Handykosten bei minderj. Kindern

Hallo,

muss heute auch mal was fragen: angenommen, eine Mitarbeiterin kommt zu mir und würde Rat haben wollen.

Der Sohn benutzt ein Handy, welches auf den Opa läuft. Er geht damit ins Internet und verursacht (entgegen den üblichen Gewohnheiten des Opas) Kosten in ordentlicher Höhe innerhalb kürzester Zeit.

Opa hat keine Sperre eingerichtet, der Sohn ist 15 Jahre alt und damit durchaus in der Lage, die Schwierigkeiten, die sein Tun anrichten können, einschätzen zu können.

Fragen:

  1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine Mitschuld anrechnen zu lassen?
  2. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?
  3. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)
  4. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?

Danke für die Antworten.
Wäre der Fall wahr, würde die Mutter ganz schön schwitzen und könnte fundierte Ratschläge gut brauchen.

VG
T.

  1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine
    Mitschuld anrechnen zu lassen?

Der Provider? Wieso denn der Provider? Was um alles in der Welt kann denn der Provider dafür?

  1. Haftet der Opa

Der Opa haftet als Vertragspartner des Mobilfunkbetreibers für die Verbindlichkeiten, das ist doch klar.

die Mutter (Verletzung der Aufsichtspflicht?)

Wieso Aufsichtspflichtverletzung? Worin besteht die denn? Und überhaupt: Hier geht es doch gar nicht um ein Delikt. Du unterstellst das einfach so, aber das ist falsch. Vermögensschäden sind (grundsätzlich) vom Deliktsrecht nicht erfasst.

haftet der Sohn allein?

Wieso allein? Haftet der überhaupt? Was ist denn mit dem Opa verabredet, und vor allem: Waren die Eltern einverstanden? Ein Minderjähriger kann nur sehr begrenzt ohne Zustimmung der Eltern Verbindlichkeiten eingehen.

  1. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung

Wohl kaum.

(die
sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)

Irgendwann…?

  1. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn
    alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten
    zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?

Ja, auf Ratenzahlungen. Das ist denen allemal lieber, als gar nichts zu bekommen.

Levay

  1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine
    Mitschuld anrechnen zu lassen?

Wieso sollte der Provider eingreifen, wenn keine Limite vereinbart wurde?

  1. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der
    Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?

Natürlich haftet der Inhaber des Abos vollumfänglich, also der Opa.

  1. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die
    sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)

Wie kommt du auf diese Idee? Ich nehme mal an, der liebe Opa hat sich das Handy mal ‚kurz‘ abluchsen lassen…

  1. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn
    alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten
    zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?

Du schreibst kein Wort (oder Zahl), über welchem Betrag wir den hier sprechen noch über die Art des Abos.
Wenn das Handy über den Opa angemeldet ist, ist der Opa für den Provider auch der alleinige Ansprechpartner und Verantwortliche.
Alles andere könnt ihr in der Familie absprechen.
Natürlich kann der Opa der Telefongesellschaft einen vernünftigen und nachvollziehbaren Abzahlungsplan vorschlagen. Der Provider kann darauf einsteigen, muss aber keineswegs.

Hi,

Der Sohn benutzt ein Handy, welches auf den Opa läuft. Er geht
damit ins Internet und verursacht (entgegen den üblichen
Gewohnheiten des Opas) Kosten in ordentlicher Höhe innerhalb
kürzester Zeit.

Was heißt das genau? Schließt er Verträge ab, deren Abrechnung über das Handy läuft oder im Sinne von „Liefern sie mir 50 Pizzen an…“?

  1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine
    Mitschuld anrechnen zu lassen?

Der Handy-Vertrag wurde von einem volljährigen Erwachsenen geschlossen. Wo bitte siehst du eine Verantwortung des Providers in diesem Fall?
Oder geht es mehr das Thema branding: http://focus.msn.de/digital/handy/nervende-software/…

  1. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der
    Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?

Derjenige, der den Handyvertrag abgeschlossen hat, muß zahlen (oder: haftet auch für die Erfüllung dieser Schuld). Im Falle der Pizzalieferungen derjenige, der bestellt hat.
Aber nur ganz pauschal gesagt. Es hängt vieles vom Einzelfall ab. Die Profis wissen da mehr.

  1. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die
    sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)

Haftpflicht? Es ist doch kein Schaden entstanden. Es wurden Leistungen abgerufen und nun geht es um das Bezahlen.

mfg Ulrich

Hi

es wurden hier schon viele gute Antworten gegeben.

