Handwerker, die jetzt Zeit haben, taugen nicht?

Eigentlich ein guter Grund für „Nebenbei“-Handwerker.
Womit Ich nicht Schwarzarbeit meine. Jeder kann für 20 Euro Gebühr ein Gewerbe anmelden.
Nicht alle handwerklichen Tätigkeiten erfordern auch eine hohe „Kunstfertigkeit“.
Und einen Herd oder Lampe etc. würde Ich auch durch eine solche Person anschließen/installieren lassen, wenn Ich das nicht selbst machen würde.
Kleinkram wie Herd, Steckdose, Lampe, Durchlauferhitzer (inkl. neuem 3-Phasen-Kabel zum Ort, Automaten im Kasten), Sat-Anlage…

Leider hat MyHammer teure Abogebühren eingeführt, und damit Gelegenheits-Bieter verschreckt.
Nein, das ist nicht gut so, denn als Kunde hat ja jeder die Wahl wen man auswählt.
Und dafür hatten man ja Qualifikationen, bzw. kann die hervorheben.
So dass man als Kunde gezielt nur auf Meister etc. eingrenzen kann, wenn man Wert darauf legt.
Die EU sollte eine kostenlose Alternative zu MyHammer machen.
Überstaatlich, sich keinem Landesgesetz oder Handwerksrecht verpflichtet fühlend, könnte theoretisch JEDER auf jede Tätigkeit bieten.
Was, die EU hat keine „Firmen“ zu betreiben die Unternehmen Konkurrenz machen?
Im Bereich Arbeitsvermittlung sehe Ich das anders. Es gibt ja auch das nationale „Arbeitsamt“.

Allerdings könnte Facebook einfach so eine Funktion anbieten. Die haben schon 2,5Mrd Nutzer, die könnten vieles einfach integrieren, dass dann evtl. eine Firma wie MyHammer platt macht.
Und? Kein Mitleid. Wenn FB eine Handwerksbörse einführt, warum noch MH nutzen?
Man muss sich auch nicht extra registrieren (außer jemand hat kein FB-Konto).
Damit könnte FB auch zur echten Konkurrenz zu Ebay werden. Würde ebay ganz gut tun.

Jetzt wo FB eine eigene digitale Währung einführen will, würde das noch besser passen.
Und zugleich könnten die noch eine digitale Version der „Tauschringe“ einbauen.
Dass man also für eine Arbeit nicht nur mit Geld oder deren „Libra“ zahlen kann, sondern auch mit Dingen oder eigener Arbeit für andere. Ob man diese Arbeit dann mit einer weiteren nur für den Tauschring gültigen Währung zahlt wäre interessant. Denn die „Währung“ in Tauschvereinen interessiert das Finanzamt nicht wirklich. Wenn man das aber in deren „Libra“ macht, könnte es ein Problem sein dass man Libra zu Euro, und Euro zu Libra machen könnte…

Ich persönlich könnte theoretisch diverse Aufträge übernehmen.
So wie jeder Andere der gerade Zeit hat, ohne davon Leben zu müssen, aber Gewerbeschein hat.
Z.B. nach §19. Dann weist man keine Mehrwehrtsteuer aus… Aber Kunden können trotzdem wenn sie das Geld überweisen 20% von der Steuer absetzen…

Ich habe den Eindruck „eingesessene“ Handwerker gerieren sich gerne so, als ob jede handwerkliche Arbeit ihnen „gehören“ würde. Als ob man ihnen etwas „stehlen“ würde.
Außerdem werden gerne Ansprüche und Lebensstile als für jeden gültig angenommen.
So nach dem Motto, als Handwerker, als Handwerksbetrieb muss man so und so viel Einkommen haben.
Als Selbstständiger Handwerker muss man (keine Ahnung) monatlich 4000, 5000, 6000, 8000… Aus dem Betrieb in die eigene Tasche ziehen können.
Man MUSS eine „repräsentative“ Limousine fahren. Man MUSS ein Haus besitzen, oder besitzen wollen. Man MUSS eine Familie mit Frau und Kindern haben oder haben wollen.
Man MUSS ein oder zwei oder drei mal im Jahr verreisen oder dies einmal wollen.
Man MUSS „ausgehen“.
Undenkbar für die, dass jemand z.B. ohne Mangel an Arbeitsmöglichkeit evtl. freiwillig von 750 Euro oder weniger lebt.
Ja, sogar als Meister evtl. von Zuhause aus Aufträge annimmt und mit dem 17 Jahre alten Minivan da hin fährt. Evtl. nur ein, zwei Aufträge über evtl. eine Woche oder weniger im Monat arbeitet.
auch als KFZ-Meister evtl. eine winzige Garage mit Hebebühne hat, und von wenigen Tagen Arbeit im Monat lebt.

