Hallo,
ein Auftrag zum entfernen meines Holzboden wurde erteilt. Bei der Durchführung wurde ein darunter liegender Heizschlauch der Fußbdodenheizung mit der Stichsäge vom Handwerker angesägt. Ein Installateur mußte kommen und hat den Schaden behoben. Habe den Installateur aufgefordert, seine Rechnung die Firma zu schicken, die den Schaden verursacht hat. Diese schickte aber die Rechnung wieder zurück mit dem Hinweis, sie an mich zu stellen. Wie gehe ich nun am Besten vor, damit die Rechnung auch von der verursachenden Firma bezahlt wird?
Danke für die Mühe und Unterstützung.
Kocki
Moin,
wer hat den Installateur beauftragt?
Derjenige muss diesen auch bezahlen. Notfalls musst du das Geld vorstrecken und nachher beim Handwerker geltend machen.
Gruß
Benrd
ein Auftrag zum entfernen meines Holzboden wurde erteilt. Bei
der Durchführung wurde ein darunter liegender Heizschlauch der
Fußbdodenheizung mit der Stichsäge vom Handwerker angesägt.
Das ist ganz eindeutig ein Schaden im Bereich der Beriebshaftpflichtversicherung.
zu stellen. Wie gehe ich nun am Besten vor, damit die Rechnung auch von der verursachenden Firma bezahlt wird?
Wer auf der Rechnung draufsteht ist ziemlich egal. Der Handwerker, der den Fuboden aufgenommen hat, ist auf jeden Fall schadensersatzpflichtig. Sollte er meine, das diskutieren zu müssen, würde ich einen Anwalt einschalten.
Hallo Kocki,
wie schon beschrieben gibt es da ein Sprichwort:
"Wer die Musik bestellt,muß sie bezahlen!!!
In diesem Fall hast du den Auftrag erteilt.Wer der eigentliche Verursacher des Schadens ist,wird für die Reparaturfirma erst einmal unerheblich sein.
Die Regulierung des Schaden müsste dann der Verursacher mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung klären.
Das kann,muss aber nicht unbedingt über Gericht geklärt werden.
Trotzdem alles Gute zum Fahreswechsel,
Bollfried
Hallo,
wenn der Handwerker Dir beim nächten Mal nen Schaden verursacht, achte bitte darauf (nicht im Notfall!!), dass die Reihenfolge eingehalten wird. Denn z.Z. könntest Du (wenn es dumm kommt) auf Deinem Schaden sitzen bleiben!
ein Auftrag zum entfernen meines Holzboden wurde erteilt. Bei
der Durchführung wurde ein darunter liegender Heizschlauch der
Fußbdodenheizung mit der Stichsäge vom Handwerker angesägt.
Hier musst Du den Schaden dem Handwerker anzeigen und dieser MUSS es ggf. seiner Betriebshaftpflicht (BHV) melden (darf er natürlich auch aus eigener Tasche bezahlen, steht ihm frei ).
Nun hat diese die AUFGABE zu prüfen, ob ihr Versicherungsnehmer (VN) diesen Schaden überhaupt, fahrlässig verursacht haben kann.
Hat er diesen verursacht, kann nun geschaut werden, wie der Schaden reguliert wird. Hierzu kann die BHV eigene Monteure beauftragen oder Alternativangebote akzeptieren (Kostenvoranschlag des Installateurs z.B.).
Ein Installateur mußte kommen und hat den Schaden behoben.
Hierbei hast Du der BHV die Möglichkeit genommen (ausgenommen der Schadenfall ist mit Bildern oder andersweitig hinreichend ggf. belegt), die Haftungsfrage zu klären. Damit wäre die BHV aus dem Rennen und es bliebe nur ne Verklagung des Fußbodenverlegers. Erfolg wäre ggf. ungewiss.
Habe den Installateur aufgefordert, seine Rechnung der Firma
zu schicken, die den Schaden verursacht hat.
Sie ist in dem vorliegendem Fall, nicht der Auftraggeber!
Diese schickte aber die Rechnung wieder zurück mit dem Hinweis, sie an mich zu stellen.
Dies ist dann auch korrekt, im vorliegendem Fall.
Wie gehe ich nun am Besten vor, damit die Rechnung
auch von der verursachenden Firma bezahlt wird?
Im vorliegendem Fall kann den Auftrag nur die BHV oder der Verursacher erteilen. Diese müssen auch die Rechnung begleichen.
Ich kann Dich aber beruhigen. Wenn die BHV nicht über Online-Portale oder bei einem „Wald und Wiesenversicherer“ abgeschlosssen wurde, kann und wird es eine Einigung und zu einer Übernahme der Kosten (wenn sie im Rahmen sind!!) kommen.
VG René
Hierbei hast Du der BHV die Möglichkeit genommen (ausgenommen
der Schadenfall ist mit Bildern oder andersweitig hinreichend
ggf. belegt), die Haftungsfrage zu klären.
Hi,
bei einer beschädigten Leitung eines wasserführenden Systems ist die umgehende Reparatur meiner Meinung nach im Rahmen der Schadenminderungspflicht erforderlich.
Gerade auch, wenn es sich um einen Teil der Heizungsanlage handelt und die derzeitigen Außentemperaturen eine funktionierende Heizung erforderlich machen.
Das Verhalten des Handwerkers empfiehlt, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Ob der Handwerker eine Haftpflichtpolice mit bezahlter Prämie hat, ist für den Geschädigten zweitrangig, da kein Direktanspruch an den Versicherer besteht.
Gruß Keki
Hi,
wenn der Handwerker Dir beim nächten Mal nen Schaden
verursacht, achte bitte darauf (nicht im Notfall!!),
und Du meinst das beschädigen einer wasserführenden Leitung ist kein Notfall?
.
