Hallo, vielleicht kennt sich einer aus und kann mir einen Rat geben

Mein Vater war 5 Jahre mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Alle Vollmachten hatte sie und hat auch meinen Vater gepflegt. Über ein Jahr war er im Altenheim und nun ist er verstorben. Die Rente haben sie monatlich ausgegeben. Und sie hat von der Rente monatlich von ihm Geld erhalten. Sonst ist nichts zu erben. Ein Haus habe ich schon vor Jahren erhalten. Ich möchte das Geld, was er seiner Lebensgefährtin monatlich gegeben hat, zurückfordern. Wie mach ich das. Ich bin Alleinerbin aber leider ist und hatte mein Vater kein Vermögen außer das Haus. Darf er eigentlich seiner Lebensgefährtin monatlich immer Geld geben under sagte, es sei für die Betreuung usw. Ich wollte jetzt zum Anwalt… Danke

Hallo Raffzahn !

Ein Vater darf mit seinem Geld machen was er will.

Und hier spricht nichts dafür anzunehmen, das Geld wurde der Lebensgefährtin unredlich gegeben im Sinne einer anrechenbaren Schenkung.

Du hast das Haus, reicht das nicht ?

Warum hast Du ihn nicht gepflegt ?

Vergiss den Anwalt, ich sehe da überhaupt keinen Anhaltspunkt für eine irgendwie geartete Rückforderung.

MfG
duck313

Ich mochte die Frau nicht und hatte keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Seid 2 Jahren. Wir waren der Meinung, die will den ausnehmen. Aber sie hat ihn all die Jahre gepflegt. Erst Stufe 1 dann Stufe 2. Da hat sie doch das Pflegegeld erhalten. Von der Rente bleiben ja auch monatlich ein paar hundert Euro über. Das sind ja pro Jahr auch ein paar Tausend Euro. Ich habe noch zwei Halbgeschwister, die aber haben das Erbe ausgeschlagen. Nun weiß ich nicht, ob ich es annehme. Schließlich haben wir ja die Bestattungskosten ausgelegt. Vielleicht kann ich auch die zurückfordern.

Hallo Raffzahn,

die Lebensgefährtin deines Vaters - also die Frau, die er geliebt und mit der er sein Leben geteilt hat - hat ihn also mehrere Jahre gepflegt, während du dich in dieser Zeit noch nicht einmal bei ihm blicken gelassen hast. Und jetzt möchtest du auch noch das Geld, dass sie für die Pflege erhalten hat, die sie geleistet hat und nicht du, wegnehmen?

Kannst du dich morgens noch im Spiegel anschauen?

18 „Gefällt mir“

Nachtrag: Einen Rechtsanspruch hast du auf das Pflegegeld selbstverständlich nicht. Anspruchberechtigt ist zwar der Pflegebedürftige, es ist aber bei häuslicher Pflege dazu gedacht, als materielle Anerkennung der Pflegeperson zuzufließen. Und du warst nicht die Pflegeperson.

8 „Gefällt mir“

Nein das Pflegegeld möchte ich auch nicht. Aber er hat ihr monatlich 300 mindestens von der Rente gegeben, damit sie ein schönes Auto fährt. Die hat zwar viel mit ihm gemacht und trotzdem bin ich der Meinung, die hat zuviel Geld erhalten…Alle 3 Kinder , wir sind zwischen 32 und 55, wollten die Frau nicht, wir haben sogar einen rechtlichen Betreuer beantragt, das würde vom Gericht leider abgelehnt, weil mein Vater nur blind war für die Frau. Nur noch die war das Thema. Besucht haben wir ihn nicht mehr…

Wieso Raffzahn, will nur mein Recht…

Hallo,
schon mal nachgeschaut…wie gering das Pflegegeld monatlich ausfällt? In der Pflegestufe I …244 Euro/Monat…Wie viele Stunden im Monat hat die Frau geputzt, gewaschen, eingekauft, gereinigt, dem Manne beim anziehen, waschen…und, und, und. Und DU schreibst von Recht-bist Deiner Pflicht nicht nachgekommen?
Kopfschüttel

12 „Gefällt mir“

Ja , dann muss ich mal wirklich überlegen. Meine Schwägerin hetzt mich auf, uns würde noch was von der Rente zustehen, was die Frau erhalten hat aber ich danke für die ehrlichen Meinungen . Ich mach gar nichts mehr. Nochmal danke… Und es stimmt, sie hat alles für den Vater gemacht und er war ganz glücklich, dass er sie hatte. Nun tuts mir leid…Wir haben den Kontakt zu unserem Vater abgebrochen, weil er nur noch Augen für die Frau hatte. War alles nicht gut aber nun ist es zu spät…

Schwägerin? Also nicht mal verwandt? Wenn das keine Raffgier ist?

