Hartz 4 heiraten

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Wie ist das wen man Verheiratet ist und der Ehe Partner in einer anderen Stadt wohnt wegen der Arbeit. Und der andere Partner Hartz 4 bekommt. Wird da bei der Hartz4 Berechnung auch alle beiden Wohnungen berücksichtigt. Weiß da jemand wie das berechnet wird? Danke schon mal für eure Antworten.

Hallo ManuH,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Falls Sie hier keine Antwort bekommen, dann versuchen Sie es einaml hier:

http://www.anti-hartz.de/

http://www.elo-forum.org/

viel Erfolg

trotzdem Danke für die schnelle Antwort und für die links
LG

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Wie

ist das

wen man Verheiratet ist und der Ehe Partner in einer

anderen

Stadt wohnt wegen der Arbeit. Und der andere Partner

Hartz 4

bekommt. Wird da bei der Hartz4 Berechnung auch alle

beiden

Wohnungen berücksichtigt. Weiß da jemand wie das

berechnet

wird? Danke schon mal für eure Antworten.

wenn man verheiratet ist bildet man eine sogenannte
bedarfsgemeinschaft.da bekommt nicht der eine lohn und
der andere h4.

wenn der lohn nicht reicht gibt es ergänzende h4-
leistungen.davon werden aber nicht zwei wohnungen
finanziert sondern von dem partner ohne arbeit wird
erwartet, dass er in die wohnung zieht, die der
berufstätige partner angemietet hat.

Tut mir leid, aber dazu kann ich nichts sagen.

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Danke für deine Antwort

Tut mir leid, aber dazu kann ich nichts sagen.

Danke Trozdem
Lg

… Wie ist das
wen man Verheiratet ist und der Ehe Partner in einer anderen
Stadt wohnt wegen der Arbeit. Und der andere Partner Hartz 4
bekommt. Wird da bei der Hartz4 Berechnung auch alle beiden
Wohnungen berücksichtigt. Weiß da jemand wie das berechnet
wird?

Das ist sehr kompliziert. Im Grunde genommen funktioniert es so, dass der arbeitende Partner die Zusatzkosten, die durch die Zweitwohnung entstehen sowie monatliche Heimfahrten von seinem Einkommen absetzen kann und nur noch der Rest beim arbeitslosen Partner als Einkommen angesetzt wird.

Je nachdem, ob der arbeitende noch seinen Hauptwohnsitz beim Arbeitslosen hat, kann es aber Unterschiede bei den angemessenen Unterkunftskosen für die Wohnung des Arbeitslosen geben.

Siehe http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A… Randnummern 11.75 ff. (2.5. Aufwendungen) sowie die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft Ihrer lokalen ARGE oder Optionskommune

Mit freundlichen Grüßen

Florian Thomas Hofmann

Hallo.

Die Anerkennung beider Wohnungen ist nicht möglich, nein. Es kann nur die Wohnung anerkannt werden, welche sich auch in der Zuständigkeit der jeweiligen ARGE / Jobcenter befindet.

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Danke für deine Hilfe

Hallo,

soweit ich weiß und aktuell auch im Bekanntenkreis den selben Fall habe übernimmt das Amt nur angemessene Kosten für die Wohnung des Hartz 4 - Empfängers, d. h. nur eine Wohnung.

Ja, das wird berücksichtigt. Vorteilhafterweise alles berücksichtigen, was das #Einkommen des Partners mindert, damit der Alg2-Empfänger möglichst wenig Abschläge erhält.

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Hallo,
ja die Kosten der Unterkunft müssen berücksichtigt werden. Genauso wie die Einnahmen die durch den Partner erziehlt werden. § 7 Abs. 3 regelt die zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft. Demnach gehört der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte dazu. Nicht dauernd getrennt lebend bedeutet, das keien Absicht besteht, das Eheverhältniss zu lösen/ sich zu trennen. Das dürfte ja nach deiner Sachverhaltsschilderung nicht der Fall sein. Also ist dein Partner Mitglied der BG udn somit besteht auch hier ein Anspruch auf die Kosten der Unterkunft (in angemessener Höhe) für die Zweit-Wohnung des Partners. Entsprechende Urteile der Sozialgerichte gibt es hierzu auch schon.
Ich hoffe ich konnte dir damit hefen.
Gruß Marty

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so weit mir bekannt gibt es da keine ausnahmen d.h. 2 mann wohnraum laut hartz 4 regelsatz miete nicht mehr und nicxht weniger da einer der eheleute hartz 4 bezieht spricht einem gemeinsamen umzug eigentlich nichts entgegen wäre zu prüfen in wie weit die arge die kosten übernimmt und wenn nur anteilig
gruss david

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Danke

Danke ja das hilft mir weiter,

Danke dir

Hallo,
so eine Konstellation hatte ich auch noch nicht. Wenn ich davon ausgehe, dass du die jenige bist, die Hartz IV bekommt und dein Mann arbeitet, aber in einer anderen Stadt wohnt, wird sicherlich sein Einkommen auf deinen Anspruch angerechnet. Jedoch müsste er auch mit dem Regelsatz für Verheiratete mit in die Berechnung genommen werden. Die Wohnung von ihm, die er aus beruflichen Gründen nutzen muss, wird wahrscheinlich keine Berücksichtigung finden. Ebenso wenig die dabei entstehenden Ausgaben. Jedoch sollte dir kein Mietanteil und Nebenkosten/ Heizkostenanteil abgezogen werden, da er ja trotzdem bei dir wohnt und anderweitig noch Kosten anfallen. Aber sicher bin ich mir hier nicht! Sorry.

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Danke für deine Hife

Danke für deine Antwort.