Hier musst Du den Schaden dem Handwerker anzeigen und dieser
MUSS es ggf. seiner Betriebshaftpflicht (BHV) melden (darf er
natürlich auch aus eigener Tasche bezahlen, steht ihm frei-)).
Ja was denn nu? Muss oder gegebenenfalls? Kein Handwerker ist verpflichtet einen durch ihn verursachten Schaden seiner Haftpflicht zu melden.
Hierzu kann die BHV eigene Monteure
beauftragen oder Alternativangebote akzeptieren
(Kostenvoranschlag des Installateurs z.B.).
Das steht genau wo? Unter Umständen darf der eigene Monteur das gar nicht ausführen, z. B. wenn es für das geschädigte Gewerk eine Meisterpflicht gibt. Zudem könnte es sein, daß man die Gewährleistung verliert, wenn der Schaden nicht durch die erstellende Firma behoben wird.
Ein Installateur mußte kommen und hat den Schaden behoben.
Hierbei hast Du der BHV die Möglichkeit genommen (ausgenommen
der Schadenfall ist mit Bildern oder andersweitig hinreichend
ggf. belegt), die Haftungsfrage zu klären. Damit wäre die BHV
aus dem Rennen und es bliebe nur ne Verklagung des
Fußbodenverlegers. Erfolg wäre ggf. ungewiss.
Nun gut, es dürfte wohl eine Aussage des Installateurs geben.
Habe den Installateur aufgefordert, seine Rechnung der Firma
zu schicken, die den Schaden verursacht hat.Sie ist in dem vorliegendem Fall, nicht der Auftraggeber!
Diese schickte aber die Rechnung wieder zurück mit dem Hinweis, sie an mich zu stellen.
Dies ist dann auch korrekt, im vorliegendem Fall.
Hmmm, wenn wir einen Schaden verursachen und diesen unserer Haftpflicht melden, muß die Rechnung auf uns ausgestellt werden, sonst zahlt ihn die Haftpflicht nicht.
Wie gehe ich nun am Besten vor, damit die Rechnung
auch von der verursachenden Firma bezahlt wird?Im vorliegendem Fall kann den Auftrag nur die BHV oder der
Verursacher erteilen. Diese müssen auch die Rechnung
begleichen.
Nicht wenn durch den unreparierten Schaden noch weitere Schäden drohen.
Ich kann Dich aber beruhigen. Wenn die BHV nicht über
Online-Portale oder bei einem „Wald und Wiesenversicherer“
abgeschlosssen wurde, kann und wird es eine Einigung und zu
einer Übernahme der Kosten (wenn sie im Rahmen sind!!) kommen.
Ach komisch, als mir jemand ins Auto fuhr, mußte ich Monate auf die Regulierung des Schadens warten, obwohl der Versicherte bei einem der größten Unternehmen Deutschlands versichert war…
Gruß
Tina
Hallo,
die erste Frage ist doch, ob der Handwerker in Kenntnis von dem Heizschlauch gesetzt und vom Auftraggeber informiert war und daher besondere Sorgfaltspflicht hätte walten lassen müssen? Ist der Handwerker „unangemessen“ zu Werke gegangen, sprich hat er ungeeignetes Werkzeug etc. benutzt? Oder war dies nicht zu erwarten? War der Heizschlauch sachgemäß verlegt und eventuell geschützt? Wie argumentiert der Handwerker?
Die Tatsache des Schadens sagt nichts über das Verschulden. Würde ich vor weiteren Maßnahmen oder gar Hinzuziehung eines Anwalts erst einmal klären.
Franz
OT
Das steht genau wo?
In der Bäckerblume -> Rezepte -> Ich back mir eigene AHB
Gruß Keki
Hi,
na da ist doch einiges anders zu sehen!
und Du meinst das beschädigen einer wasserführenden Leitung
ist kein Notfall?
Wasserführende Leitung? Wurde im UP nicht angesprochen!
Ja was denn nu? Muss oder gegebenenfalls?
Im vorliegendem Fall-MUSS, da größere Folgeschäden nicht ausgeschlossen sein könnten.
Kein Handwerker ist verpflichtet einen durch ihn verursachten Schaden seiner Haftpflicht zu melden.
Nein muss er nicht. Er muss sich auch im Nachhinein nicht wundern, wenn der Schaden doch höher ist oder es überzogene Forderungen gibt, dass die BHV den Schaden ablehnt, da dieser nicht fristgemäß angezeigt wurde!
Das steht genau wo?
Schadenminderungspflicht gibt es wohl so nicht?
Unter Umständen darf der eigene Monteur
das gar nicht ausführen, z. B. wenn es für das geschädigte
Gewerk eine Meisterpflicht gibt.
Na jede Gesellschaft arbeitet mit ner Wald- und Wiesenfirma zusammen, nur um Kosten zu sparen!?
Glaub mir, dies wird schon geprüft bei den kooperierenden Firmen!
Zudem könnte es sein, daß man die Gewährleistung verliert, wenn der Schaden nicht durch die erstellende Firma behoben wird.
Dies lasse ich gelten, da dies ein Punkt ist, den die BHV auch aktzeptieren kann.
Nun gut, es dürfte wohl eine Aussage des Installateurs geben.
„Wie? Fußbodenheizung? Wurde mir nicht mitgeteilt, dass es eine gibt!“
So was in etwa? Dann wird es noch schwieriger!
Hmmm, wenn wir einen Schaden verursachen und diesen unserer
Haftpflicht melden, muß die Rechnung auf uns ausgestellt
werden, sonst zahlt ihn die Haftpflicht nicht.
Ist so korrekt, da IHR die Auftraggeber/Schadenverursacher seid!
