Hartz 4 Kann eine Rückforderung vom Amt einfach vo

Das Amt fordert Geld zurück,Weihnachtsgeld meines Mannes.Das ist ja auch okay,aber die Raten werden einfach von der Miete abgezogen.Wir haben alle Unterlagen nachweisbar abgegeben,dann dürfte das doch nicht gehen einfach von der Miete abziehen?
Und dann habe ich noch eine Frage stimmt es das ab diesem Jahr die ALG 2 Empfänger nicht mehr aus eigener Tasche Miete ALG 2 Empfänger die Geld zurück bekamen weil es angeblich ab 2010 ein draufzahlen nicht mehr gibt.Über eine genauere Antwort würde ich mich sehr freuen
Lg Angela

Hallo
Mit Mietrückzahlungen kenne ich mich nicht so genau aus, weil mein Mann arbeitet und wir nie Miete vom Amt bezahlt haben bekommen.Und wegen der Rückzahlung dürfte euch das Amt wenn Ihr Raten zahlt bereits das Geld nicht so einfach von der Miete abziehen. Ruf doch mal deine zuständige Beschwerdestelle an und frage doch da nochmal genau nach.
Severine

Sehr geehrte Angela,

Ihre Frage ist leider zu persönlich und zu unkonkret, um sie beantworten können und dürfen. Bitte stellen Sie Ihre Frage in folgender Form: „Angenommen, Person A hätte Weihnachtsgeld bekommen. Darf das Amt dieses dann von den Kosten der Unterkunft in monatlichen Raten abziehen?“ - Die Antwort auf diese Frage würde sich nach http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__43.html § 43 SGB II richten. Die Antwort wäre Nein: Das Geld kann nur von der Regelleistung abgezogen werden, aber ich bezweifle nach der Art Ihrer Fragestellung, dass das Ihnen weiterhelfen würde. Ich habe den Verdacht, das Amt kann von Ihnen nichts zurückfordern, dazu müsste ich aber mehr wissen und dann wäre es eine kostenpflichtige Beratung, die hier nicht mehr abgeleistet werden darf.

Ihre Zweite Frage habe ich überhaupt nicht verstanden.

Ohne Ihnen persönlich nahetreten zu wollen: Wenn das das Höchstmaß Ihrer Ausdrucksfähigkeit darstellt, zu deutsch, wenn Sie Ihre Fragen nicht verständlicher fomulieren können, dann rate ich Ihnen dringend, sofort einen Anwalt mit Interessenschwerpunkt Sozialrecht oder eine sonstige Beratungsstelle mit Fachkenntnis in diesem Bereich aufzusuchen. Hier wird man Ihnen nicht weiter helfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Thomas Hofmann

Sehr geehrte Frau Mösch,

leider kann ich Ihnen da nicht Hoffnung machen. Deren Rückforderung besteht ja zu recht, wie Sie schreiben. Und da ist es egal, ob die Ihnen das Wohngeld voll zahlen und Sie dann die Rate (zurück-)überweisen.

Ich sehe nur eine Chance: Falls die Raten zu hoch sind, reden Sie mit denen über ein Anpassung. Noch besser: Unterbreiten Sie denen ein schriftliches Angebot mit Begründung (Auflistung der Einnahmen und Ausgaben).

Sorry.

Ihre zweite Frage kann ich leider nicht beantworten. Davon habe ich noch nichts gehört. (Bitte beim nächsten Mal etwas klarer formulieren. Da ist wohl bei was schiefgegangen.

Hoffe, es hat etwas geholfen.

HALLO Angela,

ich habe deine Frage nicht genau verstanden. Natürlich kann die Arge eine Rückforderung nicht einfach willkürlich von der Miete abziehen. Damit gefährdet sie eure Unterkunft. Das müsst ihr in einem persönlichen Gespräch klären.
Mir ist nichts bekannt, dass sich am Auszahlungsmodus etwas verändern soll.

Gruß Hans

Hallo Angela,

die Raten die zurück gezahlt werden müssen, können vom ALG 2 direkt einbehalten werden. Ob das jetzt die Miete oder der Regelsatz ist, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Es geht ja um die Gesamtsumme der Auszahlung, von der die Rate einbehalten wird.
Die zweite Frage verstehe ich leider nicht ganz. Was sollen ALG 2 Empfänger nicht aus eigener Tasche und was wird zurück gezahlt?

Viele Grüße
Tanja
Viele Grüße
Tanja

gerade wenn gelder fließen ergene die hartz IV bescheide nur vorläufig und wenn dann gelder nachgereicht weren ( weihnachtsgeld) kommt es meistenz zur anhörung ( extra schreiebn) und wennman da das anerkennt kann man das kreuz dann unter der rubrick mit den laufenden leistungen verrechnen machen, machen viele ohne das bewußtsein das dann egal wovon dieses abgezogen wird auch z.b. von der miete ist leider so anderenfalls bei der arge einen antrag auf ratenzahlung stellen mit anzahl der raten und höhe als vorschlag fährt man imemr sicherer. das mit dem draufzahlen und zurückbekommen hab ich nciht ganz verstanden deswegen erstmal dazu keinen kommentar , hoffe trotzdem geholfen zu haben.
gruss
david

Das Amt fordert Geld zurück,Weihnachtsgeld meines Mannes.Das
ist ja auch okay,aber die Raten werden einfach von der Miete
abgezogen.Wir haben alle Unterlagen nachweisbar abgegeben,dann
dürfte das doch nicht gehen einfach von der Miete abziehen?