Die Anbieter an sich haben ne Art Froud-Abteilung / Overlimit-Abteilung.

Steigt die Rechnung innerhalb kürzester Zeit überdurchschnittlich stark an, so kann der Mobilfunkanschluss gesperrt werden. Dieses ist aber in den jeweiligen AGB’s der Anbieter vermerkt.

Die Kosten können sicherlich innerhalb der Familie „verrechnet“ werden - in Sachen rechtlich wird hier wenig geschehen können.

Ratenzahlung bietet leider auch kaum ein Anbieter an - Vodafone und T-Mobile haben das verkürzte Mahnverfahren - 2 Mahnungen kommen, wenn kein Geld dann Kündigung/ Nichtzahlung, Schufaeintrag und Eintrag in die Betrugsdatenbank für Mobilfunk - kurz FPP - bei der Firma Bürgel in Hamburg.

In Sachen Handy, Jugendlicher & Opa - Sorry selbst schuld. Es gibt oft Berichte in allen Arten von Medien. Vertragshandys haben einfach nunmal keine Sperrung. Es ist leider oftmals das Gute Glauben an die Kinder / Nichten / Enkel / Partner.

Für so nen Fall in Zukunft eher ne aufladbare Karte.

Grüße
Blue

Über welchen Betrag reden wir hier eigentlich ? 7000,00 Euro ?

Ratenzahlung bietet leider auch kaum ein Anbieter an -
Vodafone und T-Mobile haben das verkürzte Mahnverfahren - 2
Mahnungen kommen, wenn kein Geld dann Kündigung/ Nichtzahlung,
Schufaeintrag und Eintrag in die Betrugsdatenbank für
Mobilfunk - kurz FPP - bei der Firma Bürgel in Hamburg.

Na ja! Die Telekom jedenfalls macht das sehr wohl, wenn man sich von selbst bei denen meldet. Dass man, wenn man GAR nichts tut, Post vom Anwalt bekommt, ist ja klar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass T-Mobile da anders ist. Und von O2 weiß ich auch definitiv, dass sie sich auf so was einlassen.

Levay

Es ist doch kein Schaden entstanden.

Das würde ich anders sehen. Wenn zwischen Opa und Enkel ein wirksamer Vertrag über die Handyüberlassung bestehen sollte, dann würde hier m.E. sogar ein ersatzfähiger Schaden liegen, wenn - und soweit - der Enkel die Vertragspflichten verletzt hat. Darüber wird es vermutlich keine konkrete Abrede geben, vielleicht aber doch; ggf. hilft die ergänzende Vertragsauslegung weiter. Hätte etwa der Enkel für 10.000 Euro telefoniert, hätte ich mit der Annahme eines Schadens keine Probleme: der Schaden liegt in der Begründung der Verbindlichkeit vom Opa ggü. dem Telefondienstleister.

Allerdings ist dies ein Vermögensschaden und damit nicht nach Deliktrecht ersatzfähig, sondern nur Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis.

Levay

Na ja! Die Telekom jedenfalls macht das sehr wohl, wenn man
sich von selbst bei denen meldet.

Wenn man sich meldet und auch plausibel das erklären kann schon. Nur Offizielle AAW (Arbeitsanweisung) isses leider - keine Ratenzahlung.

Dass man, wenn man GAR nichts tut, Post vom Anwalt bekommt, ist ja klar. :Ich kann mir nicht vorstellen, dass T-Mobile da anders ist. Und von O2 :weiß ich auch definitiv, dass sie sich auf so was einlassen.

Bei O2 und E-Plus sowie 3/4 der Provider weiß ich es leider nicht - weiß es nur von denen wo ich tagtäglich zu tun hab *g

Levay

Hi,

Das würde ich anders sehen.

Jep. Vielen Dank! An diese Konsequenz habe ich überhaupt nicht gedacht.

mfg Ulrich (nach wie vor IANAL und WOWEREIT)

Danke, aber…
Vielen Dank für die Antworten.

Eine Kritik an manchem Beantworter: vieles läuft bei Euch im Stil von „wiiiiisoooo kommst Du denn auf soooo eine abwegige Ideeeee, dass …?“. Sorry, ich hab ja nur eine Frage gestellt und bin nichtsahnender Laie :smile: Da wird man doch noch mal fragen dürfen.

Zum anderen: meine konstruierte Frage im konstruierten Fall war vielleicht etwas unspezifisch. Der Opa wusste nichts davon, der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.