Ach komisch, als mir jemand ins Auto fuhr, mußte ich Monate
auf die Regulierung des Schadens warten, obwohl der
Versicherte bei einem der größten Unternehmen Deutschlands
versichert war…
Wenn die Haftungsfrage nicht eindeutig ist, kann es schon mal etwas dauern!
Letztendlich ist jeder Schadensfall anders. Daher bringt es nix, wenn hier bis ins Detail diskutiert wird, da auch noch Angaben fehlen!
Empfehlung ist immer im Schadenfall, seinen Vertreter/Vermittler anzurufen und ihm den Schaden zu melden. Dieser kann dann sagen, wie- was- wo- gehandhabt wird.
VG René
Hi,
na da ist doch einiges anders zu sehen!
und Du meinst das beschädigen einer wasserführenden Leitung
ist kein Notfall?Wasserführende Leitung? Wurde im UP nicht angesprochen!
Es geht um die Fußbodenheizung, das sind in der Regel wasserführende Leitungen.
Ja was denn nu? Muss oder gegebenenfalls?
Im vorliegendem Fall-MUSS, da größere Folgeschäden nicht
ausgeschlossen sein könnten.
Das ist quatsch. Es liegt im Ermessen des Handwerkers, ob er den Schaden seiner Haftpflicht meldet oder nicht. Ist er der Meinung es käme im günstiger den Schaden selbst zu bezahlen, braucht er das der Versicherung auch nicht zu melden.
Kein Handwerker ist verpflichtet einen durch ihn verursachten Schaden seiner Haftpflicht zu melden.
Nein muss er nicht. Er muss sich auch im Nachhinein nicht
wundern, wenn der Schaden doch höher ist oder es überzogene
Forderungen gibt, dass die BHV den Schaden ablehnt, da dieser
nicht fristgemäß angezeigt wurde!
Auch das kommt auf die Firma selbst an. Manche zahlen sogar Schäden in Höhe von mehreren Tausend € selbst, weil sie keine Lust auf das ganze Versicherungsbrimburium haben.
SchadenminderungspflichSt gibt es wohl so nicht?
Unter Umständen darf der eigene Monteur
das gar nicht ausführen, z. B. wenn es für das geschädigte
Gewerk eine Meisterpflicht gibt.
Na jede Gesellschaft arbeitet mit ner Wald- und Wiesenfirma
zusammen, nur um Kosten zu sparen!?
Hä? Seit wann darf mir die Versicherung vorschreiben, von welchen Firmen ich mir den Schaden reparieren lassen muß? Hast Du hierfür irgendwelche Quellen?
Glaub mir, dies wird schon geprüft bei den kooperierenden
Firmen!
Das ist vollkommener Blödsinn! Wenn auf dem beschädigten Gewerk noch Gewährleistung drauf ist, darf das nur die gewährleistende Firma reparieren, ansonsten erlischt die Gewährleistung für diesen Bereich.
Zudem könnte es sein, daß man die Gewährleistung verliert, wenn der Schaden nicht durch die erstellende Firma behoben wird.
Dies lasse ich gelten, da dies ein Punkt ist, den die BHV auch
aktzeptieren kann.
Ach so und ansonsten nicht? Auch ich habe mir die Kfz-Werkstatt für die Reparatur selbst ausgesucht und der Schaden wurde in voller Höhe erstattet.
Nun gut, es dürfte wohl eine Aussage des Installateurs geben.
„Wie? Fußbodenheizung? Wurde mir nicht mitgeteilt, dass es
eine gibt!“
Du meinst ein Installateur, der eine Fußbodenheizung repariert, wüßte nicht was er repariert?
So was in etwa? Dann wird es noch schwieriger!
Du ziehst irgendeinen Schmarrn an den Haaren herbei! Warum sollte die reparierende Firma das machen, weil sie einen Kunden verlieren will?
Hmmm, wenn wir einen Schaden verursachen und diesen unserer
Haftpflicht melden, muß die Rechnung auf uns ausgestellt
werden, sonst zahlt ihn die Haftpflicht nicht.Ist so korrekt, da IHR die Auftraggeber/Schadenverursacher
seid!
Nichts anderes wurde doch behauptet. Der UP hat die Rechnung auf den Schadensverursacher ausstellen lassen.
Ach komisch, als mir jemand ins Auto fuhr, mußte ich Monate
auf die Regulierung des Schadens warten, obwohl der
Versicherte bei einem der größten Unternehmen Deutschlands
versichert war…Wenn die Haftungsfrage nicht eindeutig ist, kann es schon mal
etwas dauern!
Genau, wenn ein stehendes Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz angefahren wurde, dann ist die Schuldfrage natürlich total strittig. Zumal der Verursacher den Schaden bzw. die Schuldfrage nie bestritten hat.
Warum maßt Du Dir an zu urteilen, wovon Du nullkommakeineAhnung hast?
Nein hier weigert sich eine Firma, einen verursachten Schaden zu bezahlen. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht, kann letztendlich vielleicht eine Beratung beim RA klären bzw. erfolgt eine Klärung spätestens bei Gericht.
Gruß
Tina
Es gibt natürlich auch eine elektrische Fußbodenheizung. Aber auch dort kommt eine angesagte Leitung nicht besonders gut und sollte sofort repariert werden.
Hi auch,
ganz so einfach ist die (Bau-)welt nun nicht, wie du sie darstellst.
und Du meinst das beschädigen einer wasserführenden Leitung
ist kein Notfall?
Eine Fußbodenheizung läuft ein wenig aus, solange Druck vorhanden ist. Man schaltet Pumpe ab, sperrt am Verteiler ab. Der Rest Wasser läuft eh irgend wohin. Man kann die FBH in Betrieb nehmen und eingeschaltet lassen, wenn der eine Kreis abgesperrt ist. So notfällig ist das nicht.