Aus eigener Erfahrung eigentlich nicht. Man trifft in der Regel eine schriftliche Vereinbarung mit dem Sachbearbeiter, worin steht, dass mann die Summe x in monatlichen Raten a x€ abbezahlt. Meines Wissens geht man da vom Regelsatz aus und nicht von der Miete. Und dann maximal auch 10%.

Und dann habe ich noch eine Frage stimmt es das ab diesem Jahr
die ALG 2 Empfänger nicht mehr aus eigener Tasche Miete ALG 2
Empfänger die Geld zurück bekamen weil es angeblich ab 2010
ein draufzahlen nicht mehr gibt.Über eine genauere Antwort
würde ich mich sehr freuen

Sorry diesen Teil der Frage habe ich nicht verstanden. Bitte formuliere sie noch einmal.
Lg Daniela

Vielen Dank für die Info.
LG Angela

Hallo,
also wenn die Wohnung zu groß ist z.B.15qm dann waren die Mietmehrkosten immer aus eigener Tasche zu zahlen.Jetzt sagten mir ALG2 Empfänger das ab diesen Jahr das Amt die gesamten Kosten übernimmt und sie bekamen das Geld vom Amt zurück was sie dieses Jahr schon selbst an Miete draufgezahlt haben.

Sehr geehrte Frau Mösch,

leider kann ich Ihnen da nicht Hoffnung machen. Deren
Rückforderung besteht ja zu recht, wie Sie schreiben. Und da
ist es egal, ob die Ihnen das Wohngeld voll zahlen und Sie
dann die Rate (zurück-)überweisen.

Ich sehe nur eine Chance: Falls die Raten zu hoch sind, reden
Sie mit denen über ein Anpassung. Noch besser: Unterbreiten
Sie denen ein schriftliches Angebot mit Begründung (Auflistung
der Einnahmen und Ausgaben).

Vielen Dank für die Information.
LG Angela

Sorry.

Ihre zweite Frage kann ich leider nicht beantworten. Davon
habe ich noch nichts gehört. (Bitte beim nächsten Mal etwas
klarer formulieren. Da ist wohl bei was
schiefgegangen.

Hoffe, es hat etwas geholfen.

Danke für die Info

Sehr geehrte Frau Mösch,

leider kann ich Ihnen da nicht Hoffnung machen. Deren
Rückforderung besteht ja zu recht, wie Sie schreiben. Und da
ist es egal, ob die Ihnen das Wohngeld voll zahlen und Sie
dann die Rate (zurück-)überweisen.

Ich sehe nur eine Chance: Falls die Raten zu hoch sind, reden
Sie mit denen über ein Anpassung. Noch besser: Unterbreiten
Sie denen ein schriftliches Angebot mit Begründung (Auflistung
der Einnahmen und Ausgaben).

SorSry.

Ihre zweite Frage kann ich leider nicht beantworten. Davon
habe ich noch nichts gehört. (Bitte beim nächsten Mal etwas
klarer formulieren. Da ist wohl bei was
schiefgegangen.

Hoffe, es hat etwas geholfen.

Vielen Dank für die Information,werde mit den Sachbearbeitern im Amt mal sprechen.
LG Angela

Ich habe erfahren, dass die Wohnungsgrößen angepasst wurden, aber wie diese sind weiß ich nicht genau

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrte Frau Mösch,

viel Erfolg.

Hallo,

ich habe noch eine Verständnisfrage:

Wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen?

Grundsätzlich müssen Rückzahlungsforderungen, deren Richtigkeit Sie ja nicht anzweifeln, in Raten von den laufenden Bezügen einbehalten werden. Die Höhe der Raten und der Beginn der Raten erfordert jedoch Ihr Einverständnis. I.d.R. steht dann auf dem Änderungsbescheid etwas wie " … Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich ab dem … soundsoviel Euro monatlich einbehalten." Steht da so etwas?

Den zweiten Teil Ihrer Frage verstehe ich leider nicht… Können Sie das bitte nochmal erklären?

Vielen Dank und viele Grüße,
Irisanna

Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich würde Ihnen empfehlen, sich im weiteren bei „Tacheles“ zu informieren, da der Sachverhalt für eine einfache Auskunft zu kompliziert ist.
Besten Gruß USKO
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Tacheles - Sozialhilfe - Kontakt
Über diese Institution kann man ggf. fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
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Anschrift: Tacheles e.V. - Luisenstraße 100, 42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
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Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstraße 125
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Tel: 0202 – 29 51 890
Fax: 0202 – 29 51 889
E-Mail: [email protected]
HP: http://www.harald-thome.de

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich dürfen nur Überzahlungen vom Regelsatz abgezogen werden. Den der im Bescheid festgelegte Satz für Unterkunft und Heizung ist in vollem Umfang nachweislich an den Vermieter zu zahlen.

Zu der zweiten Frage, sollten Sie diese etwas ausführlicher darlegen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüsse

Hallo Carola,
erst einmal Danke für die Information zu Frage 1.
Es wurde mir von mehreren ALG2 Empfängern erzählt das ab diesen Jahr bei zuviel Wohnraum nicht mehr vom Empfänger zur Miete draufgezahlt werden muss.Z.B. eine Whg.für 1 Person hat 55qm statt 45qm da hat das Amt bisher nur für 45 qm gezahlt un der Rest wurde vom Alg 2 Empfänger bezahlt Dies soll seit 2010 nicht mehr sein,dass Amt zahlt alles und das was der Empfänger draufzahlen musste wurde vom Amt zurück erstattet.–

LG Angela

Vielen Dank für die sehr gute Information.
LG Angela