Hallo,
neulich auf der Jahrgangsversamlung wurde mal wieder darauf hingewisen, das an meiner Schule ein Absolutes Handyverbot besteht. Die Lehrer würden Handys u.ä. wegnehmen sobald sie diese sehen, auch in der Pause auf dem Hof. Da mich die Rechtliche Seite dieser geschichte interresiert, nehme ich mal folgenden Fall an:
Ein Schüler will in der Pause auf seinem Handy nach der Uhrzeit gucken oder Musik hören. Eine belässtigung für andere ist nicht vorhanden und der Schulbetrieb wird nicht gestört.
Ein Lehrer der zufällig vorbeikommt, sieht das und nimmt dem Schüler unter berufung auf das Handyverbot das Gerät ab und will es nur einem Erziehungsberechtigtem wiedergeben. Dabei ist zu beachten das das Gerät dem Schüler und nicht den Eltern gehört.
In diesem Fall haldelt es sich um eine Öffentliche Gesamtschule in NRW.
§53 SchulG erlaubt die Zeitweilige (!) wegnahme von gegenständen als erzieherriche Einwirkung. Ich denke mal dafür muss aber eine störung des Unterrichtes vorliegen, richtig?
Jezt interesiert mich, ob das wegnehmen von gegenständen ohne Grund rechtmäßig ist und ob es erlaubt ist gegenstände nur an Eltern wider herrauszugeben. Liegt vielleicht eine Strafbare Handlung vor?
Da sogar das Schulministerium auf seiner Internet Seite sagt das die prophylaktische Wegnahme von Gegenständen nicht zulässigist ist (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ…), würde ich auch gerne wissen, was der betroffene Schüler dagegen tun könnte.
Ich denke mal dafür muss aber eine störung des Unterrichtes
vorliegen, richtig?
Warum? Wenn dies die Regeln sind, nach denen sich die Schüler zu richten haben. Es gibt mit Sicherheit auch Regeln, dass nicht in den Gängen gerannt werden darf etc.
Jezt interesiert mich, ob das wegnehmen von gegenständen ohne
Grund rechtmäßig ist
Grund = Verstoß gegen die Schulregeln. Diese kennen die Schüler und haben sich danach zu richten.
Da sogar das Schulministerium auf seiner Internet Seite sagt
das die prophylaktische Wegnahme von Gegenständen nicht
zulässigist ist.
In diesem Fall war die Wegnahme nicht prophylaktisch, sondern aufgrund eines Regelverstoß und daher im Rahmen der Schulordnung zulässig. Prophylaktisch wäre, wenn z.B. vor Betreten der Schule alle Handys eingesammelt werden.
würde ich auch gerne wissen, was der betroffene Schüler
dagegen tun könnte.
Daraus lernen dass es Regeln gibt und zukünftig das Handy in der Tasche lassen und nach dem Unterricht wieder aktivieren.
Ein Schüler will in der Pause auf seinem Handy nach der
Uhrzeit gucken oder Musik hören. Eine belässtigung für andere
ist nicht vorhanden und der Schulbetrieb wird nicht gestört.
Und damit verstößt er gegen die Schulordnung! HANDYVERBOT!
Völlig egal ob er in der Pause telefoniert, nach der Uhr schaut oder Musik hören will.
Ob, was und wie lange etwas einbehalten werden darf wurde hier schon mehrfach diskutiert. Einfach mal das Archiv durchsuchen oder Tante Googel fragen… Das hilft ganz oft! =)
Und damit verstößt er gegen die Schulordnung! HANDYVERBOT!
Dass das so in der Schulordnung steht, mag ja tatsächlich so sein.
Allerdings ist es immer noch so, dass ein Schüler sich nicht aussuchen kann, ob er in die Schule gehen möchte oder nicht. Immerhin gibt es eine Schulpflicht!
