Hi,
es gilt das sogenannte „Zuflussprinzip“.
Normal erhältst Du so lange Sozialgeld, bis Du eigenes Gehalt hast. Das vorab erhaltene Geld muss nicht tzurückgezahlt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich als Darlehen gewährt.
Anderseits kann man i. d. R. vom Arbeitgeber einen Vorschuss verlangen.
Das genaue Procedere ist von Behördenmitarbeiter zu Behördenmitarbneiter verschieden. Und wie gut Du Dein Geld retten kannst, häng auch davon ab, wie gut Du Dich in diesen Sachenauskennst und die „bürokratischen Winkelzüge“ verstehenund anwenden kannst oder ob Du einen guten Anwalt hast.
Ich empfehle, Dich von einem Fachanewalt für Sozialrecht beraten zu lassen, denn Deine Frage ist eine rein rechtliche und keine soziale.
Auch empfehle ich, dem ARGE-Mitarbeiter mitzuteilen, dass Du erst am Ende Okt. Dein erstes Gehalt erhältst und so lange Hilfe vom Amt benötigst. Lehnt er das ab, gehst Du zum Anwalt.
Was übrig bleibt hänght auch davon ab, wie gut Du rechnen kannst bzw. ob Du alle Tricks kennst, um für Dich günstig zu rechnen.
Mein Rat:
Wenn es für Dich zum Leben reicht, verzichte auf juristische Kämpfe mit dem ZIel, noch ein paar mehr Euros zu erhalten.
Wenn es aber beim besten Willen nicht reicht, dann lass Dir nötigenfalls anwaltlich helfen.
Grüße,
W. Pühringer