Folgende Situation:
Paula, 23, ist alleinerziehende Mutter eines 1 jährigen Kindes. Bisher wohnte sie mit dem Kind in einer eigenen Wohnung. Jetzt möchte sie aber zu ihrem Freund Max ziehen. Max ist nicht der Vater ihres Kindes.
Max ist selbstständig und wohnt in einer Doppelhaushälfte mit ca. 120 qm für 600 EUR warm zur Miete. Die Mietstufe im Ort ist Stufe 1 (also 320 EUR für Mutter+Kind?).
Paula muss nach ca. einem Monat gemeinsamen wohnen Hartz 4 beantragen um ihr Kind betreuen zu können.
Darf Paula weiterhin dort wohnen? Ihr Mietanteil beträgt 300 EUR, also weniger als ihr bei einer eigenen Wohnung im selben Ort zustände. Die Gesamtmiete ist aber wesentlich höher als sie 3 Personen zustehen würde, von der Wohnungsgröße ganz zu schweigen.
Besteht bei einem Paar automatisch eine Bedarfsgemeinschaft? Sie hätten wohl ein gemeinsames Schlafzimmer etc., haben aber keinerlei Erklärung abgegeben für den anderen einzustehen (und haben das auch nicht vor) und wirtschaften getrennt. Sie sind noch nicht besonders lang zusammen.
Wäre ein Untermietvertrag, in dem ja dann nur Paula als Mieter steht, einfacher? Oder wird kontrolliert, ob die angegebenen Zimmer wirklich nur von ihr genutzt werden?
Wie sollen sie erklären, dass sie nicht füreinander einstehen?
Ich freue mich auf die Antworten.