Wenn jetzt ein Schüler aufgrund einer besonderen Begebenheit tatsächlich telefonisch erreicht werden muss [!], z.B. weil die Oma, die 2 Häuser neben der Schule wohnt, gestürzt ist bzw. die Familie für eine solchen Begebenheit als einzig plausiblen Notfallplan den Kontakt des Kindes vereinbart hat - so würde ein Komplettverbot mit sofortigem Entzug des Handys möglicherweise einen Eingriff in die Sicherheit eines anderen Menschen darstellen.
Man bedenke, dass Schulordnungen über den Kopf der Eltern hinweg bestimmt werden können und die Eltern nicht einfach so ihre Kinder aus einer Schule entfernen können, deren Schulordnung mit den Möglichkeiten der Familie kollidiert.
Völlig egal ob er in der Pause telefoniert, nach der Uhr schaut oder Musik hören will.
Musik hören oder Zeit anschauen mag eine Art der Handy-Nutzung sein, die tatsächlich keinem notwendigen Zweck dient - aber wie ist es, wenn das Handy für einen sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlich notwendigen Zweck genutzt wird?
Angenommen auch mal folgender fiktiver Fall: Es brennt im Chemieraum, kein Lehrer ist da. Statt zum Lehrerzimmer zu rennen, packt ein Schüler sein Handy aus und ruft dort an, da man eine Wegstrecke spart.
Dafür wird der Schüler bestraft, da er sich über die Schulordnung hinweggesetzt hat - Korrekt oder Behördenschimmel?
Allerdings ist es immer noch so, dass ein Schüler sich nicht
aussuchen kann, ob er in die Schule gehen möchte oder nicht.
Immerhin gibt es eine Schulpflicht!
Ja und? In vielen Firmen ist das private Telefonieren während der Arbeitszeit auch nicht erlaubt.
Wenn jetzt ein Schüler aufgrund einer besonderen
Begebenheit tatsächlich telefonisch erreicht werden muss
[!], z.B. weil die Oma, die 2 Häuser neben der Schule wohnt,
gestürzt ist bzw. die Familie für eine solchen Begebenheit als
einzig plausiblen Notfallplan den Kontakt des Kindes
vereinbart hat - so würde ein Komplettverbot mit sofortigem
Entzug des Handys möglicherweise einen Eingriff in die
Sicherheit eines anderen Menschen darstellen.
Man bedenke, dass Schulordnungen über den Kopf der Eltern
hinweg bestimmt werden können und die Eltern nicht einfach so
ihre Kinder aus einer Schule entfernen können, deren
Schulordnung mit den Möglichkeiten der Familie kollidiert.
Dann wäre zunächsteinmal zu prüfen, ob das minderjährige Kind überhaupt in der Lage ist irgendetwas auszurichten. Außerdem viele berufstätige Arbeitnehmer können ihren Arbeitsplatz auch nicht einfach verlassen. D. h. das diese Menschen Notfallpläne auch irgendwie anderes regeln müssen. Also sollte man doch wohl in der Lage sein einen Notfallplan ohne Beteiligung des Schulpflichtigen zu organisieren, zumindest zu den Zeiten in denen er in der Schule ist.
Völlig egal ob er in der Pause telefoniert, nach der Uhr schaut oder Musik hören will.
Musik hören oder Zeit anschauen mag eine Art der Handy-Nutzung
sein, die tatsächlich keinem notwendigen Zweck dient - aber
wie ist es, wenn das Handy für einen sicherheitsrelevanten
oder wirtschaftlich notwendigen Zweck genutzt wird?
Das kann er außerhalb der Schule machen. In der Schule hat er sich an die dortigen Regeln zu halten, ansonsten hat er eben Pech gehabt.
Angenommen auch mal folgender fiktiver Fall: Es brennt im
Chemieraum, kein Lehrer ist da. Statt zum Lehrerzimmer zu
rennen, packt ein Schüler sein Handy aus und ruft dort an, da
man eine Wegstrecke spart.