Hä? Seit wann darf mir die Versicherung vorschreiben, von
welchen Firmen ich mir den Schaden reparieren lassen muß? Hast
Du hierfür irgendwelche Quellen?
Sie stellen durchaus Anforderungen an die Güte und Qualität eines Betriebes, der die Arbeiten ausführen darf. Sie verfügen über gute Kenntnisse und häufig sogar über einen eigens angeschlossenen Firmenpool.
Das ist vollkommener Blödsinn! Wenn auf dem beschädigten
Gewerk noch Gewährleistung drauf ist, darf das nur die
gewährleistende Firma reparieren, ansonsten erlischt die
Gewährleistung für diesen Bereich.
Und die reparierende Firma wird sie für diesen Bereich incl. der verwendeten Fittinge etc. übernehmen. So einfach ist das.
Nichts anderes wurde doch behauptet. Der UP hat die Rechnung
auf den Schadensverursacher ausstellen lassen.
Was ihm überhaupt nichts bringt. Er ist Auftraggeber und er ist daher Schuldner. Die reparierende Firma hat keinerlei Ansprüche gegen die den Schaden verursachende Firma, sofern letztere nicht selbst den Auftrag erteilt. Da können sie klagen wie sie wollen.
Genau, wenn ein stehendes Fahrzeug auf einem
Supermarktparkplatz angefahren wurde, dann ist die Schuldfrage
natürlich total strittig. Zumal der Verursacher den Schaden
bzw. die Schuldfrage nie bestritten hat.
Tztztz, die Verursachung hat er vielleicht nicht bestritten. Wie sieht es aber hinsichtlich Verschulden aus? Weißt du es? Ich kann es nicht erkennen aus dem UP.
Einfache Regel im Bauwesen: Auch der AG hat im Rahmen seiner Kooperationsverpflichtung Sorgfalts- und Hinweispflichten. Nichts von wegen „Reiß mir die Bude ein, aber wehe, es geht dabei etwas zu Bruch!“.
Im vorliegenden Fall hat der AG darauf hinzuweisen, dass unter dem Holzboden z.B. wasserführende Leitungen oder E-Kabel liegen. Sofern er davon Kenntnis hat oder haben „musste“ (z.B. er hat seinerzeit den Holzboden incl. Installationen einbauen lassen, oder Pläne und sonstige Unterlagen, die darüber Aufschluss geben). Das wissen wir nun leider alles nicht.
AG verschweigen übrigens gerne ihre Pflichten auf Gefahren, Risiken und Erschwernisse hinzuweisen, weil diese preisrelevant sind und sich im Preis bemerkbar machen.
Warum maßt Du Dir an zu urteilen, wovon Du
nullkommakeineAhnung hast?
Du machst deinem Nick aber jedwede Ehre
Nein hier weigert sich eine Firma, einen verursachten Schaden
zu bezahlen. Ob das gerechtfertigt ist
Das wäre doch schon mal ein passabler Grund für die Verweigerung…
oder nicht, kann
letztendlich vielleicht eine Beratung beim RA klären bzw.
erfolgt eine Klärung spätestens bei Gericht.
Solche Dinge klärt man in der Regel locker ohne Anwalt. Man spricht darüber und einigt sich.
Franz
Hi,
ganz so einfach ist die (Bau-)welt nun nicht, wie du sie
darstellst.
bei uns funkitioniert das Problemlos und ich arbeite im Bauhauptgewerbe.
und Du meinst das beschädigen einer wasserführenden Leitung
ist kein Notfall?Eine Fußbodenheizung läuft ein wenig aus, solange Druck
vorhanden ist. Man schaltet Pumpe ab, sperrt am Verteiler ab.
Und dann?
Der Rest Wasser läuft eh irgend wohin.
Irgendwo hin?
Hä? Seit wann darf mir die Versicherung vorschreiben, von
welchen Firmen ich mir den Schaden reparieren lassen muß? Hast
Du hierfür irgendwelche Quellen?Sie stellen durchaus Anforderungen an die Güte und Qualität
eines Betriebes, der die Arbeiten ausführen darf. Sie verfügen
über gute Kenntnisse und häufig sogar über einen eigens
angeschlossenen Firmenpool.
Nein das ist schlichtweg falsch. Die Versicherung kann einem nicht vorschreiben, in welchem Betrieb die Instandsetzung erfolgen soll. Sie kann Kürzungen vornehmen, wenn ihr Leistungen überhöht oder unnötig erscheinen, jedoch nicht von welchem Betrieb die Arbeiten auszuführen sind.
Bei Kaskoschäden kann es sein, das einem eine Werkstatt vorgegeben wird, wenn das vertraglich so vereinbart wurde, bei Schäden der anderen Gegenüber verursacht wurde, aber nicht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Und die reparierende Firma wird sie für diesen Bereich incl.
der verwendeten Fittinge etc. übernehmen. So einfach ist das.
In so einem Fall lehnen wir jegliche Gewährleistung für den beschädigten Bereich ab, umgekehrt haben wir das auch schon oft genug schriftlich von anderen Firmen genauso angezeigt bekommen.
Nichts anderes wurde doch behauptet. Der UP hat die Rechnung
auf den Schadensverursacher ausstellen lassen.Was ihm überhaupt nichts bringt. Er ist Auftraggeber und er
ist daher Schuldner. Die reparierende Firma hat keinerlei
Ansprüche gegen die den Schaden verursachende Firma, sofern
letztere nicht selbst den Auftrag erteilt. Da können sie
klagen wie sie wollen.
Das ist so nicht richtig. Der Versicherer verlangt einen auf den Schadensverursacher ausgestellte Rechnung/Angebot. Vielleicht ist das von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, aber ich habe schon mehr als ein Angebot umadressieren müssen.
