Hartz IV bei Erbschaft zurückzahlen obwohl Vermögen vorhanden ist?

Hallo liebe Wissende,

Mal angenommen:

Das Geschwisterpaar Herr M. und Frau C. erben
das Zweifamilienhaus der Eltern zu gleichen Teilen.

Herr M. ist im 1. OG des vererbten ZFH wohnhaft.
Frau C. besitz ein eigenes EFH und bezieht seit vielen Jahren Hartz IV.

Herr M. fragt sich ob das Jobcenter eine Auszahlung des Erbteiles
seiner Schwester von ihm verlangen kann.

Das hätte zur Folge, dass Herr M. das Haus in dem er wohnt
verkaufen müßte um die Auszahlung leisten zu können.

Frage:

Kann das Jobcenter von Herrn M. verlangen das Haus zu verkaufen
während seine Schwester ihr eigenes Haus behalten darf?

Vielen Dank für jede Antwort
Freundliche Grüße

LM

Hi,

Herr M. fragt sich ob das Jobcenter eine Auszahlung des
Erbteiles
seiner Schwester von ihm verlangen kann.

unabhängig von den Folgen hat sie einen Anspruch auf ihren Erbteil und würde damit - zumindest zeitweise - unabhängig von ALG2, das ja nur subsidiär geleistet wird. Ich müsste erst prüfen, ob das Jobcenter das von Herrn M verlangen kann, aber zumindest könnte es von der Schwester zumutbare Bemühungen zur Realisierung ihres Erbteils verlangen und künftige Zahlungen nur vorläufig erbringen.

Gruß
Ingo

Hallo

Kann die Schwester nicht ihre Etage vermieten und so zur Verringerung ihrer Notlage beitragen? Oder besser als Eigentumswohnung verkaufen?

Viele Grüße

Hallo,

angenommen Frau C. ist stark alkoholkrank und hat auch überhaupt keine Lust
zu arbeiten oder geschweige denn ihr Haus zu vermieten oder gar zu verkaufen.

Herrn W. wundert es sowieso warum das Amt Frau C. Hartz IV gewährt und sie
in ihrem EFH wohnen läßt obwohl dieses Haus ja ein großes Vermögen darstellt.

Herrn W. wäre es am liebsten wenn er Frau C. monatlich einen geringen Betrag
zukommen lassen könnte, damit er nicht sein Wohnhaus verkaufen muß nur um
der alkoholkranken Schwester einen schönen Lebensabend zu finanzieren.

Freundliche Grüße und danke für jeden Hinweis

LM

Hallo,

danke für diese Antwort.

Angenommen:

Schwester Frau C. ist stark alkoholkrank und drückt sich durch ihr Trinkverhalten
vor einer Vermittlung des Jobcenters in eine Arbeitsstelle.

Frau C. wohnt selbst in einem EFH und bezieht trotzdem Hartz IV. Herrn M. wundert es,
dass seine Schwester Frau C. weiterhin in ihrem Haus wohnen darf obwohl dieses Haus
ein großes Vermögen darstellt.

Kann das Amt tatsächlich velangen das Herr M. umziehen muß, sein Haus verkaufen
muß um den Erbteil auszubezahlen obwohl seine Schwester ein eigenes Haus besitzt?

Somit würde Herr M. sein Haus verlieren, seine Schwester könnte ihr Haus behalten
und Herr. M. würde somit seiner alkoholkranken Schwester auch noch den
Lebensabend versüßen.

Ist das gerecht?

Freundliche Grüße und bitte um weitere Antworten

LM

hallo,

Frau C. wohnt selbst in einem EFH und bezieht trotzdem Hartz
IV. Herrn M. wundert es,
dass seine Schwester Frau C. weiterhin in ihrem Haus wohnen
darf obwohl dieses Haus
ein großes Vermögen darstellt.

eine selbst bewohnte immobilie angemessener größe gilt nicht als vermögen, das verwertet werden muss.

Kann das Amt tatsächlich velangen das Herr M. umziehen muß,
sein Haus verkaufen
muß um den Erbteil auszubezahlen obwohl seine Schwester ein
eigenes Haus besitzt?

das „amt“ kann verlangen, dass die schwester den ihr zustehenden erbteil verwertet, um damit ihren lebensunterhalt zu bestreiten.

wenn herr w die seiner schwester zustehende hälfte des hauses übernehmen möchte, könnte er z.b. einen kredit aufnehmen, um sie auszuzahlen. grundsätzlich interessieren herrn w.s angelegenheiten das „amt“ aber nicht.

und Herr. M. würde somit seiner alkoholkranken Schwester auch
noch den
Lebensabend versüßen.

falsch, das ihr zustehende erbe würde ihren lebensabend „versüßen“. herr w hat keinen anspruch auf diesen erbteil.

gruß

=^…^=

off topic: vielleicht sollte herr w. einmal sein weltbild nachjustieren.

