Handelsregister Eintrag was MUSS man angeben?

Hallo und guten Abend.Vielleicht kann mir Jemand auskunft draüber geben,was man im Handelsregister für Angaben machen muss ?
Muss man seinen kompletten vollständigen Namen angeben ?
Z:B: Sabine,Leonia-Meier oder würde Sabine Meier reichen ?
Ist man verpfleichtet ,sowenn man einen hat-einen Dr. oder Ing. mit anzugeben ?

Darf man z.B.wenn man 2 oder 3 Geschäfte hat, seinen Namen ( z:B 1x Sabine-Leonia Meier, 1x Nur Sabine Meier , einmal Dr.Sabine .L. Meier dann unterschiedlich angeben,oder muss der Name dann bei allen Geschäften gleich angegeben werden ?
Über eine Info hierzu würde ich mich sehr freuen .
Auf der Seite vom Handelsregister finde ich dazu leider nichts.

Hallo,

Was ist der Hintergrund der Frage?

Und welcher Teil des Hintergrunds der Frage schliesst eine telefonische Anfrage bei der Stelle, die das Register führt, aus?
(Es mag unterschiedliche Auslegungen geben, da ist eine Antwort der „kompetenten Stelle“ die Richtige. Ein „ich habe woanders gehört“ hilft nicht immer.)

Wenn schon irgendwas passiert ist, sollte Deine Frage auf „Korrektur“ und nicht auf „Eintragung“ zielen.

Gruss
Jörg Zabel

Der Hintergrund der Frage ist die evetuelle Kontaktaufnahme zu einer Person.Da diese jedoch unter unterschiedl. Namen dort zu finden ist,wirkt es etwas suspekt für mich.
Die nette Dame der HWK konnte mir telefonisch keine Auskunft geben,verwies mich an eine Andere Nummer.Dort ist keiner zu erreichen.Da es recht dringend ist dachte ich ich frag mal hier. Und warum Korrektur ?

Was er mit

meinte, habe ich so verstanden: Falls es darum geht, dass etwas falsch eingetragen wurde, dann geht es jetzt nicht mehr um die Eintragung, sondern darum, dass die falsche Eintragung korrigiert werden soll/muss. Da der Hintergrund deiner Frage ein anderer ist, wie wir nach deiner Antwort wissen, ist dies für dich aber irrelevant.

Soviel ich weiß, nein. Selbst Dr. muss im Ausweis nicht stehen, auch wenn man promoviert hat, insofern kann das im Handelsregister erst recht weggelassen werden.

Schau hier mal rein:

Handelsregister / 4 Was ist einzutragen? | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe

Daran ist nichts suspekt. Es mag vorkommen, dass Menschen irgendwann in ihrem Leben promovieren, heiraten, sich wieder scheiden lassen, sich irgendwann mal entscheiden den Rufnamen auf eigene Faust durch einen Zweitnamen zu ergänzen, ggf. einmal brav gemäß Formularvorgabe alle Vornamen mit angegeben haben, und in einem anderen Fall eben nicht, … So etwas „Gewaltiges“ ist eine Gewerbeanmeldung nicht, und da wird auch kein riesiger Heckmeck drum gemacht, dass man die Dinger so exakt prüft, ob jetzt alle Namen oder nur der Rufname drauf steht, eine nachträgliche Promotion/Heirat auch auf alten Anmeldungen nachgezogen werden müsste, … Wie so oft im Leben gibt es natürlich Vorschriften, aber wie ebenfalls so oft im Leben hält sich nicht jeder dran/unterbleiben Dinge einfach aus Schlampigkeit/nicht dran denken, … Und wo kein Kläger, da kein Richter. D.h. so etwas fällt oft eine Ewigkeit niemand auf, der dann den Finger heben und Korrektur verlangen würde.

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Was soll das bringen? Das beantwortet die konkrete Frage überhaupt nicht.