Genau, wenn ein stehendes Fahrzeug auf einem
Supermarktparkplatz angefahren wurde, dann ist die Schuldfrage
natürlich total strittig. Zumal der Verursacher den Schaden
bzw. die Schuldfrage nie bestritten hat.Tztztz, die Verursachung hat er vielleicht nicht bestritten.
Wie sieht es aber hinsichtlich Verschulden aus? Weißt du es?
Ich kann es nicht erkennen aus dem
Du bist des Lesens mächtig? Für Dich habe ich es aber nochmals markiert.
Einfache Regel im Bauwesen: Auch der AG hat im Rahmen seiner
Kooperationsverpflichtung Sorgfalts- und Hinweispflichten.
Nichts von wegen „Reiß mir die Bude ein, aber wehe, es geht
dabei etwas zu Bruch!“.
Auch ein Handwerker hat eine Sorgfaltspflicht. Hat er Bedenken hinsichtlich Ausführung oder vermutet er das es zu Beschädigungen eines anderen Gewerks kommen könnte, so hat er seine Bedenken schriftlich anzumelden. Und selbst das ist kein Freibrief.
AG verschweigen übrigens gerne ihre Pflichten auf Gefahren,
Risiken und Erschwernisse hinzuweisen, weil diese
preisrelevant sind und sich im Preis bemerkbar machen.
Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit Nachträge zu stellen, die von Firmen auch gerne genutzt wird.
Du machst deinem Nick aber jedwede Ehre
Nein, sie hat eine Behauptung aufgestellt, die sie nicht wissen kann und zudem noch falsch war.
Solche Dinge klärt man in der Regel locker ohne Anwalt. Man
spricht darüber und einigt sich.
Ach ja, wenn das Leben so einfach wäre…
Dann gäbe es keine überlaseteten Gerichte und Anwälte würden am Hungertuch nagen.
Gruß
Tina
Hi,
Es geht um die Fußbodenheizung, das sind in der Regel
wasserführende Leitungen.
Meist, wenn sie in Betrieb sind oder bei Erstbefüllung. Sonst fließt kein Wasser!
Das ist quatsch. Es liegt im Ermessen des Handwerkers, ob er
den Schaden seiner Haftpflicht meldet oder nicht. Ist er der
Meinung es käme im günstiger den Schaden selbst zu bezahlen,
braucht er das der Versicherung auch nicht zu melden.
Darüber freut sich die Versicherung immer! Bezahlt die Beiträge für die BHV und UND die Schäden! So wünsch man sich die VN´s!
Hat ich aber hier schon erwähnt!
Nein muss er nicht. Er muss sich auch im Nachhinein nicht
wundern, wenn der Schaden doch höher ist oder es überzogene
Forderungen gibt, dass die BHV den Schaden ablehnt, da dieser
nicht fristgemäß angezeigt wurde!
.
.
.
Auch das kommt auf die Firma selbst an. Manche zahlen sogar
Schäden in Höhe von mehreren Tausend € selbst, weil sie keine
Lust auf das ganze Versicherungsbrimburium haben.
Wohl eher, weil sie sonst aus der BHV fliegen, da die Schadenshäufigkeit schon zu hoch war. Und im Bauhauptgewerbe ohne Haftpflicht nen Auftrag zubekommen, ist wohl fraglich!!!
Hä? Seit wann darf mir die Versicherung vorschreiben, von
welchen Firmen ich mir den Schaden reparieren lassen muß? Hast
Du hierfür irgendwelche Quellen?
Obliegenheiten:
1.3 Der Versicherungsnehmer hat alles ihm Zumutbare zu tun, um Ursachen, Hergang und Folgen des Versicherungsfalles aufzuklären und den entstandenen Schaden gering zu halten.
1.4 Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer umfassend und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis, zu informieren, und zwar schriftlich, falls erforderlich auch fernmündlich oder fernschriftlich.
Zu 1.3. Wenn dem VN es schei… egal ist, welche Firma DU beauftragst, bleibst DU auf den Restkosten sitzen.
Das ist vollkommener Blödsinn! Wenn auf dem beschädigten
Gewerk noch Gewährleistung drauf ist, darf das nur die
gewährleistende Firma reparieren, ansonsten erlischt die
Gewährleistung für diesen Bereich.
Ja das glauben viele und versuchen so, ihrer Gewährleistung zu entgehen. Ist aber nicht so!
Ach so und ansonsten nicht? Auch ich habe mir die
Kfz-Werkstatt für die Reparatur selbst ausgesucht und der
Schaden wurde in voller Höhe erstattet.
Na ja, ein Apfel schmeckt nun mal anders wie ne Birne!
Du ziehst irgendeinen Schmarrn an den Haaren herbei!
Mit diesem Schmarrn haben manche zu tun, manche eben nicht! Nicht?
Genau, wenn ein stehendes Fahrzeug auf einem
Supermarktparkplatz angefahren wurde, dann ist die Schuldfrage
natürlich total strittig. Zumal der Verursacher den Schaden
bzw. die Schuldfrage nie bestritten hat.
Wenn jemand verlangt, einen heute gemeldeten Schaden, morgen sofort reguliert zu bekommen, soll sich etwas mehr Zeit nehmen. Sind beliebte Kanditaten, die in die näheren Prüfungen der Schadensursache gehen.
Warum maßt Du Dir an zu urteilen, wovon Du
nullkommakeineAhnung hast?
Sorry!
Der UP hatte nichts mit Bauhauptgewerbe zu tun, sondern mit Betriebshaftpflichtversicherung.
Und da ich selbst ne Hausratversicherung habe, dachte ich, ich könnte mitreden.
VG René
Moin,
Sie stellen durchaus Anforderungen an die Güte und Qualität
eines Betriebes, der die Arbeiten ausführen darf. Sie verfügen
über gute Kenntnisse und häufig sogar über einen eigens
angeschlossenen Firmenpool.Nein das ist schlichtweg falsch. Die Versicherung kann einem
nicht vorschreiben, in welchem Betrieb die Instandsetzung
erfolgen soll.