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Hallo

angenommen Frau C. ist stark alkoholkrank und hat auch überhaupt keine Lust zu arbeiten oder geschweige denn ihr Haus zu vermieten oder gar zu verkaufen.

Sie würde also die ihr gehörende Etage des gemeinsamen Hauses einfach vergammeln lassen? - Wenn es so wäre, könnte Herr W ihr nicht anbieten, den Verkauf der Etage für sie vorzunehmen, in ihrem Auftrag?

Herrn W. wäre es am liebsten wenn er Frau C. monatlich einen geringen Betrag zukommen lassen könnte, damit er nicht sein Wohnhaus verkaufen muß

Das sollte er lassen, denn das bringt ihn nicht weiter. Da er nicht die seiner Schwester gehörenden Hälfte des Hauses kaufen kann (oder will?), wird das Amt verlangen, dass sie sie an jemand anderen verkauft. Mit irgendwelchen kleinen Beiträgen wird es sich nicht zufrieden geben.

Ob sie verlangen könnte, dass das Haus insgesamt verkauft wird, wenn sich die eine Etage nicht verkaufen lässt, das ist keine Frage für das Jobcenter, sondern für ‚Allgemeine Rechtsfragen‘. - Wenn sie es verlangen könnte, dann wird es indirekt auch das Jobcenter verlangen können.

Die Frage wäre also, ob ein gemeinsam geerbtes Haus insgesamt verkauft werden muss, wenn einer sich sein Erbe auszahlen lassen will. Wenn man mit ‚Haus gemeinsam geerbt‘ googelt, dann bekommt man einige Ergebnisse. Ich würde mich aber nicht auf den erstbesten Beitrag einfach verlassen. Es spielt ja vielleicht eine Rolle, ob einer im Haus wohnt. Bestimmt spielt es eine Rolle, ob das Haus als ganzes an beide vererbt wurde, oder jedem eine Wohnung.

Auf jeden Fall wäre es vielleicht eine Möglichkeit, das Haus mit Hypotheken zu belasten, um es kaufen zu können, und dann eine Etage zu vermieten. Ich denke, damit kommt man besser weg als wenn man das Haus verkauft und hinterher Miete zahlt.

Viele Grüße

Hallo,

Frau C. ist weder gewillt ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten noch wird sie
vom Jobcenter dazu gedrängt. Sie erhält Hartz IV trotz des von ihr bewohnten
Hauses in nicht unerheblichem Vermögenswert.

Herr M. hat sich kundig gemacht und glaubt nun, dass bei einer Erbschaft des
Elternhauses das Jobcenter auf ihn zukommt und die Auszahlung des Erbteiles
seiner Schwester verlangt.

Diese Auszahlung könnte Herr M. nur dann leisten wenn er das geerbte Haus
verkauft und er und seine Schwester jeweils die Hälfte der Verkaufssumme erhalten.

Herr M. fragt sich nun ob nicht erst Frau C. ihr Haus verkaufen müßte um Forderungen
des Jobcenters zu begleichen?! Kann es sein, dass Herr M. sein Haus verkaufen muß
wärend Frau C. ihres behalten darf obwohl es einen Vermögenswert darstellt.?

Klar gefragt:

Wieso soll Herr M. ausziehen und das geerbte Haus verkaufen wärend seine Schwester ein Haus als Vermögenswert besitzt und weiterhin darin wohnen kann.

Danke für jede Info
Freundliche Grüße

LM

Hallo,

angenommen Frau C. ist stark alkoholkrank und hat auch überhaupt keine Lust zu arbeiten oder geschweige denn ihr Haus zu vermieten oder gar zu verkaufen.

Eine für die Frage unnötige Information - das ändert ggf. nichts daran, dass sie geerbt hat und Anspruch auf ihr Erbe hat… unabhängig davon, ob ihrem Bruder ihre Erbschaft gefällt oder nicht.

Herrn W. wundert es sowieso warum das Amt Frau C. Hartz IV gewährt und sie in ihrem EFH wohnen läßt obwohl dieses Haus ja ein großes Vermögen darstellt.

