Ist sowas auch bei euch per E-Mail angekommen?
Ich hab nämlich nie was zu Schutzgebühren geschrieben…
"Hallo Paul,
Du hast vor einiger Zeit etwas zum Thema Schutzgebühr geschrieben. Meine Frage: Ein Institut bietet Broschüren zum Kauf an für 3 Euro.
In den Broschüren eingedruckt findet sich die Bezeichnung: Schutzgebühr: 3 Euro. Ich will mehrere dieser Broschüren kaufen, um sie dann an Dritte weiter zu verkaufen. Erwerbe ich nun das Eigentum?
Alternativ bieten Unternehmen kostenlos Handbücher inkl. kostenlosem Versand an. Bestelle ich ein solches Werk, kann ich dann ebenso verfahren und als mein Eigentum frei verwenden?
Und welche Massnahmen sollte ich treffen, um vom Verkäufer/Anbieter quasi die Erlaubnis zum Verkauf zu bekommen? Kann ich z.B. bereits bei der Bestellung andeuten, dass ich nur bestelle, falls ich hinterher die Broschüren als Handelsware nutzen darf und sie verkaufen werde? Wenn dann die Broschüren ohne weitere Meldung (autom. Bestellsystem) geliefert werden, so kann ich mich darauf berufen, quasi mit der Lieferung auch die Rechte zum Verkauf bekommen zu haben. Meinung?"
Laß bloß die Finger weg von solch einem unnützen Mist.
Das war eine Anfrage von einem wer-weiss-was-Benutzer.
"— Ende des Original-Texts ----------------------------------
Du bist eingetragener Benutzer bei http://www.wer-weiss-was.de/. Die
Anfrage von DLTTV stellen wir dir hiermit zu.
–
wer-weiss-was GmbH [email protected]"
Ich frage nach, ob dies auch an andere Leute verschickt wurde, die hier noch nie etwas über Schutzgebühren geschrieben haben; dies ist jedenfalls meine Vermutung.
Ist sowas auch bei euch per E-Mail angekommen?
Ich hab nämlich nie was zu Schutzgebühren geschrieben…
Hallo Paul,
mir ist es schon mehrmals passiert, dass ich eine E-Mail bekommen habe, weil jemand meinte, mir besonders trauen zu müssen. Da müssen die Fachgebiete nicht einmal übereinstimmen.
Einfach freundlich antworten, dass derjenige bitte seine Frage im Forum stellen soll!
Unabhängig von verbotener Rechtsberatung möchte ich nicht missen, dass meine Antwort eventuell korrigiert wird. Nur so kann ich lernen und andere vor eventuellen Falschantworten schützen.
Grüße
Ulf
das Brett ist manchmal voll von Fragen, wie man aus Abzocker-
Angelegenheiten wieder herauskommt.
Da wäre es für diese P. hilfreicher gewesen, sie hätten vorher
gefragt und jemand hätte ihnen eine entsprechende Warnung
vermittelt.
Am besten ist es IMHO, solche ungewollten Sachen komplett zu
ignorieren. In der Regel spart das Geld.
Hallo Manni,
das Grundgesetz z.B. könnte ich mir in Massen kostenfrei zuschicken lassen. Da steht glaube ich auch etwas, dass es nicht verkauft werden darf. Aber welche Rechtsgrundlage hat das? Sind die Broschüren nach Zuschicken nicht mein Eigentum? Darf ich 1000 Drucke des Grundgesetzes an einen Altpapierhändler weitergeben? Ist das Betrug?
Da stehen einige allgemeine Rechtsfragen an. Ich konnte jedoch aus der zitierten Frage keinen Abzockversuch gegenüber Paul erkennen.
Grüße
Ulf
Hallo Paul,
ich habe derade weder Zeit noch Lust im Archiv zu stöbern, aber vor kurzem gab es so eine ähnliche Frage hier. Vielleicht nannte sich der Fragesteller auch Paul.
Falls die Frage gelöscht wurde, erinnert sich ein Mod vielleicht noch dran.
Du hast den u.a. Sachverhalt „Paul“ kommentiert. Welche Massnahmen sollte der Fragende ergreifen, um a.d. sicheren Seite zu stehen. Und welche Meinung hast Du zum Beispiel Supermarktwerbung, also dem Verkauf von Postwurfsendungen unabhängig von eigentlichen Wert derartiger Druckmedien? Kann der Frager z.B. ein Foto von einer (kostenlosen) Broschüre anfertigen, dieses kenntlich machen und wegen Medienwechsel betreffend des Fotos keinerlei Abmahnung wegen Vervielfältigung befürchten? Wie kann er Texte (Klappentext, Titel, Seitenzahl und Kapitelüberschriften) in seinen Anzeigen verwenden, ohne dass Urheberrechte verletzt werden. Ggf. durch Zitate / durch Umschreiben in eigene Worte?
Was sagst Du zur so genannten Querlieferung? Also der Verkäufer bietet ein solches kostenlosen Druckmedium an. Ein Käufer kauft es inkl. Versandkosten. Der Verkäufer bestellt erneut das Druckmedium (Lieferung ebenso kostenlos) und gibt bei Bestellung den Namen seines Käufers dem abgebenden Unternehmen bekannt!
Kann der Verkäufer bereits bei seiner Bestellung darauf verweisen, dass er nun nur dann bestellt (kauft) wenn er mit Lieferung das Eigentum erhält, dass er sämtliche Rechte der Verwertung und des Verkaufs erhält und ebenso die Rechte der Nutzung von Auszügen aus Textpassagen und ggf. Abbildungen?