Handelsregister Eintrag was MUSS man angeben?

Meine liebe Christa,
du hast dich nicht geändert. Schade.
Und dein herumeiern ohne entsprechendes Wissen, für was soll dies gut sein?
Ich wundere mich nur, dass du den Zusammenhang meines Links mit den gestellten Fragen nicht begriffen hast.

sorry die Hintergründe,warum ich zu Jemadem Kontakt aufnehmen möchte , mag ich nicht unbedingt hier ewähnen.Denke das warum ist nicht aussschlggebend für meine Fragen .lg

Sorry Enter zu schnell gedrückt . Hier geht es darum,mit den verschiedenen Angaben mich etws unsicer zu fühlen, was einen Vertrauensaufbau betrifft .Mehr mag ich dazu nicht ausschweifen

Alles klar und Dein gutes Recht. Ich habe es halt auf Grund der gegebenen Informationen falsch interpretiert.

Salü,

hat Christa recht prägnant dargestellt, indem Sie Dir mit Engelsgeduld mehrfach gezeigt hat, welche der gestellten Fragen (nämlich fast alle) in dem von Dir verlinkten Text nicht beantwortet werden.

Warum eine Verlinkung zu so einem Text „sinnvoiller“ als die Beantwortung der vorgelegten Fragen sein sollte, bleibt Dein Geheimnis.

Schöne Grüße

MM

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Andere Adresse, aber auch nicht so unterschiedlich in Bezug auf „Massengeschäft“. Weder die Notare noch die Registergerichte treiben da sonderlich viel Aufwand/sind da vielfach recht gleichgültig bis unmotiviert (Ausnahmen, die wegen jedem I-Punkt Anmeldungen zurückschicken, bestätigen die Regel :wink: Natürlich wird in beiden Fällen gemotzt, wenn Fehler offenkundig sind/werden. Aber es bleibt eben ganz viel oft über Jahre unentdeckt/es kümmert sich niemand drum, solange nicht jemand kräht (oder ein Azubi, … anderweitig nicht sinnvoll zu beschäftigen ist).

Insoweit sollte man in beiden Fällen nicht gleich etwas hineingeheimnissen, wenn da jemand zwischen zwei Anmeldungen promoviert oder geheiratet, … hat/im einen Fall etwas umfangreichere Angaben als im anderen gemacht hat (vollkommen unabhängig davon, was tatsächlich korrekterweise hätte angegeben/im Nachhinein hätte geändert werden müssen).

Mich deucht hier allerdings, dass es vorliegend weniger um konkret abweichende Einträge als um ganz andere Dinge geht.

Berufsbedingt hatte ich gelegentlich mit den Handelsregisterstellen zu tun, in der Regel in Bezug auf die Eintragung von Kapitalgesellschaften. Dabei musste ich mehrfach in Bezug auf die Unverwechselbarkeit mit den Geschäftsstellen telefonieren, um jedesmal zu hören „Hmmm ja, ich lege das mal dem Richter vor, mal sehen was der dazu sagt…“.

  • Mich deucht hier allerdings, dass es vorliegend weniger um konkret abweichende Einträge als um ganz andere Dinge geht.´*

Es geht ganz klar , Aussagekräftige und Vertrauensschaffende Angaben im Handelsregister,um mit einer Kontaktaufnahme besser umgehen zu können,und sich nicht wegen div. verschiedener Angaben im Zwiespalt zu kommen. Wenn Jemand mal 3 Namen ,mal einen Mal 2 ,einen Titel,mal keinen hat-dann wirkt das nciht gut,ein Vertrauen darauf aufbauen zu können.

Dann kann ich mich nur wiederholen: Ohne konkreten Anlass von einer absichtlichen Täuschung in schädigender Absicht auszugehen, nur weil mal ein Vorname mehr oder weniger in einem Registereintrag steht, oder ein ggf. nachträglich erworbener akademischer Grad nicht auch für frühere Registeranmeldungen nachgetragen worden ist, … stellt eine vollkommene Überreaktion dar, für die es keinen Grund gibt. Solche Dinge passieren eben, und zwar massenhaft, und die Registergerichte haben normalerweise auch so schon mehr als genug zu tun, als dass sie sich anlasslos auf die Suche nach solchen Fällen begeben würden.

