Hallo, ich wohne als Mieter in einer Wohnung

… und benötige Ratschläge. Wenn ich aus meiner Wohnung in das Treppenhaus rausgehe befindet sich jede Menge Schimmel auf den Wänden, desweiteren habe ich keine Mülltonne seit 3 Wochen. Den Vermieter kontaktiere ich mindestens einmal in der Woche, aber es tut sich nichts. Was soll ich machen? Kann ich meine Miete deswegen kürzen? Ich meine es ist nicht in meiner Wohnung etwas nicht in Ordnung, aber der Schimmel vor der Haustür ist ja auch nicht in Ordnung.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.
JM

Sorry,

für Fragen zur möglichen Kürzung der Miete musst Du Dich an einen Rechtsexperte wenden.
Gruß
Barbara

Hallo,

den Vermieter schriftlich auffordern und eine Frist (4 Wochen) setzen. Schimmel im Hausflur muss keiner Mieter dulden und die Mülltonne wird mit den Nebenkostenvorauszahlungen bezahlt und muss zur Verfügung stehen. Reagiert der Vermieter nicht, dann die Miete kürzen (10% ist üblich) … Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann muss er klagen und da hat er schlechte Karten.

Immer alles schriftlich machen und am besten per Einschreiben

MfG P. Kunze

Ich würde die Miete auf jeden Fall kürzen,und nimm einen Zeugen mit wenn du den Vermieter kontaktierst.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

das Treppenhaus ist nicht mitgemietet, muss aber einen gefahrlosen und barrierefreien Zugang zur Wohnung ermöglichen. Schimmel beeinträchtigt einen gefahrlosen Zugang, weil dieser ja gesundheitsgefährdend ist.

Mehr als 5 % der Kaltmiete dürften aber als Minderung nicht drin sein. Exakte Aukünfte würde ich beim Mieterverein einholen!
Zuerst muss man eine Mängelanzeige schreiben und den Vermieter auffordern den vertragsmäßigen Zustand des Treppenhauses her zu stellen. Reagiert er nicht, setzt man eine Frist und kündigt die Mietminderung an. Erst dann kann man die Miete mindern. Da der Vermieter merhfach aufgefordert wurde, sich dessen anzunehmen (das muss beweisbar sein) würde ich jetzt schriftlich eine Frist setzen und dann auch direkt eine Minderung der Miete von 5 % ankündigen, da der Vermieter bereits untätig geblieben ist.

Mülltonnen. Sofern die Müllbeseitigung in den Nebenkosten vermerkt ist, zahlt man dafür und erwartet ewntsprechende Leistung.

Hast du keine Mülltonnen würde ich diesen Posten von den Nebenkosten in Abzug bringen. Wenn in einem Haus eine bestimmte Anzahl von Personen unterschritten wird, entfällt die Pflicht eine Mülltonne zu besitzen und dieser wird dann privat entsorgt - so jedenfalls bei uns.

Alternativ zieht man auch hier 5 % der Kaltmiete ab.
Ist für den Mieter vorteilhafter

http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/ohne-mu…

Ich rate dir dringend mitglied in einem Mieterverein zu werden, wenn der vermieter zu der ignoranten Sorte gehört

Viele Grüße
tina

Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht. In rechtlichen Angelegenheiten darf ich als Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen nicht beraten. Rechtsberatungen sind in Deutschland ausschließlich den Juristen vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…

Hallo mirekhh!

Es ist auf jeden Fall ratsam, die Umstände vor Ort anwaltlich prüfen zu lassen. Ein Anwalt würde jedenfalls schon im Beratungsgespräch die erforderlichen Informationen erfragen, die hier in Deiner Anfrage kompett fehlen, so dass man gar keine Hilfe durch entsprechende Ratschläge leisten kann.
Auf diesem Wege sich im Internet Rat zu holen, bringt leider gar nichts, denn es ist offensichtlich ein Dialog nötig.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Gab es den Schimmel bereits, als Sie eingezogen sind? Fordern Sie den Vermieter schriftlich dazu auf, die Mängel abzustellen, setzen Sie ihm eine Frist von 2 Wochen und machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass Sie anderenfalls die Miete um 10% mindern werden.