So etwas beschließt kein Anzugäffchen, sondern der VdE, oder?
Und das sind keine Gesetze, sondern die selbstgemachten Regeln eines Vereins.
So wie die Bibel bei den Christen.
Auch ein Richter muss sich wenn es gebrannt hat nicht danach orientieren.
Ich las vor kurzem dass es in eine satantenne an der Hausseite mehr als 2m unter dem Dach, und weniger als 1,5m Abstand vom Blitz einschlug, und im Wohnzimmer neben der Technik die Gardine brannte…
Ist der Installateur da haftbar? Schließlich sagen die Regeln doch, dass es bei mehr als 2m unter dem Dach und weniger als 1,5m Abstand keine Erdung braucht…
Und diese VdE-Regeln sind ja nicht mal die stärksten.
Ich glaube in den Niederlanden ist ein viel robusteres Kanbel inden Wänden vorgeschrieben. Evtl. sogar per echtem Gesetz.

Eigentlich müsste man Steckdosen wechseln, Lampen aufhängen, sogar Herd Anschließen (mal bewusst provokant) in der normlen Schule lernen O_o.

Ich werde selbst eine CEE-Dose installieren um einen Kompressor nutzen zu können…
Und davor war es ein DLE in der Küche und die max. 5m Kabel in den Keller und die 3 Automaten haben Ich selbst verlegt/verbaut.

1h um einer Steckdose zu wechseln?!?
Das macht jeder Laie (wer das „lernen“ muss, muss „benachteiligt“ sein…) Ich in unter 5 Minuten O_o.

Kurz zu My Hammer

Ich war bei My Hammer angemeldet , und die Gebühren waren höher als die Einnahmen die ich durch My Hammer hatte

in der Regel fand man bei My Hammer Aufträge die unausführbar sind .

Beispielweise : Sat Antennendose im Wohnzimmer verdreifachen , es sollen 3 Geräte angeschlossen werden , Einzelsteckdose gegen Dreifachsteckdose austauschen .

Hat jemand schon einmal eine sat Dreifach Steckdose gesehen ?

da muss oben auf dem Speicher wo der Multiswitch sitzt eine grösserer Multiswitch hin und dann zusätzlich 2 weitere Leitungen gezogen werden .

das will der Kunde aber nicht , der will NUR eine Steckdose wo er 3 Kabel anschliessen kann

Anderer Auftrag
in einer Küche sitzt auf einer Arbeitsplatte eine Steckdose , daran hängt ein 5 Fach Tischsteckdose , Toaster , Mikrowelle , Thermomix , Kaffeemaschine und ein Radio dran und es würde des öfteren die Sicherung raus fliegen . es sollte in der Wand ein Schlitz geklopft werden und an der Wand 3 Doppelsteckdosen gesetzt werden
Mein Angebot war mit verlegen von 2 zusätzlichen Zuleitungen und erweiterung des Sicherungskasten mit 2 zusätzlichen Automaten

das wollte der Kunde nicht er will nur die Steckdosen in die Wand gesetzt haben damit nicht ständig die Sicherung fliegt ,

ein anderer Auftrag
Sat Antenne anbringen und auf 7 Anschlüsse mit späterer erweiterung auf 8 Anschlüsse anbringen , Leitungen ziehen und anschliessen
Angebot über eine 80 cm Anlage , Multiswitch usw

