Hartz 4 hartz4 hartz 4

Hallo,

bei mir läuft am 12.8.11 das ARGE 1 aus.Durch Zeitarbeit habe ich nun die Möglichkeit zu 90% am 15.8. eine Stelle zu bekommen.Es ist nun nicht das was ich mir vorgestellt habe,aber Hauptsache, ich komme nicht in Hartz4.
Hartz4 habe ich noch nicht beantragt.
Am 11.8 bin ich in der Firma eingeladen,wo ich auch definitv erfahre,ob ich die Stelle bekomme.
Meine Fragen:
1.Wenn ich die Stelle zum 15.8. bekomme.Was ist mit den Tagen 13. und 14.8?Muß ich da auch Hartz4 beantragen?
2.Soll ich jetzt schon vorher Hartz4 beantragen,egal wie es am 12.8. das Ergebnis lautet?
3.Wenn ich am 15.8. die Stelle bekomme,brauche ich ja nicht Hartz4 zu beantragen.Was aber ist,wenn ich die Stelle z.Bsp. nach 4 Wochen verliere?Bekomme ich dann wieder Arbeitslosengeld?

Viele Grüße

Jens

  1. wegen 2 Tagen brauchen Sie gar nichts machen. Ich denke die 2 Tage werden Sie auch so überbrückt bekommen. Wegen 2 Tage auch den Aufwand zu machen lohnt sich echt nicht.

  2. Ja dass wäre Schlau, sonst haben Sie das Problem dass Sie längere Zeit ohne Geld da stehen. Lieber alles beantragen und sich Sicher sein als nachher Zeit und nerven gespart und dann sitzt man ohne Geld da und die nerven liegen Blank. Das ganze Hartz 4 wieder rückgängig machen geht schneller als es nachher zu beantragen wenn es zu spät ist.

  3. Nein, sie müssen 1 Jahr lang in einem Sozialversicherungspflichtigen Job tätig gewesen sein, erst dann haben Sie Anspruch auf ALG1.

Hallo starick,

wenn die Möglichkeit besteht, den Job zu kriegen, erstmal zugreifen. Aus diesem Job heraus lässt es sich besser weiter bewerben.
Es ist immer besser,diesen inkompetenten Möchtegernsachbearbeitern der ARGEN zu umgehen.
Zum 13. + 14. Tag. Soweit ich weis, könnte man eine Übergangsregelung beantragen. Sonst vorsichtshalber und frühzeitig Hartz4-Beantragen. Also nicht abwarten, ob es klappt oder nicht.
Die können sich in der ARGE ruhig ein bißchen Arbeit machen, diese Sesselfurzer.
Wenn ALG 1 ausläuft, also ausgeschöpft ist, muss man erst wieder eine ganze Zeit, ich glaube zumindest 1 Jahr, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Sonst nur Harz4, also Versklavung. Aber machen Sie sich nichts draus. Sklaven können nicht gekündigt werden, die werden verkauft.

Gruß

opa209

Hallo,

dein Anspruch auf ALG1 läuft doch aus. Um erneut Anspruch zu haben musst du wenigstens, so weit mir bekannt, 36 Monate gearbeitet haben.

H4 beantragen musst du nicht, wenn du die Arbeit sicher hast. Ansonsten fehlen dir halt im nachhinein 2 Tage. Dein Antrag gilt aber erst ab Antragstellung, also gut überlegen.

Gruß

Hallo,
es ist ganz Dir überlassen was Du tust.
Beantragst Du kein ALG 2 und es geht schief verlierst Du Geld bis zur Antragstellung.
Bekommst Du nur wenig Lohn musst Du eh einen Antrag stellen zum Ausgleich, bzw. um Miet- und Heizkostenzuschuss zu erhalten.
Verlierst Du die Arbeit nach 4 Wochen fällst Du auch in ALG 2 und musst dann Antrag stellen.
Ich an Deiner Stelle würde jetzt meinen Antrag auf ALG 2 stellen um kein Geld zu verlieren. Dann kannst Du angeben das Du ein Vorstellungsgespräch hast und kannst vorher sogar Fahrkostenerstattung beantragen falls Du welche hast.
Gruß, Manfred

Hallo!