Dafür wird der Schüler bestraft, da er sich über die
Schulordnung hinweggesetzt hat - Korrekt oder
Behördenschimmel?
Oh Hilfe, wenn es in einem Raum in dem ich mich befinde brennt, dann verlasse ich diesen z.z. und schlage unterwegs den Feuermelder - der ja alle paar m in öffentlichen Gebäuden vorhanden ist ein. Was haben wir nur früher ohne Handy gemacht?
Ich bezweifle, daß ein minderjähriger Schüler überhaupt die Schule in dem geschilderten Notfall verlassen dürfte. Schließlich hat ja die Schule die Aufsichtspflicht für die Unterrichtszeiten.
Und damit verstößt er gegen die Schulordnung! HANDYVERBOT!
Dass das so in der Schulordnung steht, mag ja tatsächlich so
sein.
Allerdings ist es immer noch so, dass ein Schüler sich nicht
aussuchen kann, ob er in die Schule gehen möchte oder nicht.
Immerhin gibt es eine Schulpflicht!
Richtig, hat aber ja mit dem Fall wenig zu tun. Oder meinst du er hat ein Recht darauf das Handy zu nutzen weil er ja zur Schule gezwungen wird?
Wenn jetzt ein Schüler aufgrund einer besonderen
Begebenheit tatsächlich telefonisch erreicht werden muss
[!], z.B. weil die Oma, die 2 Häuser neben der Schule wohnt,
gestürzt ist bzw. die Familie für eine solchen Begebenheit als
einzig plausiblen Notfallplan den Kontakt des Kindes
vereinbart hat - so würde ein Komplettverbot mit sofortigem
Entzug des Handys möglicherweise einen Eingriff in die
Sicherheit eines anderen Menschen darstellen.
Man bedenke, dass Schulordnungen über den Kopf der Eltern
hinweg bestimmt werden können und die Eltern nicht einfach so
ihre Kinder aus einer Schule entfernen können, deren
Schulordnung mit den Möglichkeiten der Familie kollidiert.
Dafür gibt es den Notruf! Also sind Eltern die ihren Kindern keine Handy kaufen für die Folgen des Sturzes der Oma verantwortlich? Das heißt also, dass das Kind ohne Handy das Leben seiner Oma auf´s Spiel setzt?!? Handyverbot bleibt Handyverbot!
Völlig egal ob er in der Pause telefoniert, nach der Uhr schaut oder Musik hören will.
Musik hören oder Zeit anschauen mag eine Art der Handy-Nutzung
sein, die tatsächlich keinem notwendigen Zweck dient - aber
wie ist es, wenn das Handy für einen sicherheitsrelevanten
oder wirtschaftlich notwendigen Zweck genutzt wird?
Sicherheitsrelevant? Siehe oben!
wirtschaftlich? Also dürfen die Schüler während der Schulzeit ihre Geschäfte via Handy abwickeln?!?
Angenommen auch mal folgender fiktiver Fall: Es brennt im
Chemieraum, kein Lehrer ist da. Statt zum Lehrerzimmer zu
rennen, packt ein Schüler sein Handy aus und ruft dort an, da
man eine Wegstrecke spart.
Dafür wird der Schüler bestraft, da er sich über die
Schulordnung hinweggesetzt hat - Korrekt oder
Behördenschimmel?
Also ich persönlich würde als erstes den brennenden Raum verlassen und dann nach einem Feuermelder suchen.
Zeige mir außerdem mal bitte einen Schüler der die Telefonnummer der Schule weiß, gespeichert hat oder sonst greifbar hat.
In der Schule ist Handyverbot. Es gibt keine plausiblen Grund dieses auszuhebeln. Und was sollten die Eltern gegen das Handyverbot haben?