Ein aus W.'s subjektiver Sicht „großes Vermögen“ ist nicht zwangsläufig tatsächlich so „groß“, dass es nach SGB II / ALG II-V als Vermögen zu berücksichtigen wäre, das verwertet werden müsste. Siehe Abschnitt „Privilegiertes Vermögen“ / „angemessene Eigentumswohnung/ angemessenes Eigenheim+ Grundstück“: http://hartz.info/index.php?topic=25.0
Herr W. darf davon ausgehen, dass die Frau Cs Vermögenssituation seitens des Jobcenters hinreichend überprüft worden ist. (Und solange sie Hilfeleistungen nach SGB II erhält , wobei er als Verwandter nicht herangezogen wird, ist ihre persönliche Lebenssituation letztlich auch nicht sein Bier.)

Herrn W. wäre es am liebsten

Zu Fragen, wie man das mit ihrem Erbanspruch im Detail möglichst sinnvoll/ günstig regelt, kann man sich bei einem Notar beraten lassen . Auch die Schwester kann entsprechende Beratung in Anspruch nehmen (als ALG2-Bezieherin z.B. mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bei einem Fachanwalt und Notar.)

LG

Hallo,

danke für die Antwort.

eine selbst bewohnte immobilie angemessener größe gilt nicht
als vermögen, das verwertet werden muss.

Angenommen: diese Immobilie hat einen Verkaufswert von 190.000,- Euro.
Stellt sie dann trotzdem keinen Wert dar?

wenn herr w die seiner schwester zustehende hälfte des hauses
übernehmen möchte, könnte er z.b. einen kredit aufnehmen, um
sie auszuzahlen. grundsätzlich interessieren herrn w.s
angelegenheiten das „amt“ aber nicht.

Herr W. wird sich für seine Schwester wohl kaum verschulden wollen
zudem er bereits andere Zahlungsverpflichtungen hat.
Sein Interesse liegt aber daran in dem Haus als Eigentümer wohnen zu bleiben.

gruß

=^…^=

off topic: vielleicht sollte herr w. einmal sein weltbild
nachjustieren.

Herr W. ist verärgert, dass man ihm das Haus „wegnehmen“ könnte obwohl seine Schwester sich mit Händen und Füßen gegen einen Vermittlung in eine Arbeitsstelle wehrt und aus diesem Grund zum Alkoholismus gekommen ist.
Frau C. will lediglich faul zuhause rumhängen und auf Staatskosten leben.

Danke für die Ino
Freundliche Grüße

LM

Danke für die Antwort,

das mag rechtlich auch so stimmen.
Leider liegt der Fall dennoch etwas anders.

Angenommen:

Frau C. weigert sich seit Jahren durch das Jobcenter in eine Arbeitsstelle vermittelt
zu werden. Frau C. betrinkt sich und erhält ständige Krankenhausaufenthalte
und Reha- sowie Entzugsmaßnahmen.

Sobald ein neues Stellenangebot vom Jobcenter kommt. Betrinkt sie sich wieder
um somit einer Kürzung des Hartz IV Satzes zu entgehen.
Das läuft seit Jahren so!
Frau C. will lediglich in Ruhe auf Staatskosten leben.

Sicher steht Frau C. die Hälfte des geerbten Hauses zu.
Daran gibt es keinen Zweifel!

Herr M. fragt sich nur wie solche Personen auch noch geschützt und „durchgeschleift“ werden, wärend er das von ihm bewohnte ZFH verlassen und verkaufen müßte um seine Schwester auszubezahlen, wärend seine Schwester ihr eigenes Haus behalten darf und nach Aufbrauchen des Erbes weiterhin auf Staatskosten leben darf.

Wie hoch ist den die Wertgrenze für ein selbstbewohntes EFH?
Das Haus der Schwester hat einen Wert von ca.190.000,-

Danke und freundliche Grüße

LM

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hallo,

Herr W. wird sich für seine Schwester wohl kaum verschulden
wollen

er wird sich in dem gegebenen fall nicht für seine schwester verschulden, sondern dafür, dass er statt einem halben ein ganzes haus hat.

gruß

m.i.g.

1 Like

hallo,

Frau C. weigert sich seit Jahren durch das Jobcenter in eine
Arbeitsstelle vermittelt
zu werden. Frau C. betrinkt sich und erhält ständige
Krankenhausaufenthalte
und Reha- sowie Entzugsmaßnahmen.

wie bereits gesagt: das geht nur das jobcenter etwas an und nicht herrn w.

