Hartz 4 hartz4 hartz 4

Im Antrag selbst, muss man ja angeben, welche Konten und Vermögenswerte man hat. Inwieweit das im Einzelfall nachgeprüft wird

, kann ich nicht sagen. Ich glaube aber generell, haben die die Erlaubnis Erkundigen einzuziehen.
Kann das ARGE2 Amt feststellen, wieviel Konten man hat ?

Ja so sieht das aus. Alles was Sie mehr zur Verfügung haben, als der ihnen zustehende Grundsicherungsbetrag, wird auf das ALG II angerechnet, sprich bekommen sie weniger an Leistung!

Hallo und guten Morgen,

ein gewisses „Vermögen“ darf natürlich jeder Hartz 4-Bezieher haben, auch wenn dieses nur sehr gering ist, da bei Hartz 4 ja von Bedürftigkeit gesprochen wird.
Sollten Sie also nach dieser „Verrechnung“ Ihres Vermögen, noch ein paar Tausend € haben, dann wird man Ihnen wahrscheinlich sagen, dass Sie dieses erst einmal aufbrauchen müssen.
Wenn es so kommt, dann geben Sie das Geld halt für etwas Wichtiges und Sinnvolles aus, z.B. Kühlschrank der defekt war, Betten die durchgelegen waren usw… Nachdem Sie das Geld sinnvoll ausgegeben haben, liegt auch wieder Bedürftigkeit vor und teilen dieses der ARGE mit.

Gruß

opa2009

hallo…
ja leider…sie können bei den banken nachfragen, ob du dort als kunde registriert bist…
lg. manja

Kann das ARGE2 Amt feststellen, wieviel Konten man hat ?

hallo…
wenn du vermögen hast, da gibt es auch noch eine freibetragsgrenze…
bleibt dann immer noch etwas übrig, wird es verrechnet oder du mußt vom vermögen solange leben, bis keins mehr da ist…

Ja

Ja

Hallo, ja Sie bekommen auch noch Hartz 4, wenn Sie die Stelle nach 4 Wochen verlieren, aber wenn Sie sich nicht sicher sind, sie zu bekommen und sie eigentlich auch nicht wollen, nicht richtig für Sie finden und Sie dann eh nicht durchhalten werden, dann beantragen Sie besser vorher zur Sicherheit Hartz 4 und diese Ausbeuterfirmen sollten wir alle nicht unterstützen und im Grunde boykottieren. Jeder, der sich da ausbeuten lässt von solchen Firmen, ist auch mit schuld, wenn die Löhne weiter gedrückt werden…

Hallo,

am besten bei der ARGE erkundigen.

LG E. Aigner