Hallo
angenommen Frau C. ist stark alkoholkrank und hat auch überhaupt keine Lust zu arbeiten oder geschweige denn ihr Haus zu vermieten oder gar zu verkaufen.
Sie würde also die ihr gehörende Etage des gemeinsamen Hauses einfach vergammeln lassen? - Wenn es so wäre, könnte Herr W ihr nicht anbieten, den Verkauf der Etage für sie vorzunehmen, in ihrem Auftrag?
Herrn W. wäre es am liebsten wenn er Frau C. monatlich einen geringen Betrag zukommen lassen könnte, damit er nicht sein Wohnhaus verkaufen muß
Das sollte er lassen, denn das bringt ihn nicht weiter. Da er nicht die seiner Schwester gehörenden Hälfte des Hauses kaufen kann (oder will?), wird das Amt verlangen, dass sie sie an jemand anderen verkauft. Mit irgendwelchen kleinen Beiträgen wird es sich nicht zufrieden geben.
Ob sie verlangen könnte, dass das Haus insgesamt verkauft wird, wenn sich die eine Etage nicht verkaufen lässt, das ist keine Frage für das Jobcenter, sondern für ‚Allgemeine Rechtsfragen‘. - Wenn sie es verlangen könnte, dann wird es indirekt auch das Jobcenter verlangen können.
Die Frage wäre also, ob ein gemeinsam geerbtes Haus insgesamt verkauft werden muss, wenn einer sich sein Erbe auszahlen lassen will. Wenn man mit ‚Haus gemeinsam geerbt‘ googelt, dann bekommt man einige Ergebnisse. Ich würde mich aber nicht auf den erstbesten Beitrag einfach verlassen. Es spielt ja vielleicht eine Rolle, ob einer im Haus wohnt. Bestimmt spielt es eine Rolle, ob das Haus als ganzes an beide vererbt wurde, oder jedem eine Wohnung.
Auf jeden Fall wäre es vielleicht eine Möglichkeit, das Haus mit Hypotheken zu belasten, um es kaufen zu können, und dann eine Etage zu vermieten. Ich denke, damit kommt man besser weg als wenn man das Haus verkauft und hinterher Miete zahlt.
Viele Grüße