2 „Gefällt mir“

Hallo Raffzahn

Wie er mit seinem Geld zu Lebzeiten umgegangen ist, war allein seine persönliche Entscheidung, da hättest Du nur ein Mitspracherecht gehabt, wenn Du ihn vorher hättest entmündigen lassen (mal gut, dass Dir diese Möglichkeit nicht eingefallen ist). Falls er kein Testament hinterlassen hat, welches etwas anderes bestimmt, hast Du als sein (einziges?) Kind Anspruch auf alles, was sich zum Zeitpunkt seines Todes in seinem persönlichen Besitz befand. Wenn er vorausschauend war, wird das nicht viel sein.

Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage wie Dein Vater. Ich lebe zwar nicht in einem Altersheim und bin auch noch nicht pflegebedürftig, könnte jedoch mein selbstständiges Leben ohne die Hilfe meiner bosnischen Freundin, welche ich von meiner verstorbenen Frau geerbt habe, nicht fortsetzen. Sie macht einmal pro Woche meine Wohnung sauber und hilft mir bei körperlich schwierigen Arbeiten, z.B. bei der Pflege meines Minigartens.

Meine Mischpoche (selber gugeln) hat den Kontakt zu mir einschlafen lassen - wahrscheinlich haben sie keine Ahnung, dass es bei mir was zu erben gibt.

Ich habe jedoch, um fiese Erbstreitigkeiten nach meinem Tod auszuschließen, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ein wasserdichtes Testament verfasst, welches meine Freundin und ihren Sohn, die ich inzwischen als meine „Wahlfamilie“ betrachte, zu alleinigen Erben macht. Einer der wenigen Gründe, warum ich bedaure, dass es kein Leben meiner Seele (oder was auch immer) nach dem Tod gibt, ist: Ich werde nicht das Geschrei der Raffzähne hören, die sich um ihre Beute betrogen fühlen.

Schadenfrohe Grüße
:japanese_ogre: merimies

14 „Gefällt mir“

Mal ne Off-Topic-Frage dazu:

Warum glauben Kinder eigentlich, dass sie ihren Eltern die Lebensgefährten auszusuchen haben?

Gruselig.

Gruß

Ein Testament gibt es nicht. Außerdem hat er ja seiner Lebensgefährtin wahrscheinlich alles geschenkt. Die hatte ja sämtliche Vollmachten. Als wir sie jetzt aufforderten, uns die Kontoauszüge vorzulegen, schrieb sie, die befanden sich im Besitz ihres Lebensgefährten. Da ich meinen Vater nicht mehr im Heim besucht habe, ich hätte das nicht ertragen können, wie er so abbaut, wusste ich auch nicht seinen Zustand. Jedenfalls mochten wir die Frau nicht.

genau meine Meinung

Ganz einfach,

weil sie damit sicherstellen können/wollen, dass sie sich auch im Erlebensfalle des Erbfalles mit den anderen Kindern gut ums Erbe streiten können :smiley:

Man könnte nämlich auch, so wie beim Sohn des Lebensgefährten meiner Großmutter geschehen, welche ihn auch bis Ultimo gepflegt hat, als Erbe gänzlich auf den Versuch verzichten, ein Erbe zu beanspruchen. Eltern sind nicht primär dafür da, etwas zu vererben.