Guten Morgen ,
wenn sie , wie erwähnt , wöchentlich versuchen mit dem Vermieter in Kontakt zu treten , dieser jedoch ihre Anrufe ( Schreiben ? ) ignoriert , hilft nur der Weg zum Anwalt . Ob der Schimmel Befall ihre Wohnung betrifft oder nicht . Auch der Flur / Treppenhaus gehört zur Mietsache . Schimmel ist IMMER Gesundheit schädigend . Wenn sie im Mieterschutz sind , besteht die Möglichkeit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden . Ich habe jedoch keine gute Erinnerung an die Leutchen . Probiers einfach aus . Ansonsten : Beratungsschein beim zuständigen Gericht holen und Anwalt konsultieren . Der sagt dann auch , ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat . Dem entsprechend zahlt der Rechtsschutz . Ganz wichtig : Fotos machen und dokumentieren !
Drück die Daumen , dass sie zu ihrem Recht kommen

Hallo,

Du solltest den Vermieter schriftlich auf die Mängel aufmerksam machen und ihn um Beseitigung dieser bitten. Setze ihm dazu eine Frist.

Als nächsten Schritt kannst Du auch wieder schriftlich eine Mietminderung „ankündigen“.

Mit freunlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Ich würde sofort die Miete kürzen um mindestens 30 Prozent von der Warmmiete.

viele Erfolg - Gruß Barbara Natzschka

Hallo,

natürlich ist das nicht in O.

Vermieter reagieren oft erst, wenn man eine Mietminderung vornimmt. Diese muss aber vorher angedroht werden falls der Vermieter nicht reagiert.

Tip: die zurückbehaltene Miete auf ein Sparbuch legen falls es zum Rechtsstreit kommt.

Gruß Bukatcho

Lieber Fragesteller!
Schimmel an Wänden ist ein Dauerbrenner, auch wenn dies nur im Treppenhaus sei. Es ist von Ihnen eine Schriftliche Anmahnung dieses Mangelsbeim Vermieter angesagt. Mit Einschreiben und Rückantwort.
Sie brauchen einen Nachweis, dass von Ihnen beim Vermieter dieser Mangel angezeigt worden ist. Wenn dann keine Reaktion des Vermieters kommt, dann kann vom Mieter nach § 536 a BGB verfahren werden.
Die fehlende Mülltonne stellt eine Vertragsverletzung durch den Vermieter dar, denn die Müllabfuhr gehört zu den Betriebsnebenkosten und diese sind Bestandteil der Miete. Frage: Wie entsorgen Sie ihren Müll?
Fehlt es an der Lüftung im Treppenhaus? Wenn ja, dann sind die Mieter selber schuld. Gab es eine regelmäßige Belüftung (Nachweis erforderlich), dann ist es Sache des Vermieters für Abhilfe zu sorgen.
Schimmel ist oft giftig und schädigt die Gesundheit.
Sie brauchen also ggf. auch Hilfe der Gesundheitsbehörden.
Hier muss ich darauf hinweisen, dass ich kein Rechtsanwalt bin, auch kein Schiedsmann,deshalb sind meine Ausführungen nur als Hinweis zu sehen, wie Sie vorgehen können.
Stellen Sie fest, was in ihrem Mietvertrag steht, auch das hat Einfluss auf Ihr Vorgehen gegen die gezeigten Mängel. Über Mietkürzungen sollten Sie sich beim Verbraucherschutz oder beim Mieterbund kundig machen.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.

Ciao Mirekhh,

also deine Miete kanns nun nicht einfach kürzen. Sollte es sich um eine Eigentumswohung, also einen privaten Vermieter handeln, dann kann und darf auch der mal in den Urlaub fahren.

Ich würde ihn per Einschreiben anschreiben und darauf hinweisen, dass + was nicht in Ordnung ist und darum bittest das die Probleme abgestellt werden. Parallel würd ich die Hausverwaltung dringen informieren!

Fehlende Mülltonne, ist wie Schimmel ein Mangel der umgehend angezeigt gehört, da er zu weiteren Schäden führen kann. Beim Müll wäre das Ungeziefer beim Schimmel Gesundheitsgefährdung!

Wegen dem Schimmel: Fenster auf! Beim Müll ggf mal beim Nachbarhaus fragen ob man ihn mit einwerfen kann.

Sollte sich der Müll stapeln würd ich mal beim örtlichen Entsorgungsunternehmen nachfragen warum es keine Tonne mehr gibt. Ist ggf die Gebühr nicht gezahlt worden?

Ausserdem würd ich mit den anderen Nachbarn zusammen vorgehen!

Viel diplomatisches Geschick und starke Nerven!
cumar

Sie können die Miete nach vorheriger Ankündigng mit angemessener Fristetzung für den Vermieter z.B. ab dem 1.9.2012 kürzen, wenn Sie ihm für die Beseitung deer gerügten Mißstände damit immerhin einen Monat Zeit gelassen haben!

Rechtliche Auskünfte kann ich leider gar nicht erteilen.
Das Schimmelproblem sollte gelöst werden. Mit freundlilchen Grüßen K. Taeubig

Miete um 7 prozent kürzen