Sie sollten definitiv einen Antrag auf ALG II stellen und das möglichst schnell.
Zum einen dauert es ca. 6 Wochen bevor Ihr Antrag bearbeitet ist, sprich sollten Sie die Stelle nicht bekommen, stünden Sie plötzlich ohne Geld da.
Zum anderen fehlen Ihnen die beiden Tage (sollte also Ihre Stelle klappen) als Versicherungszeiten für die Rente.
Sollten Sie die Stelle vor Ablauf eines Arbeitsjahres verlieren, fallen Sie in Hartz IV. Bzw. Sie müßten dann einen Antrag auf ALG II stellen. Einen Anspruch auf ALG I haben Sie erst wieder, wenn Sie 365 Tage in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis waren.
Ach ja und bedenken Sie ALG II wird im voraus gezahlt.
Sollten Sie also die Stelle bekommen und Ihr Antrag läuft, melden sie sich schnellstmöglich, sonst bekommen Sie danach eine Aufforderung zur Rückzahlung!
Viel Glück und melden Sie sich schnellstmöglich beim Arbeitsamt.

Hallo,

Harz 4 muß man nicht beantragen, man kann.
Wenn Du für die zwei Tage kein Harz 4 beantragst,dann bist Du nicht versichert.
Du solltest unabhängig davon, ob es mit dem Job klappt oder nicht, auf jedenfall Harz 4 beantragen. Selbst wenn es mit der Arbeit klappt, kann es sein, das Du trotzdem noch Zuschüsse zum Lebensunterhalt bekommst oder zur Miete.
Vorallem bist Du in jedem Fall versichert, denn solltest Du mal Krank werden musst Du alle Kosten selber tragen.
Außerdem wird sich die Krankenkasse ohnehin melden und fragen ob Du Dich prvat versichern möchtest.
Also so schnell wie möglich den Antrag auf Harz 4 stellen!!!
karli3

Habe noch vergessen zu erwähnen, das Du erst wieder ALG 1 bekommst, wenn Du mindestens12 Monate versicherungspflichtig und ohne Unterbrechung gearbeitet hast.
Karli3

Arbeitslosengeld ist jetzt mit dem Tage ausgelaufen wenn du 1.Jahr wieder gearbeitet hast denn bekommst du wieder Arbeitsloseng. Sonst musst du leider Hartz4 beantragen.

Aber ARGE 2 wird dann vom 01.8. berechnet und nicht vom 12.8.,dem Ende des ARGE 1 nach Beantragung?Und dann wird das ARGE 1 mit einberechnet?Und wenn ich den Antrag zurückziehe,bekomme ich für 01.08.-12.8. das ARGE 1 zurück?

Aber ARGE 2 wird dann vom 01.8. berechnet und nicht vom 12.8.,dem Ende des ARGE 1 nach Beantragung?Und dann wird das ARGE 1 mit einberechnet?Und wenn ich den Antrag zurückziehe,bekomme ich für 01.08.-12.8. das ARGE 1 zurück?.

Aber ARGE 2 wird dann vom 01.8. berechnet und nicht vom 12.8.,dem Ende des ARGE 1 nach Beantragung?Und dann wird das ARGE 1 mit einberechnet?Und wenn ich den Antrag zurückziehe,bekomme ich für 01.08.-12.8. das ARGE 1 zurück?..

Aber ARGE 2 wird dann vom 01.8. berechnet und nicht vom 12.8.,dem Ende des ARGE 1 nach Beantragung?Und dann wird das ARGE 1 mit einberechnet?Und wenn ich den Antrag zurückziehe,bekomme ich für 01.08.-12.8. das ARGE 1 zurück?..