Wenn aber der Opa vorher nie im Internet war und sein Kundenverhalten plötzlich derart ändert, wäre dann nicht dennoch die Telefongesellschaft zu fragen, welche Filter sie für Missbrauch nutzt? Solche Filter wären ohne Probleme technisch möglich. Machen Kreditkartengesellschaften auch, reiner Selbstschutz. Hat der Betreiber nicht eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinem Kunden? Muss er die Möglichkeit des Missbrauchs vom Kunden so gut es geht abwenden? Ohne Schutzmechanismus ist es nun in den Brunnen gefallen, das Kind. Und der Betreiber hätte es verhindern können. Daher die Frage, ob er sich einen Teil der Schuld anrechnen lassen muss. So weit hergeholt find ich das nicht.

Haftpflichtversicherung: Dem Opa ist ein materieller Schaden durch den Enkelsohn entstanden. Der Enkelsohn hat fahrlässig gehandelt. Wann leistet eine Haftpflicht?

Sippenhaft kennt das Gesetz nicht, der Enkel ist der Schuldige und muss den Schaden ersetzen. Was hätte die Mutter anstellen müssen, damit der Sohn nichts tun kann, was teuer wird. Es geht bei Aufsichtspflicht nicht darum, ihn an die Leine zu nehmen. Sondern auch um den freien Zugang zum Laptop und zu Opas Handy. Hätte sie das verhindern müssen?

Danke für die Antworten,

VG
T.

Hi,

der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die
Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.

Reine Verbindungsgebühr von einem internet-by-call Anbieter ohne Anmeldung?
http://www.telespiegel.de/tarife/empfehlung-internet…

Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht vorstellbar.

Da müssen noch andere kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen worden sein.

mfg Ulrich

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Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das
sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht
vorstellbar.

Ist das so günstig, wenn man mit dem Handy ins Netz geht?

Vielen Dank für die Antworten.

Eine Kritik an manchem Beantworter: vieles läuft bei Euch im
Stil von „wiiiiisoooo kommst Du denn auf soooo eine abwegige
Ideeeee, dass …?“. Sorry, ich hab ja nur eine Frage gestellt
und bin nichtsahnender Laie :smile: Da wird man doch noch mal
fragen dürfen.

Dafür ist das Forum da das man fragt *g

Zum anderen: meine konstruierte Frage im konstruierten Fall
war vielleicht etwas unspezifisch. Der Opa wusste nichts
davon, der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die
Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.

Autsch - das ist einiges. Weiß man wie sich darüber eingewählt wurde? In der Regel ist hier der Verbinungspreis bei 0,19 Euro pro 10kb bzw. 0,19 Euro pro Minute (je nach Einwahl und Tarif selbstverständlich!)

Wenn die 1200 Euro allein Internetkosten sind kann es sehr gut hinkommen, da hier die Datenmenge recht groß war - und beim surfen geht das fix!

Wenn aber der Opa vorher nie im Internet war und sein
Kundenverhalten plötzlich derart ändert, wäre dann nicht
dennoch die Telefongesellschaft zu fragen, welche Filter sie
für Missbrauch nutzt? Solche Filter wären ohne Probleme
technisch möglich.

Die Filter sind auch vorhanden und werden aber je nach Firma / Anbieter unterschiedlich eingesetzt. Die einen achten darauf, in welcher Zeit die Kosten anfallen, andere achten auf die bisherigen Rechnungen und wiederum andere schreiten erst bei ein paar tausend Euro’s ein.

Machen Kreditkartengesellschaften auch, reiner Selbstschutz. Hat der :Betreiber nicht eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinem Kunden?

Muss er die Möglichkeit des Missbrauchs vom Kunden so gut es geht
abwenden?

Ohne Schutzmechanismus ist es nun in den Brunnen gefallen, das Kind. :Und der Betreiber hätte es verhindern können. Daher die Frage, ob er :sich einen Teil der Schuld anrechnen lassen muss. So weit hergeholt :find ich das nicht.

Nein er kann es nicht verhindern, da der Anbieter offiziell ja nicht weiß wer das ganze nutzt.

Da die Preise in den Preislisten bekannt gegeben werden, kann man das leider nicht sagen. Den Fall aktuell kannst Du auf viele Lebenslagen anwenden.

Wenn man z.B mit 200 km/h auf der Autobahn fährt und nen Unfall hat und aufgrund der Geschwindigkeit nen Totalschaden hat - die Autobahnmeisterei hat geschrieben „Richtgeschwindigkeit 130“ - was jeder selber macht ist er selbst der Herr / Meister

Haftpflichtversicherung: Dem Opa ist ein materieller Schaden
durch den Enkelsohn entstanden. Der Enkelsohn hat fahrlässig
gehandelt. Wann leistet eine Haftpflicht?