Hallo

Wenn Du mehr über diese Kontaktaufnahme erzählst und Deine Probleme damit kann Dir vielleicht geholfen werden.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

Mir erschien die Frage so, als ob sie aus der Perspektive der Person gestellt wäre, die mehrmals im Handelsregister mit unterschiedlichen Namen eingetragen ist. Warum auch immer. Und die jetzt eine Vereinheitlichung wünscht.

Gruss
Jörg Zabel

Dann hast du den Text in dem Link nicht verstanden!

Oder du hast nur die Frage aus dem Betreff beanwortet und die ganzen anderen Fragen aus der eigentlichen Fragestellung komplett ignoriert.
Zeig doch mal bitte, wo genau „beantwortet“ wird:

oder auch

Die Frage

wird auch nur indirekt beantwortet, weil Dr. oder Ing. nicht bei den eintragungspflichtigen Tatsachen stehen, aber das war’s dann auch.

Solltest du über Haufe Finance Office Premium verfügen und die Fragen im restlichen Teil des Artikels beantwortet werden, dann hättest du bedenken sollen, dass Haufe Finance Office Premium nicht das ist, worüber jeder hier verfügt.

Es geht ja nicht um eine Gewerbeanmeldung, sondern um einen Handelsregistereintrag. Ganz andere Hausnummer, bei Zweifelsfällen landet das Eintragungsbegehren durchaus auf dem Schreibtisch des Richters.

Wenn einem die angegebenen Informationen nicht ausreichen, kann sich jeder für 4 Wochen kostenfrei anmelden und die kompletten Informationen lesen.

Aber scheinbar bist du auf diese Möglichkeit nicht gekommen, oder hast dies überlesen!

Genau, nur scheinbar, nicht anscheinend. Ich habe sie gesehen, habe das aber nicht für nötig gehalten. Das Forum heißt „wer weiß was“ nicht „wer weiß, wo es steht“. Warum antwortest du nicht einfach auf die Fragen?

Liebe Christa,

manchmal ist es sinnvoller, einen Link hier zu zeigen, wo man alles nachlesen kann.
Und auch viel einfacher, als alles was in den jeweiligen Gesetzen oder Information steht zu kopieren und hier einzufügen.
Und auf viele Hinweise, die man hier im Forum erhält, kann man verzichten, denn dies dürfte gerade dir, die es schon Jahre hier ausgehalten hat auch bekannt sein, dass hier sehr viel Blödsinn geschrieben wird.

Viele Grüße vom Pensionar

Du solltest nicht

hierher kopieren, sondern einfach konkret die Fragen beantworten. Ich wiederhole sie gerne:

Nr. 1

Nr. 2

Ich bezweifle nämlich, dass das dort beantwortet wird.

Und dann kommt in 5 Wochen jemand und stellt eine Frage, die du wieder mit einem Link von dort beantwortest, und ups, schade, die kostenfreie Anmeldung ist vorbei. Wenn mich die Antwort interessiert, kann ich sie nicht mehr lesen. Schade aber auch! :roll_eyes:

Wenn du die Zeit dazu hast, weshalb antwortest du ihm nicht, wie du es für richtig findest?

Weil ich die Antwort nicht weiß, du Scherzkeks. Das, was ich zu wissen glaubte (und höchstwahrscheinlich auch richtig ist), habe ich geschrieben, falls es dir entgangen ist. Du hast aber offensichtlich genauso wenig Ahnung, sonst würdest du konkret antworten und nicht herumeiern.

Dann musst du schon mir überlassen, wie meine Antwort ausschaut.

Außerdem, werde ich mich nie auf eine vorher abgegebene Antwort nach Wochen, Monaten oder Jahre wieder beziehen, denn in der Zwischenzeit können sich die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geändert haben.
Und so kommen hier auch öfters falsche Auskünfte zustande, was ich schon öfters erlebt habe.

Ich könnte jetzt nach dem Zusammenhang zur vorherigen Diskussion fragen, aber ich habe Wichtigeres zu tun. Viel Spaß noch beim Herumeiern, ich werde dich für eine Weile ignorieren, das schont mein Nervenkostüm!

Abschließend halte ich aber noch fest, dass du nicht in der Lage bist, die Fragen des UP zu beantworten. Danke für gar nichts!