Ich arbeite seit zig Jahren als Jurist in diversen Unternehmen, und habe oft genug Registeranmeldungen eingeleitet/begleitet. Und da waren selbstverständlich jedes Mal dann auch Notare und die Registergerichte beteiligt. Ich will jetzt nicht von grundsätzlich „Kraut und Rüben“ sprechen, aber ich habe solche Situationen, auch wenn ich Registerauskünfte über andere Firmen brauchte, mit schöner Regelmäßigkeit erlebt. Und auch dabei gilt: Man hat besseres zu tun, als sich über solche Dinge einen Kopf zu machen, wenn die nicht gerade ausnahmsweise mal kriegsentscheidend sind. Es gibt natürlich durchaus auch Rückmeldungen von den Gerichten, wenn ihnen etwas auffällt. Jeden Mist und Blödsinn tagen die auch nicht ein/übersehen die auch nicht. Aber es rutscht ihnen eben immer noch genug durch.

Und mir ist auch kein Kollege bekannt, der mal auf die Idee gekommen wäre, die Nämlichkeit von Hans Meier, geboren 01.01.1950 in Kleinkleckersdorf mit Dr. Hans-Jürgen Meier, geboren 01.01.1950 in Kleinkleckersdorf ohne konkreten Anlass in Zweifel zu ziehen, und einen entsprechenden Hinweis an das Registergericht gegeben hätte. So etwas spricht man dann ggf. nett verpackt als Eisbrecher in einem gemeinsamen Termin an (Wo haben Sie denn den Hans Meier gelassen?"), aber auch da hebt man dann nicht den Finger und droht mit Meldung ans Registergericht, wenn das nicht bald in Ordnung gebracht wird.

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vielen Dank der Antworten.

Und da war noch jener Kommilitone, der sich - wie über Generationen weg immer der älteste Sohn auf dem Hof - Claus C. schrieb, auch im Pass, im Personalausweis und im Führerschein trug er diesen Namen.

Und dann sollte er bei irgendeinem Anlass seine Geburtsurkunde vorlegen (mag sein, dass es bei der Anmeldung zur Eheschließung war) - und dann musste er alle Papiere neu ausstellen lassen und vor allem mit viel Mühe seine schöne, ebenmäßige und schwungvolle Unterschrift neu lernen, weil sich bei dieser Gelegenheit zeigte, dass er in Wirklichkeit (aus Nachlässigkeit bei der Ausstellung der Urkunde) Klaus C. war und fünfundzwanzig Jahre lang mit einer geliehenen Identität gelebt hatte…

Ich möchte ja lieber nicht wissen, wie viele der seit 1990 nach Deutschland gekommenen Russen bei den hiesigen Behörden ein Doppelleben teils als Iwan, teils als Ivan in ein und derselben Person führen.

(Giltet denn eigentlich im Zusammenhang mit Namen eigentlich auch der Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“?)

Schöne Grüße

MM

Ich weiß von meiner Frau, dass Mohammed, Muhammed und andere arabischstämmige Namen regelmäßig Probleme machen. Bei ihr ploppen diese Probleme regelmäßig bei der Zusammenarbeit von Banken mit der Schufa auf.

Muss man denn auf der Seite der benutzten Bundesländer nicht bei der Beantragung des ersten Ausweises bereits die Geburtsurkunde vorlegen? Bei den neuen Bundesländern war das bis zu Existenz als DDR üblich.

Bei der Hochzeit reicht (zumindest seit einigen Jahren) ja nicht mehr die Geburtsurkunde, sondern eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters. Genau da kann aber auch ein Unterscheid liegen. Meine Geburtsurkunde kautet auf meinen noch heute gültigen Nachnamen, der Eintrag im Geburtenregister lautet noch auf einen anderen. Vielleicht hat K©laus erst damit festgestellt, dass er immer falsch geschrieben wurde.

Wäre es da nicht einfacher gewesen, den Namen zu ändern?

Grüße
Pierre

Servus,

das ist gut möglich, dürfte aber im ländlichen Raum hie und da sehr zügig und ohne genauen Abgleich behandelt worden sein, wenn z.B. wie in diesem Fall der Amtsschreiber ja eh wusste, dass der „übliche“ Claus vom C.-Hof in H. vor ihm stand, der „von Person bekannt“ eben so hieß, wie auf diesem Hof die ältesten Söhne zu heißen pflegten…

Ich weiß nicht, warum das sorum entschieden wurde. Es gab irgendeinen Grund, dass man dieses zusätzliche Verwaltungsverfahren nicht anstoßen wollte.