Darf ich als Elternteil also meinem Sohn auch erlaube im OKW zu telefonieren? Es könnte ja ein Notfall sein…
Ich denke mal dafür muss aber eine störung des Unterrichtes
vorliegen, richtig?
Warum? Wenn dies die Regeln sind, nach denen sich die Schüler
zu richten haben.
Warum? Naja z.B. wegen dieser Äußerung:
Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist.
[…]Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Wenn jetzt jemand ein Handy wegen der Uhrzeit nutzt, denke ich nicht das man ihm dieses abnehmen muss, da der ordnungsgemäße Schulbetrieb ja nun nicht gefährdet ist. Hinsichtlich der verhältnismäßigkeit habe ich da auch so meine zweifel. Ein „Pack das Handy weg“ würde ja wohl auch reichen.
Es gibt mit Sicherheit auch Regeln, dass
nicht in den Gängen gerannt werden darf etc.
Diese Regel wäre zumindest nachvollziehbar.
Da sogar das Schulministerium auf seiner Internet Seite sagt
das die prophylaktische Wegnahme von Gegenständen nicht
zulässigist ist.
In diesem Fall war die Wegnahme nicht prophylaktisch, sondern
aufgrund eines Regelverstoß und daher im Rahmen der
Schulordnung zulässig. Prophylaktisch wäre, wenn z.B. vor
Betreten der Schule alle Handys eingesammelt werden.
Ok den weiß ich ja zumindest mal was die genau damit meinen, aber hast du den Text mal ganz gelesen(Siehe oben und Link)? Da steht ja noch mehr.
würde ich auch gerne wissen, was der betroffene Schüler
dagegen tun könnte.
Daraus lernen dass es Regeln gibt und zukünftig das Handy in
der Tasche lassen und nach dem Unterricht wieder aktivieren.
Na, das hört sich ja fast so an als wenn mir das passsiert wäre
Ich frag nur aus interesse. Ich nehme mein Handy meistens eh nicht mit in die Schule.
Gurß,
LG
Bevor ich das noch vergesse: Wie sieht es denn damit aus, dass sich die Schule in diese Fall weigern würde das Handy des Schülers (!) wieder herraus zu geben bzw. nur an die Eltern? In diesem Fall ist das Handy Eigentum des Schülers und die Eltern sind beide Ganztätgig berufstätig. Somit wäre eine Abholung durch Eltern nicht möglich. Dürfte sich die Schule in diesem Fall weigern das Handy herrauszugeben?
Allerdings ist es immer noch so, dass ein Schüler sich nicht
aussuchen kann, ob er in die Schule gehen möchte oder nicht.
Immerhin gibt es eine Schulpflicht!
So, also ich in Sachsen konnte mir aussuchen, auf welche Schule ich gehen will … Sprich wenn einem die Schulordnung nicht passt sucht man sich ne andere, das ist die Freiheit die man hat.
Die Angeführten Argumente sind absoluter Humbug … Aber dazu gibts ja schon ein paar Beiträge, die lasse ich so setehen. Aber: Sind vor einigen Jahren tausende Schüler umgekommen, weil es oft ich Chemieräumen ohne Lehrpersonal brennt, aber noch keiner ein Handy hatte? Ja, diese Zeit gab es mal und es funktionierte trotzdem! Zudem bezweifel ich, dass auch nur ein Schüler mit ausgeschaltetem Handy daran denkt, dieses zu starten auf Netz zu warten und dann irgendwo anzurufen - in der Zeit bin ich zu Fuß schon bei der Feuerwehr …
Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist.