Herr M. fragt sich nur wie solche Personen auch noch geschützt
und „durchgeschleift“ werden,

alkoholismus ist eine anerkannte krankheit.

wärend er das von ihm bewohnte
ZFH verlassen und verkaufen müßte um seine Schwester
auszubezahlen,

dass muss er doch gar nicht. wenn es ein zweifamilienhaus ist, spricht nichts dagegen, dass seine schwester ihre hälfte an einen dritten verkauft, wenn herr w den notwendigen betrag nicht aufbringen kann oder will.

gruß

m.i.g.

1 Like

dass muss er doch gar nicht. wenn es ein zweifamilienhaus ist, spricht nichts dagegen, dass seine schwester ihre hälfte an einen dritten verkauft, wenn herr w den notwendigen betrag nicht aufbringen kann oder will.

Eben.

Leider liegt der Fall dennoch etwas anders.

Nach Bruders Gefühl und „Moralvorstellungen“ vielleicht. Aber die sind irrelevant - und ändern nichts an der Sachlage.
Ob eine Verwertung des selbstbewohnten Eigenheims verlangt werden kann, ist in der Regel immer eine Frage des Einzelfalles…da spielen etliche Aspekte eine Rolle (z.B. ist die Verwertung möglich/ zumutbar… mögl. Altersvorsorge…Unwirtschaftlichkeit der Verwertung… besondere Härte etc.). Das Jobcenter hat hier augenscheinlich bereits Frau Cs Vermögens-und Einkommenssituation überprüft und dabei festgestellt, dass ihr (bereits vorhandenes eigenes) Haus nicht verwertet werden musste und dass die Dame Anspruch auf laufende Hilfeleistungen hat.

Auch wenn Frau C. ein alkoholfreies fleissiges Bienchen wäre, bliebe die aktuelle Erbschaftssituation dieselbe. Insofern ist Bruders „Verärgerung“ über Frau Cs bereits vorhandenes (!) Haus und ihren ALG2-Bezug letztlich reine (missgünstige) Zeitverschwendung. Beides ist für ihn völlig irrelevant - und es hat nichts mit ihrer Erbschaft zu tun !

Sein Interesse liegt aber daran in dem Haus als Eigentümer wohnen zu bleiben

Es wird ihn ja auch niemand dazu zwingen (können), auszuziehen. Und bezüglich seiner Möglichkeiten, was die Regelung der Erbschaft angeht, sollte er sich ggf. halt entsprechend beraten lassen.

Herr M. fragt sich nun ob nicht erst Frau C. ihr Haus verkaufen müßte um Forderungen des Jobcenters zu begleichen?!

Was denn für „Forderungen des Jobcenters“ ? Kann es sein, dass du dich da gedanklich irgendwie auf den Holzweg begeben hast (auch die Überschrift deiner Ausgangsfrage könnte darauf hindeuten)… ? Ihr bereits vorhandenes Haus, in dem sie lebt, musste nicht verwertet werden… sie hatte bisher kein „vorhandenes Vermögen“, das zu berücksichtigen gewesen wäre. Fließt ihr jetzt „neues“ Einkommen/ Erbe in Geldeswert zu , während sie ALG2 bezieht, wird das Jobcenter ihre Situation erneut überprüfen/ berechnen. http://hartz.info/index.php?topic=8.0

Hallo

Frau C. ist weder gewillt ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten noch wird sie vom Jobcenter dazu gedrängt.

Dann ist doch alles in Ordnung!

Herr M. hat sich kundig gemacht und glaubt nun, dass bei einer Erbschaft des Elternhauses das Jobcenter auf ihn zukommt und die Auszahlung des Erbteiles seiner Schwester verlangt.

Wo hat er sich denn kundig gemacht, dass er jetzt glaubt, das Jobcenter werde auf ihn zukommen? Er hat mit dem Jobcenter nichts zu tun, und wenn die tatsächlich auf ihn zukommen, dann sollte er sie einfach wegschicken.

Herr M. fragt sich nun ob nicht erst Frau C. ihr Haus verkaufen müßte um Forderungen des Jobcenters zu begleichen?!

Frau C. muss jetzt nicht ihr Haus verkaufen, wenn sie es bisher auch nicht musste.

Herr M. sollte sich jetzt endlich das Jobcenter aus dem Kopf schlagen und sich nach der erbrechtlichen Seite der Geschichte erkundigen. Herr M. hat keinen Vertrag mit dem Jobcenter und ist diesem Center gegenüber zu nichts verpflichtet.

Wieso soll Herr M. ausziehen und das geerbte Haus verkaufen wärend seine Schwester ein Haus als Vermögenswert besitzt und weiterhin darin wohnen kann.

Herr M. sollte doch erstmal feststellen, ob es so ist.