Will der Kunde nicht 80 cm ist ihm zu gross , er hätte da 35 cm Anlagen gesehen und Strom auf den Speicher ziehen wird auch nicht gemacht , dann beschwert sich der Mieter wo der Verstärker angeschlossen ist

nächster Auftrag
Alte Nachtspeicheröfen abklemmen , Kabel zurück ziehen und Öfen entsorgen , 2 Angebote gemacht über das demontieren und über das entsorgen
lange Diskussion : das Öfen entsorgen müsste Kostenlos sein , als Gewerbetreibender wären wir verpflichtet alte Elektrogeräte zurück zu nehmen

weiterer Auftrag
Elektroherd austauschen
Vor Ort zeigte sich das es eine Granitarbeitsplatte ist und der alte Herd kein Normmass hatte

weiterer Auftrag
Kochfeld austauschen , Kunde hat schon neues Kochfeld gekauft
das vorher eine Ceranplatte und jetzt eine Induktionsplatte eingebaut werden soll , die von dem Herd gar nicht gesteuert werden kann , wurde bis zum auspacken der Platte verschwiegen

weiterer Auftrag
Einbau Schlepptür Kühlschrank beim Zulieferer abholen , alten aus der Küche ausbauen und neuen einbauen
Das der Kunde in einer Fussgängerzone wohnt und für kein Geld und keine gute Worte eine Einfahrgenehmigung zwischen 6 Uhr und 22 Uhr zu bekommen ist , wurde auch nicht gesagt man hätte den Kühlschrank etwa 1,5 km mit dem Sackkarren fahren müssen inclusive Werkzeugkiste und wenn dann noch irgendwas aus dem Auto gebraucht worden wäre , hätte man mal eben einen 3 km Spaziergang machen müssen

Also im Grunde tauchen bei My Hammer nur Aufträge auf die kein Ortsansässiger Handwerker machen will , oder von denen schon abgelehnt wurde

in Klartext … 1 Jahr dabei , ca 80 Angebote gemacht , ca 70 stellten sich bei der Vor Ort besichtigung als nicht ausführbar heraus , ein einziger Auftrag wurde ausgeführt

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Hallo,

das macht doch inzwischen fast jeder selbst, dafür brauche ich keinen Handwerker. Aber bohr mal einen 27m tiefen Gartenbrunnen, ersetze eine Gastherme usw.

Gruß,
Paran

@toni63 oni63
Wie reagieren solche Leute, wenn man ihnen sagt, dass das physikalisch/Technisch nicht möglich ist?
Ich sah schon Sat-Dosen mit 4 Anschlüssen, finde die aber gerade nicht.
Natürlich braucht es dann 3 zusätzliche Leitungen. Die eine dicke durch 4 sehr dünne ersetzen kann aber Schlitze stemmen etc. ersparen.

Eine 35er Schüssel ist teurer als eine 80er.
Die billigste Antenne auf Geizhals kostet 9,99 und ist eine 60er von Megasat.
Grundsätzlich kann man auch eine 35er nutzen, zumindest für Astra, aber die fällt dann bei Regen aus.

" als Gewerbetreibender wären wir verpflichtet alte Elektrogeräte zurück zu nehmen"

Wen man auch neue kauft…
Doch nicht bei reinen Arbeiten (?).

@paran
Naja, viele machen es nicht selbst.
Auch wenn z.B. das einsetzen einer Zwischensparrenhalterung und Ausrichten einer Antenne eigentlich jeder kann.

Jo, und dann gibt es auch noch die, die solche Jobs nur Leuten geben, die sie ausführen dürfen.

Hast Du Dich mal mit dem Thema „Meisterzwang“ beschäftigt?

Schöne Grüße

MM

Die Antwort passt nicht zum zitierten.
Mein Kommentar war „Naja, viele machen es nicht selbst.“.
Soll heißen, sie beauftragen einen Handwerker für das ausrichten ihrer Sat-Antenne, für das anschließen eines Herdes etc…

JEDE Privatperson darf zu Hause JEDE Arbeit ausführen.

  • Eine Steckdose setzen
  • Das 3-Phasen-Kabel für einen Durchlauferhitzer verlegen, Automaten in den Schaltschrank setzen, Durchlauferhitzer anschließen.
  • Anschließen eines Herdes

Eben Arbeiten die übertrieben gesagt ein trainierter Affe erledigen kann…
Dafür würde auch der IQ50 eines Trisomie21-Geschädigten reichen.

