Hartz 4

Arbeit suchend und arbeitslos ohne Leistungen
Hi!

Rentenanwartschaftszeit kann man auch „sammeln“, wenn man keine Leistungen bekommt, aber der Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung steht(= „arbeits suchend“ gemeldet ist).

Fast. Es reicht zur Meldung von Anwartschaftszeiten an den Rententräger nicht aus, nur Arbeit suchend gemeldet zu sein, sondern man muss sich „richtig“ arbeitslos (ohne Leistungen) melden (oder wie wir das so schön sagen: alo o.L. nach § 58 SGB VI).

Gruß
Liza