So hatte ich das jetzt aber auch nicht geschrieben, dass sie eine bestimmte Firma vorschreiben kann. Wobei, wenn es sich um spezielle Anlagen und Geräte handelt, sie es möglicherweise fordern wird. Oder
Bei Kaskoschäden
wie du geschrieben hast. Wir sind eigentlich gleicher Meinung.
In so einem Fall lehnen wir jegliche Gewährleistung für den
beschädigten Bereich ab, umgekehrt haben wir das auch schon
oft genug schriftlich von anderen Firmen genauso angezeigt
bekommen.
Machen wir ebenso. Nicht nur bei Schäden, auch bei Veränderungen/Erweiterungen an unseren Anlagen, die der Bauherr aus irgendwelchen Gründen vornimmt.
Der AG muss lediglich darauf achten, dass er Gewährleistungszusage bekommt. Und hat das Problem, sofern etwas nicht funktioniert, festzustellen, wer denn nun der Schuldige ist.
Das ist so nicht richtig. Der Versicherer verlangt einen auf
den Schadensverursacher ausgestellte Rechnung/Angebot.
Vielleicht ist das von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich, aber ich habe schon mehr als ein Angebot
umadressieren müssen.
Du betrachtest den Fall in erster Linie aus versicherungstechnischer, ich zuerst aus rechtlicher Sicht. Bei letzterem geht es darum, dass die reparierende Firma wie auch bei sonstigen Aufträgen nur dem AG Rechnung und damit sicher stellt, dass er diese Forderung schnell (was interessieren ihn die Streitigkeiten zwischen AG und Schädiger) und gegebenenfalls auch sicher durchsetzen kann.
Du hingegen gehst davon aus, dass sich die Parteien bereits geeinigt haben. Dann stellt man die Rechnung jeweils auf den Schädiger aus. Dies könnte der AG durchaus selbst tun (auch Privatpersonen können Rechnungen schreiben). Oder er reicht die Rechnung an ihn bei der Versicherung ein, diese werden i.d.R. immer anerkannt. Haftpflichtversicherungen nehmen auch unpersonaliserte Rechnung an, z.B. wenn ich ein beschädigtes Möbelstück bei einem Möbelhaus nachkaufe und nur Kassenbeleg vorlege (sofern dies überhaupt notwendig ist).
Zumal der Verursacher den Schaden
bzw. die Schuldfrage nie bestritten hat.Wie sieht es aber hinsichtlich Verschulden aus? Weißt du es?
Du bist des Lesens mächtig? Für Dich habe ich es aber nochmals
markiert.
Indem der Schädiger die Rechnung nicht anerkennt, bestreitet er wohl die Schuld, das Verschulden. Und er bestreitet, dass er eine Beauftragung selbst erteilt hat, was einer Anerkenntnis des Verschuldens gleich käme (rechtliche und korrekte Vorgänge). Du musst unterscheiden zwischen Verursacher und Verschulden. Dein Parkplatzbesipiel ist relativ eindeutig. In diesem Fall hier habe ich aus der Erfahrung heraus einige Bedenken (sogar schriftlich angemeldet
Auch ein Handwerker hat eine Sorgfaltspflicht. Hat er Bedenken
hinsichtlich Ausführung oder vermutet er das es zu
Beschädigungen eines anderen Gewerks kommen könnte, so hat er
seine Bedenken schriftlich anzumelden. Und selbst das ist kein
Freibrief.
Das ist nun ein weiterer Aspekt (über den wir ebenso vortrefflich diskutieren könnten aus Sicht des UP, der hier noch nicht angeprochen wurde. Könnte ihm sicherlich hilfreich sein, denn er möchte schließlich seinen Schaden ersetzt bekommen.
Solche Dinge klärt man in der Regel locker ohne Anwalt. Man
spricht darüber und einigt sich.Ach ja, wenn das Leben so einfach wäre…
Ihr solltet es öfter versuchen, lohnt sich in der Regel. Wenn man die zusätzlichen Kosten für Anwälte und dann noch die Entscheidungen von Gerichten (es gibt fast nie eine Entscheidung zu 100%) bedenkt, oder den Ruf, den man verlieren kann,…
bei uns funkitioniert das Problemlos und ich arbeite im
Bauhauptgewerbe.
Na denn, mit „kollegialem“ Gruß
Franz
Versicherungen und so
Hi,
Nein das ist schlichtweg falsch. Die Versicherung kann einem
nicht vorschreiben, in welchem Betrieb die Instandsetzung
erfolgen soll.So hatte ich das jetzt aber auch nicht geschrieben, dass sie
eine bestimmte Firma vorschreiben kann. Wobei, wenn es sich um
spezielle Anlagen und Geräte handelt, sie es möglicherweise
fordern wird.
Fordern kann sie viel.
In so einem Fall lehnen wir jegliche Gewährleistung für den
beschädigten Bereich ab, umgekehrt haben wir das auch schon
oft genug schriftlich von anderen Firmen genauso angezeigt
bekommen.Machen wir ebenso. Nicht nur bei Schäden, auch bei
Veränderungen/Erweiterungen an unseren Anlagen, die der
Bauherr aus irgendwelchen Gründen vornimmt.
Da hast Du vorher aber etwas anderes geschrieben.
Der AG muss lediglich darauf achten, dass er
Gewährleistungszusage bekommt. Und hat das Problem, sofern
etwas nicht funktioniert, festzustellen, wer denn nun der
Schuldige ist.