[…]Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Ich gebe mal folgendes zu Bedenken: Ich kann mir vorstellen, dass das Handy-Ganztagsverbot sich weniger um die Störung durch Telefonate begründet, als auch durch den Trend zu Handyvideos, denn anscheinend ist es z.Zt. nicht ungewöhnlich sein Handy voller Pornos und „Snuff-Filme“ zu haben, bzw. sowas auch mal in einer Ecke des Pausenhofes selbst zu drehen. Bei sowas wäre es schwerer die Störung im vorraus zu erkennen …
Anbei: An meiner Schule hingen und hängen noch zahlreiche Uhren an der Wand, dazu gibts auch noch altmodische Erfindungen, wie Uhren für Arm und Hosentasche, mit denen man nicht telefonieren kann. Wenn ich also weiß, dass ein Handyverbot herrscht suche ich mir andere Zeitmesser. Du weißt garnicht wie lustig es im Abi aussah, als viele irgendeinen Uhrenersatz für ihr Handy brauchten.
Richtig, hat aber ja mit dem Fall wenig zu tun. Oder meinst du
er hat ein Recht darauf das Handy zu nutzen weil er ja zur
Schule gezwungen wird?
Das hat mich jezt auch nachdenklich gemacht. Wenn ich eine Disco, Supermarkt, Konzert usw. besuchen will bei dem man am Eingang auf Waffen, Kammeras, Drogen oder was auch immer durchsucht wird, weil das in der Hausordnung steht, dann hab ich die Wahl: Ich akzeptiere das, oder ich gehe woanders hin. In der Schule dürfte das aber schwer werden.
Dafür gibt es den Notruf! Also sind Eltern die ihren Kindern
keine Handy kaufen für die Folgen des Sturzes der Oma
verantwortlich? Das heißt also, dass das Kind ohne Handy das
Leben seiner Oma auf´s Spiel setzt?!? Handyverbot bleibt
Handyverbot!
Da hast du recht, für solche fälle gibts die 112 und nicht den villt. 13 jährigen Enkel. Wobei das alter da keine Rolle spielt denke ich mal.
Völlig egal ob er in der Pause telefoniert, nach der Uhr schaut oder Musik hören will.
Musik hören oder Zeit anschauen mag eine Art der Handy-Nutzung
sein, die tatsächlich keinem notwendigen Zweck dient - aber
wie ist es, wenn das Handy für einen sicherheitsrelevanten
oder wirtschaftlich notwendigen Zweck genutzt wird?
Sicherheitsrelevant? Siehe oben!
wirtschaftlich? Also dürfen die Schüler während der Schulzeit
ihre Geschäfte via Handy abwickeln?!?
Nach der Uhrzeit zu gucken kann schon notwendig sein, wenn man sich z.B. in einem Bereich des Schulgeländes befindet, in dem es keine Klingel gibt, oder von dem aus man einen längeren weg zum Unterricht zurücklegen muss. Und ausserdem: Wer wird denn schon davon gestört?
Es sollte zumindest nich verboten sein Wirtschaftlich relevante dienge abzuwikeln. Auch wenn mir ausser der Benachrichtigung zu einem Vorstellungsgespräch keiner einfällt.
Also ich persönlich würde als erstes den brennenden Raum
verlassen und dann nach einem Feuermelder suchen.
Ja, das würde ich auch machen. Aber was wenn man den Raum nicht verlassen kann? Bis mal jemand merkt das etwas nicht stimmt…
Zeige mir außerdem mal bitte einen Schüler der die
Telefonnummer der Schule weiß, gespeichert hat oder sonst
greifbar hat.
Sowas gibt es nicht…
Darf ich als Elternteil also meinem Sohn auch erlaube im OKW
zu telefonieren? Es könnte ja ein Notfall sein…
Wenn jetzt ein Schüler aufgrund einer besonderen
Begebenheit tatsächlich telefonisch erreicht werden muss
[!]
Es gibt auch ein Schulsekretariat, in dem angerufen werden kann, dann kann den Schüler auch durch eine Person aus dem Lehrkörper informiert werden, die im Notfall auch noch beruhigend auf ihn einwirken kann.
Langsam frage ich mich wirklich, wie ich ein fortgeschrittenes Erwachsenenalter ohne Mobiltelefon erreichen konnte?
