurteilen, ob es hier überhaupt zu einer Strafe kommt, aber: Wenn man genau weiß, dass der Zuschauer ein spielberechtigter Spieler ist, kann man einen entsprechenden Sonderbericht verfassen und das Sportgericht bzw. die Spruchkammer wird eingeschaltet. Interessant wird´s auch, wenn andere Vereinsfunktionäre (Vorsitzender, Kassierer etc.) den Schiri beleidigen…Oder aber - unglücklicherweise auch schon mal vorgekommen: Ein Schiri, der sich ein Spiel seines Vereins angesehen hat, hat rumgepöbelt und den Schiri beleidigt - wurde durch die Spruchkammer bestraft! Ich hoffe, ich konnte Dir mit meinen Ausführungen helfen und wünsche Dir natürlich, dass keine Bestrafung erfolgt, hoffe aber auch, dass Du aus dieser Sache das richtige lernst…
Freundliche Grüße vom
Westfalenschiri

Kommt drauf an, ob der Schiedsrichter Ihren Namen kennt und weiss, dass Sie ein Spieler sind. Ansonsten kann er auch wegen Beleidigungen von Zuschauern einen Sonderbericht schreiben, dann bekommt der Verein eine (Geld-) Strafe

Hallo Herr Schiedsrichter!

Also ich spiele auch in der Oberliga und heute waren dort 400 Zuschauer. Ich habe ihn aus 40 Metern beleidigt und das „nur“ als Witzfigur. In dieser Situation sind viel heftigere Beschimpfungen gefallen. Aber über den Stadionrauswurf rege ich mich nicht auf, das habe ich ja irgendwie selbst zu verantworten. Ich hatte in meiner langen Karriere nie eine rote oder gelb - rote Karte, daher wäre es schon irgendwie lachhaft, wenn ich meine erste Sperre als Zuschauer erhalten würde. Aber jetzt bin ich im Bilde, also vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch. Wenn mein Pass nicht vom Schiedsrichter mitgenommen wurde, müsste ich doch am nächsten Wochenende spielen können, oder? Wie lange dauert es denn, bis das Sportgericht da eine Entscheidung fällt?
Vielen Dank schon einmal!

Hallo Albert,

unabhängig von der Bewertung dessen, was Du geschrieben hast, kann ich Dir folgendes antworten:

Jedes Mitglied eines Fussballvereins unterliegt den Satzungen und Ordnungen des jeweiligen Landesverbandes. Somit auch der jeweiligen Sportgerichtsbarkeit.
Dabei ist es unabhängig, ob das Mitglied im Sportdress oder in ziviler Kleidung anwesend ist.
Die möglichen Strafen findest Du sicherlich in der Rechts- und Verfahrungsordnung Deines Landesverbandes.

Auch Zuschauer, die nicht Mitglied eines Sportvereins sind, können entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Landesverbandes eine Strafe erhalten. Diese bezieht sich allerdings meistens „nur“ auf ein Platzbetretungsverbot. Ansonsten haftet in diesen Fällen (fast) immer der Verein, dem der Zuschauer zugerechnet wird.

In Deinem speziellen Fall ist es zunächst wichtig zu wissen, was der SR in den Spielbericht eingetragen hat. Oder hat er sogar einen Sonderbericht angekündigt?
Denn hiervon ist abhängig, ob die spielleitende Stelle irgendwelche Maßnahmen noch ergreift.

Ich hoffe, ich konnte Dir einwenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Ralf

Hallo Herr Fußballer :wink:))

Also mit dem Beginn der Strafe kenne ich mich so direkt nicht aus. Letztlich sieht Euer Fußball-Obmann bzw. Mannschaftsverantwortlicher aber auch im DFB-net, ob Du schon gesperrt bist, oder nicht. Es gab vor zig Jahren in meinem alten Verein in Niedersachsen mal einen Fall, da durfte der Spieler so lange spielen, bis das Sportgericht die Strafe ausgesprochen hatte. War irgendsoein Schachzug vom Rechtsanwalt. Keine Ahnung, ob es so eine Möglichkeit für Dich gibt. Am Rande erwähnt: wenn ich als Assistent in der Grotenburg so gehandelt hätte wie der SR-Kollege bei Eurem Spiel…wären auf einen Schlag ca. 100 „Zuschauer“ weniger dort gewesen. Also ich halte davon wirklich nichts. Der Kollege muss schon wirklich durch die ganzen Sprüche ganz schön angepisst gewesen sein. Aber wenn es nach dem Rauswurf ruhiger war…?

Viele Grüße vom
Westfalenschiri

Spielsperren für nicht aktive Spieler - klar!
Ein Spieler kann auch eine Spielperre bekommen, auch wenn er nicht am Spiel teilnimmt. Er wird ja wenn man es so sehen will nicht für die Mannschaft in der er spielt gesperrt, sondern bekommt eine Sperre für das Ausüben des Sports.
Parallel dazu gibt es ja auch Sperren für Spieler, die sich unflätig in Social Networks äussern.