Hallo, bin neu in einer Firma. ab wann habe

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es handelt sich um einen Minijob. LG R. B.

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es
handelt sich um einen Minijob. LG R. B.


Denke hier gilt die gleiche Regelung wie bei einem festen Arbeitsverhältnis, nur gibts den Urlaub nur anteilig für 400€ Jobber. Bitte am Besten in der Firma nachfragen, die wissen das ganz sicher.

Hallo,
die normale Wartezeit beträgt 6 Monate, erst dann kann man Urlaub nehmen. Der Urlaubsanspruch, d.h. wieviele Tage einem zustehen, dagegen beginnt mit dem ersten Arbeits- bzw. Vertragstag.

Es könnte allerdings sein, dass bei Minijobs andere Regelungen bzgl. der Wartezeit gelten.

Gruß solary

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es
handelt sich um einen Minijob. LG R. B.

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es
handelt sich um einen Minijob. LG R. B.

Hallo Centerplayer,

leider hast Du in mir den falschen „Experten“ ausgewählt;
Ich bin Beamter, und von Minijobs weiß ich auch nur was man in der Zeitung liest und Nachrichten mitkriegt.

Aber garantiert findest Du entweder hier (z.B.: /t/minijob-urlaubsanspruch/2775501

Sorry - und viel Erfolg !
* Daumen-drück *

Danke für die rasche Antwort.Wie verhält es sich, wenn ich innerhalb der Wartezeit (1/2Jahr) den Arbeitsplatz wechsele. Stehen mir dann für die zurückliegenden Monate (Beispiel 3 Monate) der Urlaubsanspruch zu, d.h. kann ich den Urlaub noch nehmen, oder kann der Arbeitgeber sich auf die „Wartezeit“ berufen und meinen Urlaub ablehnen, bzw. auch nicht auszahlen. LG R. B.

Anspruch heißt Anspruch, der geht nicht verloren. Wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann (z.B. aus zeitlichen Gründen), muss er ausbezahlt werden.

Gruß solary

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es
handelt sich um einen Minijob. LG R. B.

Erholungsurlaub
Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

Berechnung des Urlaubsanspruchs
individuelle Arbeitstage pro Woche X 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen)
_______________________________________________________________________ = Urlaubstage
6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag)

Beispiel
Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 20 Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem nicht 20 Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfügung.

Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.

Hi, das kannst nachlesen unter der Seite: www.minijob-zentrale.de Liebe Grüße Blub

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es
handelt sich um einen Minijob. LG R. B.

Prozentoal an Deine geleistete Arbeitszeit nach 3 Monate. Also hättest Du nach 3 Monaten Anspruch auf 6 Tage Urlaub.

Das weiß ich leider nicht. Viel erfolg …

… ich einen Anspruch auf Urlaub? Gibt es eine Wartezeit. Es
handelt sich um einen Minijob. LG R. B.