Ich gebe mal folgendes zu Bedenken: Ich kann mir vorstellen,
dass das Handy-Ganztagsverbot sich weniger um die Störung
durch Telefonate begründet, als auch durch den Trend zu
Handyvideos, denn anscheinend ist es z.Zt. nicht ungewöhnlich
sein Handy voller Pornos und „Snuff-Filme“ zu haben, bzw.
sowas auch mal in einer Ecke des Pausenhofes selbst zu drehen.
Bei sowas wäre es schwerer die Störung im vorraus zu erkennen
Mal davon abgesehen das ich an Porns nichts schlechtes erkennen kann, hast du recht. Das Verbot wird in diesem Fall mit Gewaltvideos begründet. Aber in diesem Fall gibt es nicht jeden Tag eine Schlägerei an der Schule. Ausserdem sind diese Videos ein Segen für die Strafverfolgung. Die Täter sind einwandfrei auszumachen. Man sollte eigentlich darum bitte das die sich filmen, finde ich.
Anbei: An meiner Schule hingen und hängen noch zahlreiche
Uhren an der Wand
Also mir Fallen genau 2 (!) Räume ein in dennen bei mir Uhren hängen. Und bei dennen sind meistens die Battarien leer.
dazu gibts auch noch altmodische
Erfindungen, wie Uhren für Arm und Hosentasche, mit denen man
nicht telefonieren kann.
Na das ist doch schon eine Funktion weniger…
Davon abgesehen, das man dann noch etwas kaufen muss, gibt es auch lehrer die einen für das gucken auf eine Armbanduhr 5 min. „ermahnen“.
Wenn ich also weiß, dass ein
Handyverbot herrscht suche ich mir andere Zeitmesser. Du weißt
garnicht wie lustig es im Abi aussah, als viele irgendeinen
Uhrenersatz für ihr Handy brauchten.
Doch kann ich mit vorstellen, war bei den Zentralen abschlussprüfungen im Jg. 10 auch so.
Gruß,
LG
Ich bezweifle, daß ein minderjähriger Schüler überhaupt die
Schule in dem geschilderten Notfall verlassen dürfte.
Schließlich hat ja die Schule die Aufsichtspflicht für die
Unterrichtszeiten.
Ich denke in einem Notfall steht die gefahr für einen Menschen über den Regeln einer Schule. Die Oma könnte in diesem Fall den Notruf wähllen, also ist das unwahrscheinlich. Wenn es aber einen Unfall dirkt neben der Schule gibt, besteht ja sogar die Pflicht zu helfen, bis Rettungskräfte eintreffen. Und das ist zumindest nich ganz unmöglich.
Mal davon abgesehen das ich an Porns nichts schlechtes
erkennen kann, hast du recht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html Kannst du ja mal überlesen und dann verstehst du vlt, warum das deine Schule nicht so gut findet, bzw. unterbinden muss. Sollte aber eigentlich keine sonderlich neue Erkenntnis sein…
Richtig, hat aber ja mit dem Fall wenig zu tun. Oder meinst du
er hat ein Recht darauf das Handy zu nutzen weil er ja zur
Schule gezwungen wird?
Das hat mich jezt auch nachdenklich gemacht. Wenn ich eine
Disco, Supermarkt, Konzert usw. besuchen will bei dem man am
Eingang auf Waffen, Kammeras, Drogen oder was auch immer
durchsucht wird, weil das in der Hausordnung steht, dann hab
ich die Wahl: Ich akzeptiere das, oder ich gehe woanders hin.
In der Schule dürfte das aber schwer werden.
Das stimmt! ABER, es gibt keinen Grund das Handy während der Schulzeit in die Hand/aus der Tasche zu nehmen! Das Handyverbot besagt ja nicht, dass man keines bei sich führen darf sondern verbietet die Nutzung!