Nicht wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Hier hilft lediglich eine familieninterne Klärung

Sippenhaft kennt das Gesetz nicht, der Enkel ist der Schuldige
und muss den Schaden ersetzen. Was hätte die Mutter anstellen
müssen, damit der Sohn nichts tun kann, was teuer wird. Es
geht bei Aufsichtspflicht nicht darum, ihn an die Leine zu
nehmen. Sondern auch um den freien Zugang zum Laptop und zu
Opas Handy. Hätte sie das verhindern müssen?

Vielleicht - ja sagen ist zu einfach hier.
Jugendliche müssen lernen Werte & Geld zu schätzen. Verhindern lässt sich sowas nocht - es gibt oftgenug Fälle wo sich jemand 2 Verträge kauft, das eine dem Partner gibt und der hier Schindluder treibt - hier ist auf der Vertragsinhaber der böse - aber man kann privatrechtlich angehen - sicherlich.

Es is blöd gelaufen.

Man kann nur eines machen:

Schriftlicher Rechnungswiderspruch einreichen und hier die Verbindungen samt Dauer / Menge reklamieren. Manchmal kommt es vor, dass es auch ein Fehler in der Abrechnung gab

Danke für die Antworten,

VG
T.

Nein, dass kann Tarifabhängig sein…

Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das
sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht
vorstellbar.

Ist das so günstig, wenn man mit dem Handy ins Netz geht?

ebenso gibt es die Abrechnung per Guthabenverbrauch, per Datenmenge oder per Verbindungszeit

Eine Kritik an manchem Beantworter: vieles läuft bei Euch im
Stil von „wiiiiisoooo kommst Du denn auf soooo eine abwegige
Ideeeee, dass …?“. Sorry, ich hab ja nur eine Frage gestellt
und bin nichtsahnender Laie :smile: Da wird man doch noch mal
fragen dürfen.

Ja, aber wenn etwas besonders abwegig ist, wird man ja auch mal darauf hinweisen dürfen.

Zum anderen: meine konstruierte Frage im konstruierten Fall
war vielleicht etwas unspezifisch. Der Opa wusste nichts
davon, der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die
Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.

Nett. Da hat sich der Bengel ja viel Ärger eingehandelt. Meine DSL-Flat kostet monatlich 5,- Euro oder so.

Wenn aber der Opa vorher nie im Internet war und sein
Kundenverhalten plötzlich derart ändert, wäre dann nicht
dennoch die Telefongesellschaft zu fragen, welche Filter sie
für Missbrauch nutzt?

Das fällt in die Kategorie: abwegig. Mich erinnert das an Amiland, wo man doch tatsächlich als Hersteller von Mikrowellen auf die Packung schreiben sollte, dass man im Gerät keine Hunde trocknen kann. Der Grundsatz muss doch vielmehr lauten: Jeder ist für sein eigenes Tun selbst verantwortlich.

Solche Filter wären ohne Probleme
technisch möglich. Machen Kreditkartengesellschaften auch,
reiner Selbstschutz.

Eben. Das ist nur Selbstschutz für den Anbieter. Das ist aber gerade etwas anderes als Fürsorgepflicht.

Und der Betreiber hätte es verhindern
können. Daher die Frage, ob er sich einen Teil der Schuld
anrechnen lassen muss. So weit hergeholt find ich das nicht.

Ich schon. Und ich bin aufrichtig gesagt BESTÜRZT, dass du das so siehst.

Haftpflichtversicherung: Dem Opa ist ein materieller Schaden
durch den Enkelsohn entstanden. Der Enkelsohn hat fahrlässig
gehandelt. Wann leistet eine Haftpflicht?

Ganz einfach: Wenn sie dazu nach den VERTRAGSBEDINGUNGEN verpflichtet ist. Man kann dir diese Frage hier also nicht beantworten. Es ist aber für mein Dafürhalten sehr unwahrscheinlich, dass der Kleine eine Haftpflicht hat, die solche (schuldrechtlichen, nicht deliktischen) Schadensersatzansprüche abdeckt.

Sippenhaft kennt das Gesetz nicht

Gut erkannt! Aber das Gesetz kennt Vertragsfreiheit, und wenn jemand einen Vertrag abschließt, muss er ihn einhalten. Leistungspflicht des Opas ist die Bezahlung der Entgelte.

der Enkel ist der Schuldige und muss den Schaden ersetzen.