Auch ja, was viele Meister mit Schaum vor dem virtuellen Mund in Foren nicht wissen, JEDER darf JEDE Arbeit zu Hause oder unentgeltlich für Freunde etc. machen, aber diese Elektriker dürfen sich NICHT eine Wasserleitung in die Bar im Keller legen.
NUR im Wasserbereich gibt es wohl ein richtiges Gesetz, im Elektrobereich nicht.
Denn der Staat fürchtet stehendes Wasser, und Salmonellen die das Haus verlassen…

„Meisterzwang“ gilt NUR im gewerblichen Bereich.
Wenn Ich will, kann Ich zuhause auch ein komplett neues Sternförmiges Stromnetz verlegen, und kann es ohne eine „Abnahme“ etc. zu benötigen hinter dem Zähler anschließen.

Ich habe was den DLE in der Küche angeht vorher nur den Netzbetreiber gefragt, ob die was dagegen haben. Angeblich wegen der Belastung. Die Antwort war, dass es ihnen egal ist…
Den DLE hätte ein Meister vor Jahrzehnten noch so installiert. Da war das OK.
Heute würde evtl. kein Meister mehr einen DLE unter der Spüle installieren…
Das Extrem was durch die Szene geistert ist die Überlegung im Bad Steckdosen zu verbieten, und ein Haartrockner darf nur noch vom Meisterbetrieb fest mit der Wand verbunden installiert werden, und das Kabel muss so kurz sein, dass es nicht bis in Wanne oder Dusche reicht…

So viel zum Thema…

Winkewinke!

MM

Nein , so viel nicht zum Thema, „Winke Winke“(vor dem Gesicht).
Das ist ein Zitat aus einem älteren Beitrag in einem anderen Kontext.
Da ging es um Gewerbe allgemein.
Nicht um einen Elektriker-Betrieb.

Ich schrieb auch nur „Und einen Herd oder Lampe etc. würde Ich auch durch eine solche Person anschließen/installieren lassen, wenn Ich das nicht selbst machen würde.“
Das bedeutet, ICH würde den das machen lassen.
Allerdings würde ICH es natürlich selbst machen.
Als nächstes installiere Ich mir dann wohl eine Drehstrom-Steckdose für einen Kompressor im Keller…
Bremsbeläge tauschen, Reifen und Öl wechseln etc. am Auto natürlich auch selbst.

Nein, das darf eben nicht jeder.

"(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;"
§ 13 NAV

Doch, es darf jeder.
Das sind Zitate aus Handwerklichen Regeln, aber eben kein Gesetz.
Die gelten nur im Gewerbe.
Hinter dem Zähler bedarf es keiner Zustimmung des Netzbetreiber.

Es gibt auch Vollidioten die glauben man dürfe keinen Wohnwagen von 1t hinter einem Mofa ziehen.
Darf man doch. Bis 12m Länge, 4m Höhe und 2,55m Breite ohne Gewichtsbeschränkung (daher nimmt man an, es gelten 3,5t). Auch wenn der eine ABE und TÜV-Pflicht hat, die gilt nicht hinter einem Fahrrad oder Mofa. Muss auch nicht „zugelassen“ werden.
Die sind beide in Sachen Anhänger gleichgestellt.
Es braucht auch keine „Einzelabnahme“ für den 50mm-Kugelkopf hinter den Fahrrad, Mofa oder eben gedrosseltem Roller. Mit den 3kW eines Roller kann man schon etwas ziehen.
Mit den 250W Unterstützung eines Pedelec (also im Ganzen evtl. 350W) habe Ich schon 150Kg oder einmal einen PKW-Sportanhänger gezogen.
Also könnte Ich mit einem 3kW-Roller auch eine Tonne ziehen.
Lieber wäre mir natürlich, ich finde etwas dass eher um 650Kg maximal hat.