Dafür gibt es den Notruf! Also sind Eltern die ihren Kindern
keine Handy kaufen für die Folgen des Sturzes der Oma
verantwortlich? Das heißt also, dass das Kind ohne Handy das
Leben seiner Oma auf´s Spiel setzt?!? Handyverbot bleibt
Handyverbot!
Da hast du recht, für solche fälle gibts die 112 und nicht den
villt. 13 jährigen Enkel. Wobei das alter da keine Rolle
spielt denke ich mal.
Völlig egal ob er in der Pause telefoniert, nach der Uhr schaut oder Musik hören will.
Musik hören oder Zeit anschauen mag eine Art der Handy-Nutzung
sein, die tatsächlich keinem notwendigen Zweck dient - aber
wie ist es, wenn das Handy für einen sicherheitsrelevanten
oder wirtschaftlich notwendigen Zweck genutzt wird?
Sicherheitsrelevant? Siehe oben!
wirtschaftlich? Also dürfen die Schüler während der Schulzeit
ihre Geschäfte via Handy abwickeln?!?
Nach der Uhrzeit zu gucken kann schon notwendig sein, wenn man
sich z.B. in einem Bereich des Schulgeländes befindet, in dem
es keine Klingel gibt, oder von dem aus man einen längeren weg
zum Unterricht zurücklegen muss. Und ausserdem: Wer wird denn
schon davon gestört?
Es sollte zumindest nich verboten sein Wirtschaftlich
relevante dienge abzuwikeln. Auch wenn mir ausser der
Benachrichtigung zu einem Vorstellungsgespräch keiner
einfällt.
Ohne Handy sind auch nicht alle regelmäßgig zu spät in den Unterricht gekommen! Ich finde selbst der Blick auf die Handyuhr „muss“ nicht sein. Außerdem, wer soll entscheiden welcher Schüler grad eine SMS schreibt oder nach der Uhrzeit schaut?!?
Es gibt einfach keinen zwingenden Grund der das Verbot aushebelt! Auch kein Anruf eines mgl. Arbeitgebers! Das ist alels außerhalb der Schulzeiten zu regeln.
Also ich persönlich würde als erstes den brennenden Raum
verlassen und dann nach einem Feuermelder suchen.
Ja, das würde ich auch machen. Aber was wenn man den Raum
nicht verlassen kann? Bis mal jemand merkt das etwas nicht
stimmt…
Zeige mir außerdem mal bitte einen Schüler der die
Telefonnummer der Schule weiß, gespeichert hat oder sonst
greifbar hat.
Sowas gibt es nicht…
Darf ich als Elternteil also meinem Sohn auch erlaube im OKW
zu telefonieren? Es könnte ja ein Notfall sein…
Was ist OKW?
Ups, meinte natürlich den PKW!
Darf ich meinem Sohn also als Fahrer erlaube das Handy zu nutzen?!!? NEIN, weil = verboten!
Also zählt das doch auch für die Schule…
Ja und? In vielen Firmen ist das private Telefonieren während der Arbeitszeit auch nicht erlaubt.
In vielen Firmen ist es so, dass man für private Telefonate eine unbezahlte Pause machen darf. Ich behaupte, diejenigen, die solche Telefonate während der Pause verbieten, dürften in der absoluten Minderheit sein!
Hat irgend ein Arbeitgeber das Recht, privates Telefonieren in der Pause zu verbieten? Warum darf die Schule das?
Das kann er außerhalb der Schule machen. In der Schule hat er sich an die dortigen Regeln zu halten, ansonsten hat er eben Pech gehabt.
Was zurück zur eigentlichen Frage stellt, ob die Schule als eine der am wenigsten freiwilligen Organisationsformen in dieser Gesellschaft, überhaupt das Recht hat, Regeln aufzustellen, die in die Privatspähre und Besitzverhältnisse der Betroffenen außerhalb der Unterrichtszeiten eingreifen!
Im Unterricht - habe ich völliges Verständnis für. Aber in der Pause?