Ach, und kannst du dafür auch mal eben die Anspruchsgrundlage nennen? Anders: Wenn du es so genau weißt, wieso fragst du dann hier noch? So, wie du den Fall geschildert hast, muss der Kleine überhaupt nichts ersetzen. Da müssten schon Umstände hinzutreten, die du uns verschweigst. Noch mal: Wir befinden uns hier nicht im Deliktsrecht. Wenn überhaupt, sind nur vertragliche Schadensersatzansprüche möglich. Dazu müsste aber überhaupt ein wirksamer Vertrag bestehen. Außerdem wäre das ein Anspruch des Opas gegen den Kleinen; ggü. dem Mobilfunkanbieter muss Opa aber bezahlen.

Was hätte die Mutter anstellen
müssen, damit der Sohn nichts tun kann, was teuer wird.

Gibt es hier nicht ein Brett für Familienfragen oder so?

Es
geht bei Aufsichtspflicht nicht darum, ihn an die Leine zu
nehmen.

Schade, dass du meinen Beitrag nicht gelesen hast. Es geht hier GAR NICHT um Aufsichtspflichtverletzungen. Wir befinden und immer noch nicht im Deliktrecht.

Sondern auch um den freien Zugang zum Laptop und zu
Opas Handy. Hätte sie das verhindern müssen?

Sehe ich keine Grundlage für.

Levay

Laptop oder Handy - das ist hier die Frage
Hi,

Ist das so günstig, wenn man mit dem Handy ins Netz geht?

Was denn nun? Zuerst Handy, dann in der nähreren Erklärung ein Laptop. Beides sind doch recht unterschiedliche Geräte, deren Eigenheiten du aufgrund deiner ViKa kennen dürftest.
Oder nur ein Verschreiber?

Einige dich:
Handy oder Laptop (da nehme ich mal ein Modem an)

mfg Ulrich

OT: Der Pudel in der Mikrowelle
Hi,

Das fällt in die Kategorie: abwegig. Mich erinnert das an
Amiland, wo man doch tatsächlich als Hersteller von
Mikrowellen auf die Packung schreiben sollte, dass man im
Gerät keine Hunde trocknen kann.

siehe: http://www.snopes.com/legal/lawsuits.asp
/t/justizia-muss-einfach-blind-sein/1558161

mfg Ulrich

Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das
sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht
vorstellbar.

Ist das so günstig, wenn man mit dem Handy ins Netz geht?

nein
das sind eher tarike für isdn und analoges modem über eine herkömmliche telefonleitung.

hi

Was denn nun? Zuerst Handy, dann in der nähreren Erklärung ein
Laptop.

Na einfach Handy an Laptop gestöpselt und los geht die Krieche… ähm… Surferei :wink:

Gibt sogar Volumenflatrates dafür ^^
z.B. 5GB 50 Euro/montl.

MfG
Lilly

Wenn aber der Opa vorher nie im Internet war und sein
Kundenverhalten plötzlich derart ändert, wäre dann nicht
dennoch die Telefongesellschaft zu fragen, welche Filter sie
für Missbrauch nutzt?

Das fällt in die Kategorie: abwegig.

Na ja, eine ähnlich abwegige Überlegung haben auch
die Laien des OLG Frankfurt und schließlich auch der Deutsche Bundestag aufgestellt. Bei den 0190-Nummern müssen die
Telekom & Co. nämlich nach 60 Minuten die Verbindung trennen.

Inzwischen steht das im Gesetz, aber auch vorher hat das OLG
FFM judiziert: „Die Unterbrechnungspflicht der Klägerin
als Telefonnetzbetreiber ergibt sich als Nebenpflicht des
Vertragsverhältnisses aus dem allgemeinen Grundsatz, dass
jede Partei sich so zu verhalten hatn, dass…das Vermögen des andern
Vertragsteils nicht verletzt werden“

Ist sicher nicht der gleiche Sachverhalt, aber ein
sehr ähnlicher Rechtsgedanke.

anrechnen lassen muss. So weit hergeholt find ich das nicht.

Ich schon. Und ich bin aufrichtig gesagt BESTÜRZT, dass du das
so siehst.

Reg dich nicht so auf. Es ist ja wohl der deutschen Rechtsordnung
alles andere als völlig fremd, dass man „den Großen“ Pflichten
auferlegt, um die „Kleinen“ zu schützen. Ein Verbraucher, der
lernt, dass Verträge eigentlich nur dann einzuhalten sind,
wenn er es sich nicht nach 13-mal drüber schlafen anders überlegt,
darf ja wohl mal nachfragen.

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