Hallo und guten Morgen,
ein gewisses „Vermögen“ darf natürlich jeder Hartz 4-Bezieher haben, auch wenn dieses nur sehr gering ist, da bei Hartz 4 ja von Bedürftigkeit gesprochen wird.
Sollten Sie also nach dieser „Verrechnung“ Ihres Vermögen, noch ein paar Tausend € haben, dann wird man Ihnen wahrscheinlich sagen, dass Sie dieses erst einmal aufbrauchen müssen.
Wenn es so kommt, dann geben Sie das Geld halt für etwas Wichtiges und Sinnvolles aus, z.B. Kühlschrank der defekt war, Betten die durchgelegen waren usw… Nachdem Sie das Geld sinnvoll ausgegeben haben, liegt auch wieder Bedürftigkeit vor und teilen dieses der ARGE mit.
Gruß
opa2009