Aber ARGE 2 wird dann vom 01.8. berechnet und nicht vom 12.8.,dem Ende des ARGE 1 nach Beantragung?Und dann wird das ARGE 1 mit einberechnet?Und wenn ich den Antrag zurückziehe,bekomme ich für 01.08.-12.8. das ARGE 1 zurück?..

hallo jens,

ich würde auf jeden fall hartz 4 beantragen, spätestens aber am 12.8…
falls du arbeit bekommst müsstest du die paar tage dann hartz 4 bekommen.
viele grüße
andalus

Hallo, Hallo

heute ist der 06.08.2011. Also hin zur ARGE am Mo den 08.08.2011 und Hartz4 beantragen, mweil ALG 1 ausläuft.
Dann läuft Hartz vorab ab 13.8.11. Wenn Sie den Job kriegen, dann bis 15.8.11.

Gruß

opa2009

Aber ARGE 2 wird dann vom 01.8. berechnet und nicht vom
12.8.,dem Ende des ARGE 1 nach Beantragung?Und dann wird das
ARGE 1 mit einberechnet?Und wenn ich den Antrag
zurückziehe,bekomme ich für 01.08.-12.8. das ARGE 1 zurück?

Hallo Jens!
Also Du mußt überhaupt nichts beantragen. Allerdings wäre es angebracht, wenn Du leben möchtest einen Antrag zu stellen.
Ich würde Hartz -4 erst dann beantragen, wenn Du genaues über Deinen neuen Arbeitsplatz weißt und dies dem Hartz-4-Amt belegen kannst, da diese ansonsten nichts bearbeiten werden.
Wenn Du die Stelle wieder verlieren solltest, dann bekommst Du wieder Geld vom Harz-4-Amt, da Du keine zwölf Monate gearbeitet hast.
Tschüß

Geh bitte am 12.8. zur Arge. Stelle einen Antrag auf Hartz4 - wenn du die Stelle nicht bekommst, bist du schon einen Schritt weiter! Und wenn du nach kurzer Zeit aus der Stelle wieder raus gekickt wirst, dann bekommst du Hartz4 - denn um erneut ALG 1 zu erhalten, muss du 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
zaubermaus

Also nur ein Tipp: Wenn du die Stelle bekommst für den 15. dann lass das, den Antrg zu stellen. Denn mit Antragstellung musst du deine finanziellen Verhältnisse offen legen, deine Familiensituation und so weiter. Du musst dich total entblößen. Willst du das? ICH würde auf die 2 Tage verzichten - wenn es dir egal ist - ok.
Ich wünsche dir, dass du den Job bekommst. Von dort aus kannst du ja immer noch weiter suchen!

Hallo Jens,

ich würde auf jeden Fall ALG II beantragen.
Leiharbeiterfirmen nehmen in der Regel nur Langzeitarbeitslose, weil sie da Geld vom Jobcenter bekommen. Das geht aber nur, wenn Du da gemeldet bist.
Hinzu kommt, dass Du als Leiharbeiter eventuell so wenig verdienst, dass Du noch einen Zuschuß vom Jobcenter bekommst, also Lohn plus ein paar Euro ALG II.
Sollte das nicht klappen mit dem Job, musst Du sowieso ALG II beantragen, weil Dein ALG I ja ausläuft.
Das bekommst Du aber nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der Antragstellung.
Also ich würde auf jeden Fall hingehen und einen Antrag stellen.
ALG I bekommst Du erst wieder, wenn Du ein Jahr lang gearbeitet hast.

Gruß,
Rainer

hallo…
zu frage 1: für die tage würde ich harz4 beantragen…
willst du deinen anspruch verschenken???
zu frage 2: würde ich dir raten…denn für die 2 tage hast du anspruch auf harz4, wenn du die stelle bekommen solltest…der eingangsstempel zählt…wenn du deinen antrag später stellst, tritt deine zahlung erst ab abgabedatum ein…die zurückliegenden tage bekommst du nicht rückwirkend…
zu frage drei: wenn du die stelle angenommen nach vier wochen verlieren solltest, mußt du harz4 beantragen…du hast erst anspruch wieder auf arbeitslosengeld, wenn du 1 oder 2 jahre gearbeitet hast…
also, egal wie es ausgehen sollte, beantrage harz4…egal ob du es nur für 2 tage in anspruch nimmst oder für länger…denke daran, der eingangsstempel deines antrages zählt, ab wann du dein geld bekommst…
wünsche dir viel glück, das du die stelle bekommst…
lg. manja