Da seid ihr aber ein kulante Firma. Das groh der Firmen verhält sich aber anders und das zu recht. Stell Dir vor der Installateur der die Reparatur durchführte, hätte nicht sauber gearbeitet. Bei einer Fußbodenheizung kann es länger dauern, bis ein Schaden sichtbar ist. Es könnte so ein Schaden von mehreren Tausend € entstehen. Warum sollte die Heizungsbauende Firma dafür haften wollen?
Das ist so nicht richtig. Der Versicherer verlangt einen auf
den Schadensverursacher ausgestellte Rechnung/Angebot.
Vielleicht ist das von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich, aber ich habe schon mehr als ein Angebot
umadressieren müssen.Du betrachtest den Fall in erster Linie aus
versicherungstechnischer, ich zuerst aus rechtlicher Sicht.
Zum einen habe ich auf ein Post von Silex geantwortet, die falsche Behauptungen ausführt; zum anderen: seit wann darf sich eine Versicherung über die rechtliche Sicht der Dinge stellen.
Bei letzterem geht es darum, dass die reparierende Firma wie
auch bei sonstigen Aufträgen nur dem AG Rechnung und damit
sicher stellt, dass er diese Forderung schnell (was
interessieren ihn die Streitigkeiten zwischen AG und
Schädiger) und gegebenenfalls auch sicher durchsetzen kann.
Das stimmt so nicht. Wenn der AG für die gegnerische Haftpflicht eine auf den Schädiger ausgestellte Rechnung benötigt, bekommt er sie. Im übrigen ist es am Bau durchaus nicht unüblich, das die auf den Schädiger ausgestellte Rechnung an den Architekten übersandt wird, und dieser die Rechnungssumme von dessen Schlußrechnung so lange einbehält, bis die Versicherung zahlt. Ob das rechtlich in Ordnung ist sei mal dahingestellt.
Du hingegen gehst davon aus, dass sich die Parteien bereits
geeinigt haben. Dann stellt man die Rechnung jeweils auf den
Schädiger aus.
Wie gesagt, ich habe auf ein Post von Silex geantwortet, nicht auf das UP. Das sich die Parteien nicht geeinigt haben, geht ja nun aus dem UP hervor. Es gibt auch Firmen, die sich herausreden wollen.
Dies könnte der AG durchaus selbst tun (auch
Privatpersonen können Rechnungen schreiben). Oder er reicht
die Rechnung an ihn bei der Versicherung ein, diese werden
i.d.R. immer anerkannt.
Dazu müsste er wissen, wo der Schädiger versichert ist.
:Haftpflichtversicherungen nehmen auch
unpersonaliserte Rechnung an, z.B. wenn ich ein beschädigtes
Möbelstück bei einem Möbelhaus nachkaufe und nur Kassenbeleg
vorlege (sofern dies überhaupt notwendig ist).
Ohne Beleg bekommst Du schon mal gar nichts erstattet. Wie das mit Möbel ist, weiß ich nicht. In den Fällen, wo wir mit Versicherungen zusammenarbeiten, wollen diese zunächst einen Kostenvoranschlag, es sei denn die Beschädigung ist so gravierend, das eine sofortige Reparatur notwendig ist, dann machen wir Fotos und legen diese der Rechnung bei.
Indem der Schädiger die Rechnung nicht anerkennt, bestreitet
er wohl die Schuld, das Verschulden. Und er bestreitet, dass
er eine Beauftragung selbst erteilt hat, was einer
Anerkenntnis des Verschuldens gleich käme (rechtliche und
korrekte Vorgänge). Du musst unterscheiden zwischen
Verursacher und Verschulden. Dein Parkplatzbesipiel ist
relativ eindeutig.
Du liest einfach nicht richtig. Silex hat behauptet, das es zu Problemen mit der Versicherung kommen kann, wenn man bei einem „Wald und Wiesen“-Versicherer versichert ist. Ich habe ihr daraufhin das Beispiel mit dem Parkplatz und einer der größten deutschen Versicherung genannt. Das hat mit dem UP nichts zu tun. Es ging nur darum, das man auch mit einem namhaften Unternehmen Schwierigkeiten haben kann.
Solche Dinge klärt man in der Regel locker ohne Anwalt. Man
spricht darüber und einigt sich.Ach ja, wenn das Leben so einfach wäre…
Ihr solltet es öfter versuchen, lohnt sich in der Regel. Wenn
man die zusätzlichen Kosten für Anwälte und dann noch die
Entscheidungen von Gerichten (es gibt fast nie eine
Entscheidung zu 100%) bedenkt, oder den Ruf, den man verlieren
kann,…
Wir haben relativ wenig Schwierigkeiten, wenn es aber Schwierigkeiten gibt, lassen sie sich erfahrungsgemäß nicht mit Reden beseitigen. Aktuell haben wir einen Fall, da will eine Familie ein Garagendach neu ersetzt haben, weil 5 Schrauben zu lang waren. Sie hat uns (trotz Gutachten) die Möglichkeit einer Nachbesserung genommen, in dem sie uns Hausverbot erteilt hat. Das Dach wurde komplett heruntergerissen und eine vollkommen andere Dachkonstruktion aufgebracht. Wir reden seit einem Dreivierteljahr, nun geht die Angelegenheit eben vor Gericht.
Gruß
Tina
Hi,
Meist, wenn sie in Betrieb sind oder bei Erstbefüllung. Sonst
fließt kein Wasser!
ich gehe mal davon aus, das der Schaden vor nicht allzu langer Zeit entstand, da die UP ja jetzt postet. Die Heizperiode begann etwa im September. Zudem ist auch in einer nicht im Betrieb befindlichen Anlage, Wasser enthalten, das bei ansägen auslaufen kann.
Darüber freut sich die Versicherung immer! Bezahlt die
Beiträge für die BHV und UND die Schäden! So wünsch man sich
die VN´s!