Schöne Grüße

MM

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Und da gab es noch dieses Ingenieursprojekt, an dem auch einige Ingenieure aus Libyen mitwirkten, bei denen wegen der relativ langen Dauer von vierzehn Monaten die Ehefrauen und Kinder nach ein paar Wochen mit nach Deutschland kommen sollten. Das funktionierte bei allen recht gut, bis auf eine Frau, deren Antrag ohne weitere Begründung abgelehnt wurde. Sie und ihr Mann kamen aus einem Stamm, in dem es üblich ist, dass die Frauen bei der Heirat den Familiennamen ihres Ehegatten annehmen, aber zwischen Vor- und Nachnamen als „Mittelnamen“ weiterhin den vollen Namen ihres Vaters tragen.

Dazu kam, dass die Auswahl von verfügbaren Vor- und Nachnamen in Libyen eh ziemlich übersichtlich ist, so dass es ziemlich viele Leute mit gleichlautenden Namen gibt.

Der recht verständige Leiter der Ausländerbehörde in L. schmunzelte, als er erzählte, er hätte jetzt erfahren, warum der Visaantrag zunächst abgelehnt worden war: Die Schlapphüte hätten geglaubt, weil die Frau als Mittelnamen den Namen eines unerwünschten Mitarbeiters eines libyschen Geheimdienstes trug, sie sei jener Mitarbeiter, der getarnt als Ehefrau eines Ingenieurs nach Deutschland einreisen wollte…

Schöne Grüße

MM

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hallo,

Ich kenne einen ähnlichen Fall, der hat sich vor ungefähr 40 Jahren zugetragen.
Im Original der Geburtsurkunde (die beim Standesamt bleibt) war es ein Reiner, in der ersten Abschrift (die der Vater seinerzeit bekommen hat) war es ein Rainer. Bis zur Hochzeit waren alle Papiere auf Rainer ausgestellt, dann wurde der Irrtum bemerkt.
Er musste auch umlernen.

Fehler können immer und überall passieren …

Gruss
Jörg Zabel

sicher können Fehler überall passieren :slight_smile: nur wenn sie doch so unterschiedlich ,und wiederholend anders sind, ist wohl eher doch besser die Finger von zu lassen glaub ich

Ich habe nicht behaupten wollen, dass es sich in Deinem Fall um „Fehler“ handelt. Es muss auch nicht - kann aber - Nachlässigkeit sein. Oder sonst was …

das hatte ich so auch nicht verstanden :slight_smile: alles gut :slight_smile: Es verunsichert nur,wenn es so oft so ganz unterschiedlich ist. Wenn es mal nur an einem einzigem Buchstaben liegen würde,tät ich das sicher auch lockerer sehen. Aber mal ein Einzel Name ,dann ein Doppel Name ,und so-das verwirrt. Weil einen Doppelnamen hat man ja dann sicher von Geburt an.

Das ist bei mir auch so. Ich habe einen Doppelnamen und benutze nur einen davon. Und ich werde mit beiden Namen in irgendwelchen Kundendatenbanken geführt. Bei Behörden im weitesten Sinne achte ich auf Nennung mit Doppelnamen. Aber ob das Jede und Jeder macht?

Selbst unsere diversen russischen Au Pair, alle mit Deutschstudium, haben mit der
Transkription immer wieder Schwierigkeiten/kommen dann plötzlich mit einer abweichenden Schreibweise daher. Und natürlich nicht nur in einer privaten Mail, sondern auch bei so Kleinigkeiten wie der Beantragung von Visa, Flugtickets, Heirat, … Und das ist bislang alles immer problemlos durchgegangen (man könnte auch sagen: „Keinem Schwein aufgefallen“). Nur ich tue mich immer etwas schwer dabei, wenn ich nach Jahren dann die „Julia“ als „Yulia“ schreiben soll, oder in einem Nachnamen dann das „y“ zum „i“ wird, … und ich dann bei der X. Verpflichtungserklärung für ein Visum plötzlich mit für mich „falschen“ Daten bei der Ausländerbehörde stehe. Aber die speichern die Daten bislang gar nicht, und so ist das für die jedes Mal ein Einzelfall ohne weiteren Bezug. Hoffen wir mal, dass es so bleibt. Aber die, die häufiger gekommen sind, sind jetzt ohnehin dauerhaft hier, und haben teilweise auch schon dauerhafte Aufenthaltstitel. Insoweit muss ich nicht mehr so oft zur Ausländerbehörde.