Viele Grüße

ganz einfach
Hallo,

Kann das Jobcenter von Herrn M. verlangen das Haus zu
verkaufen

Ganz einfach: nein. Dieser M steht in keiner rechtlichen Beziehung zum JC.
Fragen zur Erbauseinandersetzung sind im Brett Allgemeine Rechtsfragen zu stellen.

Gruß
Otto

So kann man es auch sehen.

:smile:

Danke

LM

P.S. Nur wird Herr M. leider keinen Kredit von der Bank bekommen, da er bereits
hohe Zahlungsverpflichtungen zu leisten hat und keine ausreichenden Sicherheiten
vorweisen kann.

Somit bleibt nur ein Verkauf des ZFH um die Schwester auszahlen zu können.

Hallo,

Herr M. hat sich beim Jobcenter erkundigt und ein wenig im Erbrecht gestöbert.
Er hat erfahren, dass im Erbfall seiner Schwester die Hälfte des Hauses gehöre,
was einen Vermögenswert darstellt, welcher allerdings kleiner als der Wert
ihres eigenen Hauses ist.

Das Jobcenter kann von Frau C. verlangen sich diesen Erbteil ausbezahlen
zu lassen um diesen erst zu verbrauchen bevor sie wieder Hartz IV beziehen kann.

Das bedeutet das Jobcenter zwingt Herrn M. „indirekt“ dazu die Hälfte vom Wert des
Hauses an die Schwester auszubezahlen. Das kann Herr M. nur in dem er das Haus
verkauft. Eine Kreditaufnahme ist nicht möglich.

Das wiederum bedeutet, dass Herr M. sein langjährig bewohntes Haus verliert
wärend seine Schwester ihr Haus behalten darf, da es ja offensichtlich keinen
großen Vermögenswert darstellt.

Herr M. fragt sich warum er für seine Schwester, die gernicht erst arbeiten will und
auf Grund ihrer Faulheit die Leistungen vom Jobcenter bezieht, gerade stehen muß.
Würde sie keine Leistungen vom Amt beziehen ließe sich das vielleicht anders regeln!

Herr M. dachte daran den Erbteil der Schwester in monatlichen kleinen Raten
an die Schwester abzubezahlen bis der Erbteil aufgebraucht ist und Frau C.
wieder Hartz IV beziehen kann.

Freundliche Grüße

LM

Danke für die Antwort,

da prallt leider Rechtsgefühl auf Gesetz.

Leider gibt es keinen „Dritten“ in der Familie der Frau C. ihren Teil des Hauses
abkaufen könnte. Das bedeutet es wäre ein Fremdverkauf und wer macht sowas
schon gerne.

Herr M. war auch bereits bei einer Rechtsberatungsstelle. Dort wurde ihm mitgeteilt,
dass, wenn es das Jobcenter darauf anlegt, seine Schwester die Ausbezahlung des
Hauses verlangen kann um so lange von diesem Geld zu leben bis es aufgebraucht ist.
Erst dann hätte sie wieder einen Anspruch auf Hatz IV.

„Indirket“ würde das Jobcenter also Herrn M. dazu zwingen die Hälfte auszubezahlen
und das kann er eben nur wenn er das Haus verkauft. Kreditaufnahme ist nicht möglich.

Herrn M. ärgert es, dass seine Schwester Frau C. aus reiner Faulheit auf Staatskosten
lebt, sich bei Job- oder Maßnahmeangeboten kurz vorher betrinkt um somit nicht
hingehen zu müssen und auch keine Kürzung der Bezüge zu befürchten hat und somit
bei einer Erbschaft Herrn M. dazu zwingt auszuziehen und das Haus in dem er Jahre lang
gelebt hat und in das er Jahre lang investiert hat verkaufen zu müssen während sie
weiterhin in ihrem eigenen Haus, dass mit 190.000,- Euro wohl keinen Vermögenswert
darstellt, leben darf.

Freundliche Grüße

LM

Danke für die Antwort.

Herr M. war bei einer Rechtsberatungsstelle und dort teilte man ihm mit,
dass das Jobcenter von Frau C. verlangen kann sich den Erbteil ausbezahlen
zu lassen um ersteinmal von diesem Geld zu leben bis es aufgebraucht ist.
Erst dann bekäme Frau C. wieder Hartz IV.

Somit würde das Jobcenter Herrn M. „indirekt“ zwingen das Haus in dem er wohnt
zu verkaufen, da er die Auszahlung des Erbteiles nicht anders leisten kann.
Eine Kreditaufnahme ist leider nicht möglich.

Somit ist das Thema hier wohl schon richtig!

Grüße

LM