Du weißt schon, das Handwerker höher gestuft werden können? Du weißt auch, das es Selbstbeteiligungen gibt?
Wohl eher, weil sie sonst aus der BHV fliegen, da die
Schadenshäufigkeit schon zu hoch war. Und im
Bauhauptgewerbe ohne Haftpflicht nen Auftrag zubekommen, ist
wohl fraglich!!!
Man bist Du Vorurteilbelastet. Ich arbeite seit 1997 in einer Baufirma, in dieser Zeit haben wir einmal einen Schaden an die Haftpflicht gemeldet. Wir zahlen kleinere Schäden generell selbst, da das günstiger ist, als in der Prämie hochgestuft zu werden. Bei 5.000,00 € Jahresbeitrag hat man keine Lust noch mehr an die Versicherung zu zahlen, da kann es eben günstiger sein Bagatellschäden selbst zu bezahlen. Und nein, wir sind noch nie aus einer Versicherung geflogen, noch wurde uns nahegelegt zu kündigen.
1.3 Der Versicherungsnehmer hat alles ihm Zumutbare zu
tun, um Ursachen, Hergang und Folgen des Versicherungsfalles
aufzuklären und den entstandenen Schaden gering zu
halten.
Was hat das jetzt mit der Auswahl des reparierenden Betriebes zu tun?
1.4 Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer umfassend und
unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab
Kenntnis , zu informieren, und zwar schriftlich, falls
erforderlich auch fernmündlich oder fernschriftlich.
Was hat das jetzt mit der Auswahl des reparierenden Betriebes zu tun?
Zu 1.3. Wenn dem VN es schei… egal ist, welche Firma DU
beauftragst, bleibst DU auf den Restkosten sitzen.
Welche Restkosten?
Das ist vollkommener Blödsinn! Wenn auf dem beschädigten
Gewerk noch Gewährleistung drauf ist, darf das nur die
gewährleistende Firma reparieren, ansonsten erlischt die
Gewährleistung für diesen Bereich.Ja das glauben viele und versuchen so, ihrer Gewährleistung zu
entgehen. Ist aber nicht so!
Doch ist es, zumindest bei uns im Bauhauptgewerbe. Dies wird auch von allen Architekten so anerkannt. Im übrigen, sie Link, Antwort auf 2. Frage:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Ach so und ansonsten nicht? Auch ich habe mir die
Kfz-Werkstatt für die Reparatur selbst ausgesucht und der
Schaden wurde in voller Höhe erstattet.Na ja, ein Apfel schmeckt nun mal anders wie ne Birne!
Klar, wenn man keine relevante Antwort hat, schreibt man halt nonsens. Im übrigen wurde mir auch eine Werkstatt durch die Versicherung empfohlen. Trotzdem ich zu meiner Hauswerkstatt ging, wurde der Schaden voll bezahlt.
Mit diesem Schmarrn haben manche zu tun, manche eben nicht!
Nicht?
Eben, ich arbeite im Bauhauptgewerbe.
Genau, wenn ein stehendes Fahrzeug auf einem
Supermarktparkplatz angefahren wurde, dann ist die Schuldfrage
natürlich total strittig. Zumal der Verursacher den Schaden
bzw. die Schuldfrage nie bestritten hat.Wenn jemand verlangt, einen heute gemeldeten Schaden, morgen
sofort reguliert zu bekommen, soll sich etwas mehr Zeit
nehmen. Sind beliebte Kanditaten, die in die näheren Prüfungen
der Schadensursache gehen.
Du hast Probleme mit dem verstehen, das erklärt so einiges. Es ging um einen eindeutigen Fall und um eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten. Dies zu Deiner Aussage, das käme bei Wald und Wiesenversicherungen vor und nicht bei namhaften Unternehmen. Davon das das ganze innerhalb von weniger Tage erledigt sein sollte, war nie die Rede. Auch war nie davon die Rede, daß der Geschädigte innerhalb von wenigen Wochen nach dem Bearbeitungsstatus gefragt hat.
Also bei dem Versicherer, bei dem Du zu arbeiten scheinst, möchte ich nicht versichert sein, wenn die so mit ihren Schadensfällen umgehen, wie Du das schilderst.
Der UP hatte nichts mit Bauhauptgewerbe zu tun, sondern mit
Betriebshaftpflichtversicherung.
Die UP möchte den Schaden ersetzt haben, von wem ist ihr vermutlich sch… egal.
Und da ich selbst ne Hausratversicherung habe, dachte ich, ich
könnte mitreden.
Ja, das merkt man.
Gruß
Tina
Wenn jemand verlangt, einen heute gemeldeten Schaden, morgen
sofort reguliert zu bekommen, soll sich etwas mehr Zeit
nehmen. Sind beliebte Kanditaten, die in die näheren Prüfungen
der Schadensursache gehen.
Im übrigen sind Versicherungen, die die Schadensregulierung über längere Zeit hinauszögern, für mich ein Grund einen RA einzuschalten, den der Versicherer dann halt auch noch zahlen muß.
Nach Einschaltung des RA wurde der Schaden übrigens zügig beglichen.
Es gibt halt Versicherungen, die zahlen gerne mehr, als sie bei einer schnelleren Bearbeitung müssten…
Gruß
Tina
Hallo,
Du liest einfach nicht richtig.
Aber Du tust es?
Du schmeißt hier Betriebshaftpflicht, Privathaftpflicht und KFZ-Haftpflicht in einen Topf und sucht Dir dass für Dich passende heraus.
Du handelst nach dem Motto:
„Was hier gilt gilt auch dort!“
Dies ist aber so nicht!
Daher gab es auch eine Antwort von mir, „das eine sind Äpfel und das andere sind Birnen“!
Es ist beides Kernobst (AHB), schmecken aber unterschiedlich!
VG René