Eine Kritik an manchem Beantworter: vieles läuft bei Euch im
Stil von „wiiiiisoooo kommst Du denn auf soooo eine abwegige
Ideeeee, dass …?“. Sorry, ich hab ja nur eine Frage gestellt
und bin nichtsahnender Laie
Da wird man doch noch mal
fragen dürfen.
Ja, aber wenn etwas besonders abwegig ist, wird man ja auch mal darauf hinweisen dürfen.
Zum anderen: meine konstruierte Frage im konstruierten Fall
war vielleicht etwas unspezifisch. Der Opa wusste nichts
davon, der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die
Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.
Nett. Da hat sich der Bengel ja viel Ärger eingehandelt. Meine DSL-Flat kostet monatlich 5,- Euro oder so.
Wenn aber der Opa vorher nie im Internet war und sein
Kundenverhalten plötzlich derart ändert, wäre dann nicht
dennoch die Telefongesellschaft zu fragen, welche Filter sie
für Missbrauch nutzt?
Das fällt in die Kategorie: abwegig. Mich erinnert das an Amiland, wo man doch tatsächlich als Hersteller von Mikrowellen auf die Packung schreiben sollte, dass man im Gerät keine Hunde trocknen kann. Der Grundsatz muss doch vielmehr lauten: Jeder ist für sein eigenes Tun selbst verantwortlich.
Solche Filter wären ohne Probleme
technisch möglich. Machen Kreditkartengesellschaften auch,
reiner Selbstschutz.
Eben. Das ist nur Selbstschutz für den Anbieter. Das ist aber gerade etwas anderes als Fürsorgepflicht.
Und der Betreiber hätte es verhindern
können. Daher die Frage, ob er sich einen Teil der Schuld
anrechnen lassen muss. So weit hergeholt find ich das nicht.
Ich schon. Und ich bin aufrichtig gesagt BESTÜRZT, dass du das so siehst.
Haftpflichtversicherung: Dem Opa ist ein materieller Schaden
durch den Enkelsohn entstanden. Der Enkelsohn hat fahrlässig
gehandelt. Wann leistet eine Haftpflicht?
Ganz einfach: Wenn sie dazu nach den VERTRAGSBEDINGUNGEN verpflichtet ist. Man kann dir diese Frage hier also nicht beantworten. Es ist aber für mein Dafürhalten sehr unwahrscheinlich, dass der Kleine eine Haftpflicht hat, die solche (schuldrechtlichen, nicht deliktischen) Schadensersatzansprüche abdeckt.
Sippenhaft kennt das Gesetz nicht
Gut erkannt! Aber das Gesetz kennt Vertragsfreiheit, und wenn jemand einen Vertrag abschließt, muss er ihn einhalten. Leistungspflicht des Opas ist die Bezahlung der Entgelte.
der Enkel ist der Schuldige und muss den Schaden ersetzen.
Ach, und kannst du dafür auch mal eben die Anspruchsgrundlage nennen? Anders: Wenn du es so genau weißt, wieso fragst du dann hier noch? So, wie du den Fall geschildert hast, muss der Kleine überhaupt nichts ersetzen. Da müssten schon Umstände hinzutreten, die du uns verschweigst. Noch mal: Wir befinden uns hier nicht im Deliktsrecht. Wenn überhaupt, sind nur vertragliche Schadensersatzansprüche möglich. Dazu müsste aber überhaupt ein wirksamer Vertrag bestehen. Außerdem wäre das ein Anspruch des Opas gegen den Kleinen; ggü. dem Mobilfunkanbieter muss Opa aber bezahlen.
Was hätte die Mutter anstellen
müssen, damit der Sohn nichts tun kann, was teuer wird.
Gibt es hier nicht ein Brett für Familienfragen oder so?
Es
geht bei Aufsichtspflicht nicht darum, ihn an die Leine zu
nehmen.
Schade, dass du meinen Beitrag nicht gelesen hast. Es geht hier GAR NICHT um Aufsichtspflichtverletzungen. Wir befinden und immer noch nicht im Deliktrecht.
Sondern auch um den freien Zugang zum Laptop und zu
Opas Handy. Hätte sie das verhindern müssen?
Sehe ich keine Grundlage für.
Levay