Was haben wir nur früher ohne Handy gemacht?
Weißt Du, ganz früher ging’s auch komplett ohne Anwälte: Da hat man die Keule genommen und das selbst geregelt…
du, stell dir vor die Armbanduhr ist schon erfunden worden, auf der kann man auch schauen, zur Not hat vielleicht sogar ein Mitschüler sowas.
Außerdem gehts nicht nur um Handyfilmchen, egal welcher Art, um Störungen durch Klingeltöne im Unterricht, durch die Ablenkung im Unterricht, weil mal wieder jemand eine SMS bekommt oder schreibt. Früher wars noch üblich anderen Lösungen in Klassenarbeiten mal kurz zu schicken, heute gehen einige gleich ins Internet und suchen nach der passenden Lösung.
Warum soll ein Lehrer oder eine Schule dies akzeptieren? Warum soll ein Lehren was weiss ich wie oft Schüler darauf hinweisen, dass das Handy nun aber nicht benutzt werden soll?
Solche Massnahmen mussten leider an den Schulen durchgeführt werden, da es zur Normalität wurde, dass die Schüler permanent diese Dinger im Unterricht nutzten. Selbst bei meiner nachträglichen Ausbildung war es kaum möglich einen sinnvollen Berufschulunterricht durchzuführen. Also musste halt die dementsprechende Schulordnung her.
Und meines Erachtens nach spricht auch nichts dagegen das Handy den Eltern auszuhändigen. Sollen sie ruhig wissen was ihre Kids in der Schule so treiben.
Vielleicht hilft es ja nach dem 2 oder 3 Mal Handy-durch-Eltern-abholen was.
Also richtet euch nach den Schulregeln. Auch wir sind ohne Handys groß geworden und leben noch.
Was zurück zur eigentlichen Frage stellt, ob die Schule als
eine der am wenigsten freiwilligen Organisationsformen in
dieser Gesellschaft, überhaupt das Recht hat, Regeln
aufzustellen, die in die Privatspähre und Besitzverhältnisse
der Betroffenen außerhalb der Unterrichtszeiten eingreifen!
gehen wir mal von der Rechtmäßigkeit der Wegnahme aus.
Hier in der Diskussion geht es doch in erster Linie über das Für und Wider der Nutzung, ob auf die Uhr geschaut werden darf oder mal so nebenher die in Lebensgefahr schwebende Oma gerettet werden muss (seltsam, dass die Menschheit bisher überlebt hat, obwohl es in der überwiegenden Zeit der Menschheitsgeschichte kein Handy gab).
Sollte man etwas die Schulordung so auslegen, dass zwar die Handynutzung verboten ist, aber das auf die Uhr schauen erlaubt ist, das Filmedrehen und -gucken ebenfalls erlaubt ist (m.E. nach ein Fluch des Handys, denn nicht das Handy ermöglicht die Ergreifung von Gewalttätern, sondern setzt eher den ersten kausalen Grund für die Gewaltvideos, die selbstgedrehten)? Würde man auf Ausnahmen abstellen, so könnte man ein Handyverbot durchaus vergessen. Denn welcher Schüler würde denn zugeben, dass er nicht auf die Uhr geschaut sondern telefoniert oder gesimst hat? Ich muss sagen, dass es mich selbst bei den „erzogeneren“ Erwachsenen bei Besprechungen und ähnlichem nervt, wenn irgeneiner eine SMS absetzt oder meint ausgerechnet jetzt telefonieren zu müssen.
Nebenher… nicht nur in der Markenkleidung gibt es eine Konkurrenz, auch im Handymodell oder im Klingelton.
Ich denke, das grundsätzliche Verbot ist durchaus berechtigt. Und bei einem evtl. Amokläufer kann auch ein kurzfristig ausgeschaltetes Handy schnell zum Leben erweckt und ein Notruf abgesetzt werden.