Die „80Kg“ für gebremste Anhänger auf Seiten die mit „Bußgeld“ anfangen sind falsch. Auch Artikel beziehen sich auf diese Fakenews.
Die wohl mal ein korrupter TÜV-Mann verbreitet hat. Es heißt, er habe eine Fahrrad-Auffahrbremse für Anhänger erfunden, und wollte die so vermarkten…
Ich zog mit dem Pedelec schon einen ungebremsten Anhänger mit 150Kg…

Nö, es ist ein Zitat aus einem Beitrag von Dir in diesem Thread, in dem Du unmittelbar danach schreibst

und das ist in dem von Dir ungeliebten Deutschland mit gutem Grund von „Anzugäffchen“ untersagt worden.

Strom macht nämlich klein, schwarz und hässlich.

Jetzt wirst Du mir sicher erklären, dass die Sätze nur zufällig hintereinander weg geschrieben worden sind und dass mit „einer solchen Person“ natürlich ein E-Meister gemeint war.

Tja, wenn das so ist, solltest Du vielleicht beim Schreiben eine sinnvolle Balance zwischen Quantität und Qualität suchen und finden. Dann kommen besser verständliche Formulierungen dabei raus.

Nun ja…

MM

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Einzelheiten dazu vgl. § 1 NAV. Die NAV ist eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Bundesrat erlassen worden ist. Sie gilt für jeden, der mit Strom versorgt wird, ganz gleich wofür er den Strom nutzt.

Das hier:

ist sehr gefährlich, weil es von unbedarften Mitlesern für bare Münze genommen werden könnte.

Schöne Grüße

MM

@Aprilfisch

Man kann auch den Beitrag editieren.

„Nö, es ist ein Zitat aus einem Beitrag von Dir in diesem Thread, in dem Du unmittelbar danach schreibst“

Ja, das stimmt.
Es ist aber im Kontext keine Äußerung gefallen, dass jeder diese Arbeiten ausüben darf.
Nur, dass es MIR als Kunde egal wäre.

„und das ist in dem von Dir ungeliebten Deutschland mit gutem Grund von „Anzugäffchen“ untersagt worden.“

Dann bitte Ich um den Paragraphen in einem offiziellen Gesetz der Bundesregierung.
Dafür gibt es eine Webseite des Dt. Staates.
Wenn es dort nicht zu finden ist, ist es kein Gesetz.

Weil es „Bahre Münze“ ist.
Es ist moralisch verwerflich Falsches zu verbreiten, nicht aber eine Wahrheit die einige für „Gefährlich“ halten.
Soll Ich mir das von Westnetz schriftlich geben lassen?
Die schreiben dann sinngemäß „ist uns egal“…
War schon bei der Frage wegen dem Durchlauferhitzer so…

Es gab mal eine Zeit, da war das Telefonnetz im Haus unter der Hoheit der Post/Telekom.
Auch wenn die Kabel, vom Kunden selbst bezahlt und beim Hausbau verlegt worden sind, haben die Parasiten für jede Nebenstelle inkl. Klingel im Keller monatlich abgezockt.
Das Telefon hing in einer Dose fest in der Wand (kein Stecker), und man durfte nicht mal einen Akustik-Koppler verwenden.
Und für BTX nur den „Loewe“ der Post. Den konnte man aber auch frei kaufen, z.B. gebraucht.,
Den Anschluss bekam man aber nur, wenn man einen vorzeigte.
Also haben sich die Leute einen geliehen, „Leihloewe“ genannt, und wenn der weg war ihr Fremdgerät angeschlossen.
Und die „Glocke“, das Amt im Keller war verplombt.

Ist heute auch nicht mehr der Fall.
Heute kann ich da selbst so viele Telefonleitungen anklemmen wie ich will.
Oder die Kabel die von dort abgehen abklemmen, und an ein anderes Gerät anschließen.
Z.B. eine Fritzbox direkt daneben.

Hinter dem Zähler gibt es keine Pflicht für vom Netzbetreiber zugelassene Elektriker.

Übrigens, Schock für einen Wähler einen rechten Partei (z.B. CDU), Ich begehe aus Zivilcourage vorsätzlich Straftaten auf die in diesem Land bis zu 5 Jahre Knast stehen.
Z.B. das Foto einer in der Toilette befindlichen Dt. Flagge im Internet zu verbreiten.

