Hartz 4

Hallo

weiß jemand was man alles selber abführen muß wenn man sich von allein entscheidet kein ALG II mehr zu beantragen?
Klar ist das ich die Krankenversicherung selber tragen muß! Und sonst kommt da noch was auf mich zu?

Vielen Dank

Ebenfalls Hallo

Hallo

weiß jemand was man alles selber abführen muß wenn man sich
von allein entscheidet kein ALG II mehr zu beantragen?
Klar ist das ich die Krankenversicherung selber tragen muß!
Und sonst kommt da noch was auf mich zu?

Alles was zum Leben gehört eben, was verstehst du unter abführen?? Wenn du nicht mehr bedürftig bist liegt alles wieder der eigenen Hand. Hier gibts bestimmt jede menge darüber zu lesen auch im Archiv

Vielen Dank

LG
Mikesch

Ebenfalls Hallo

Alles was zum Leben gehört eben, was verstehst du unter
abführen?? Wenn du nicht mehr bedürftig bist liegt alles
wieder der eigenen Hand. Hier gibts bestimmt jede menge
darüber zu lesen auch im Archiv

Ich meine Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung solche Dinge eben was man normalerweise automatisch zahlt wenn man arbeitet oder wenn man arbeitslos ist.Man muss sich da ja nie um irgendwas kümmern!!Wie siehts aus mit einer Unfallversicherung???

Danke

Ich meine Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung solche
Dinge eben was man normalerweise automatisch zahlt wenn man
arbeitet oder wenn man arbeitslos ist.Man muss sich da ja nie
um irgendwas kümmern!!Wie siehts aus mit einer
Unfallversicherung?

Hallo vonnerle,

Die zahlt dann keiner für dich. Rentenanwartschaftszeit kann man auch „sammeln“, wenn man keine Leistungen bekommt, aber der Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung steht (= „arbeits suchend“ gemeldet ist). Aber Rentenbeiträge zahlen die dann nicht für dich! Arbeitslosenversicherung kannste in der Zeit auch keine einzahlen. Erwirbst also keinen neuen Anspruch. Unfallversicherung (Privatbereich) hast du entweder oder du hast keine. Unfallversichert bei ner Tätigkeit als Arbeitnehmer wäre man über den Arbeitgeber (natürlich nur für Arbeits- und Wegeunfälle oder Berufskrankheit).

MfG

Arbeit suchend und arbeitslos ohne Leistungen
Hi!

Rentenanwartschaftszeit kann man auch „sammeln“, wenn man keine Leistungen bekommt, aber der Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung steht(= „arbeits suchend“ gemeldet ist).

Fast. Es reicht zur Meldung von Anwartschaftszeiten an den Rententräger nicht aus, nur Arbeit suchend gemeldet zu sein, sondern man muss sich „richtig“ arbeitslos (ohne Leistungen) melden (oder wie wir das so schön sagen: alo o.L. nach § 58 SGB VI).

Gruß
Liza