Gruß
VB

5 „Gefällt mir“

[Beitrag editiert - www Team] Das stimmt alles so wie ich das geschrieben habe. Und ich war auch schon beim Anwalt. Der hat die Frau aufgefordert, alle Kontoauszüge offenzulegenden , indem sie die Vollmacht ausübte. ,daraufhin schrieb sie unserem Anwalt , ihr Lebensgefährte hat fast bis zum Tod alles selbst geregelt. Kontoauszüge besäße sie nicht. Nur das habe ich hier nicht erwähnt. Bevor wir den Anwalt weiter in Anspruch nehmen , wollte ich gern die Meinungen dazu. Wenn Sie mir nicht glauben, kann ich Ihnen das Schreiben vom Anwalt gern kopieren ihn Namen und Adressen. Warum sollte diese Sache nicht so stimmen. Meine Zeit wäre mir viel zu schade für so etwas.

Selbst der Anwalt hat ja gesagt, sollte es sich herausstellen, dass sie sich selbst Geld überwiesen hat, müsste es geprüft werden, ob sie was davon zurückzahlen müsste. Da waren ja monatlich 400 - 500 Euro über. Aber meine Schwägerin an ihr schon auf Handy ein Sms geschickt mit den Worten…„. Sie haben ihr Ziel erreicht. Viel Spaß mit dem einbehaltenen Geld“. Daraufhin hat sie nochmal geantwortet aber unsere Nummern gesperrt. Übrigens fing alles so an, dass wir ihr erst über SMS geschrieben haben. Als sie sich stur stellte, gingen wir zum Anwalt. Am Anfang vor 5 Jahren hatte ich noch Kontakt zu ihr. Daher kannte ich auch Ihre Nr. Habe sie beim Vater ab und zu gesehen. Aber seit uns klar war, dass sie auf sein Geld scharf war, habe ich den Kontakt abgebrochen…

Hallo Raffzahn,

So wird´s sein!

Und Du hast natürlich, als Du vom Heim von seinem Ableben informiert wurdest, nicht reagiert, da Du dann möglicherweise so lästige Pflichten wie die Organisation seiner Beerdigung hättest übernehmen müssen. Denn sonst hätte Dir das Heim ja alle seine Papiere, auch die Kontoauszüge, übergeben.

Oh ja, ganz die liebende Tochter!
Würg!!

Über den juristischen Aspekt Deines Erbanspruchs habe ich mich ja schon geäußert, aber möglicherweise glaubst Du ja, dass Du einen moralischen Anspruch auf ein Erbe hast, schließlich bist Du ja seine leibliche Tochter.

In diesem Fall erlaube mir ein höhnisches Kichern!

Worauf würde sich dieser Anspruch denn begründen?

Nach eigener Aussage hast Du dich ja - zartfühlend wie Du bist - komplett aus dem Leben Deines Vaters verabschiedet, weil Du sein Elend nicht ertragen konntest.

Sie aber konnte es und hat zu ihm gehalten, ihm die Zeit im Heim (und wohl schon vorher) verschönt und ihm bis zuletzt das Gefühl gegeben, nicht alleine zu sein. Sie hat also - auch ohne Trauschein - die Aufgaben und Pflichten einer Ehefrau übernommen. Da hat sie meiner Ansicht nach auch das moralische Recht, die Vorteile einer solchen zu genießen.

Er mochte sie, und nur darauf kommt es an.

:japanese_ogre: merimies

3 „Gefällt mir“

Das Heim und das Krankenhaus hat mich nicht informiert, die hatten weder meine Adresse noch eine Telefonnr., die wussten nur, wo ich arbeite. Die Lebensgefährtin wusste auch, wo ich arbeite. Da kam aber nichts. Das Gesundheitsamt hat ermittelt, denn wir mussten ihn ja bestatten lassen. Das durfte die Lebensgefährtin nicht. Und wir haben die Bestattung bezahlt aber wir möchten, dass sie sich daran beteiligt. Mein Vater wollte neben meiner Mutter beerdigt werden aber wir haben eine Waldbestattung beantragt, weil ja angeblich kein Geld mehr auf dem Konto mehr war. Nun haben wir Widersprich eingelegt und die Vollmachten dürfen von ihr nicht mehr ausgeübt werden. Wir haben noch keine Antwort vom Anwalt. Ob wir die Sache nun ruhen lassen, muss ich mit den Halbbrüdern klären. Die haben das Erbe ausgeschlagen. Das Konto haben wir gleich sperren lassen.

Übrigens sie ist 70 und mein Vater war 76…