April, April!

§ 13 NAV wurde von Christian bereits verlinkt, und ich habe Dir etwas später erklärt, was eine Rechtsverordnung ist und dass diese genau wie Gesetze immer damit anfangen, dass da steht, für wo, für wen und für was sie gültig sind.

Offenbar hast Du überhaupt nicht gelesen, was Dir Christian vorgelegt hat.

Nun ja, dann brauchen wir auch nicht weiter über die gefährlichen Ratschläge zu diskutieren, die Du hier gibst.

Schöne Grüße

MM

Es ist eine Verordnung in der genau das steht: daß man nicht am Elektronetz rumfummeln darf, wenn man keine Ahnung hat.

Muß ich wirklich den Begriff „Verordnung“ erklären?

Fang mit einfacheren Wörtern an…

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Wenn Ich mich selbst für das Einbauen von 3 Schaltautomaten (in den Schaltschrank), das dort anschließen und verlegen eines 5m langen 10m²-Kabel bis in die Küche (durch die Decke/Boden), und dort montieren eines Durchlauferhitzer unter der Spüle selbst anzeigen würde, KEIN Staatsanwalt würde da einen Prozess eröffnen oder einen Strafbefehl verschicken.
Weil nicht illegal.
Auch eine Kopie an die Handwerkskammer wird KEINERLEI Folgen haben…

Evtl. mache Ich das wirklich, um dann die Ablehnung zu präsentieren…
Ein Anwalt würde Geld kosten :wink: .

Ich überlege als Nächstes die störend im Kellervorraum an die Wand montierten PV-Inverter und den neuen Zählerschrank von der Wand zu lösen, und möglichst unter der Treppe neu zu befestigen.
Ich habe schon eine E-Mail an Westnetz gesendet, und denen mitgeteilt dass der vor rund 8 Jahren gesetzte Schrank keine Plomben im unteren Eingangs-Bereich hat. Ist ja im Interesse beider Seiten dass das geschieht. Aber bisher keinerlei Antwort… Schließlich will ich das Teil versetzen, und die sollten vorher wissen, dass da keine Plomben drin sind…

Die Schrauben oben (der Bereich hinter dem Zähler, wo der Eigentümer selbst dran darf) sind natürlich zugänglich, weil nicht verplombt (dazu hätte der Elektriker auch gar kein Recht), und würden für den Halt des Kasten auch reichen.
Unten kann man ja noch einen Metallwinkel drunter schrauben…
Wenn der Elektriker nicht auf Bitte von mir die Schrauben unten vorher entfernt, säge Ich die nach dem Verplomben von der Seite mit einer Trennscheibe durch…
Schon etwas fragwürdig vom Schrankhersteller konstruiert.
Denn es gibt keinen Grund den Schrank nicht ganz lösen zu können ohne die Plomben unten zu brechen. Schließlich ist das auch von hinten verschlossen (sehe ich, wenn ich unten die Abdeckung abnehme), und um nichts anderes geht es bei Plomben.

In der NAV wurde kein Bezug auf die Bußgeldvorschriften im §95 EnWG genommen, daher sind Verstöße gegen §13 NAV und / oder § 49 EnWG weder ordnungswidrig noch strafbar.

Unabhängig davon haben wir aber den § 319 StGB - der greift aber erst, wenn es zu einer Gefährdung gekommen ist.

Ja, es gibt tatsächlich Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen, die eindeutig etwas verbieten, eine Zuwiderhandlung aber nicht sanktionieren.

Illegal bleibt es aber trotzdem.

Dass einigen Netzbetreibern vollkommen egal ist, was da an ihrem Netz so getrieben wird, ist leider Fakt.
Ich kenne aber auch das Gegenteil davon, da gab es nach einer Meldung eine Begehung mit direkt folgender Abschaltung der Anlage.

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Hallo,

wenn Du ein Thema hast, macht doch eines auf, statt uralte nur halb passende Sachen aus der Mottenkiste zu holen.
Macht mehr Sinn.

Gruß,
Paran

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