Hallo,
Herr M. hat sich beim Jobcenter erkundigt
Dort erzählt man manchmal auch viel, dazu muss der Tag nicht mal lang sein. Die werden sich gegebenenfalls freuen, wenn Herr M. deren Problem zu seinem macht.
und ein wenig im Erbrecht gestöbert. Er hat erfahren, dass im Erbfall seiner Schwester die Hälfte des Hauses gehöre,
Wenn kein Testament vorhanden ist und nur diese beiden Erben da sind oder ein eventuell vorhandenes nichts anderes sagt, dann ist das nunmal so.
Sowas müsste dann vorher gestaltet werden. Hinterher ist es zu spät.
was einen Vermögenswert darstellt, welcher allerdings kleiner als der Wert ihres eigenen Hauses ist.
Welches jedoch zunächst außen vor ist, da es selbst bewohnt ist, womit da ganz andere Bewertungsregeln gelten, als wenn es beispielsweise um Bargeld oder Bankguthaben geht.
Das Jobcenter kann von Frau C. verlangen sich diesen Erbteil ausbezahlen zu lassen um diesen erst zu verbrauchen bevor sie wieder Hartz IV beziehen kann.
Und von wem soll sie das verlangen? Genausogut, könnte das auch Herr M. von Frau C. verlangen. Und dann? Die beiden sind doch eine Erbengemeinschaft. Und das bedeutet auch, dass beide gemeinsam eine Lösung finden müssen, wobei das Abkaufen des Teils des Anderen nur eine Alternative ist, die allerdings auch wieder auf unterschiedliche Weise gestaltet werden könnte.
Das bedeutet das Jobcenter zwingt Herrn M. „indirekt“ dazu die Hälfte vom Wert des Hauses an die Schwester auszubezahlen.
Ich denke, dass Herr M. das nur glaubt.
Das kann Herr M. nur in dem er das Haus verkauft. Eine Kreditaufnahme ist nicht möglich.
Auch nicht, wenn dann die Immobilie als Sicherheit dient?
Das wiederum bedeutet, dass Herr M. sein
Na wenn es seins ist, dann kann es doch jetzt nicht vererbt werden.
langjährig bewohntes Haus verliert
Wenn es ihm jedoch bisher nicht gehört hat, kann er es auch nicht verlieren. Auf welcher Basis hat er denn dieses Haus (oder nur eine Wohnung darin?) bewohnt? Mietvertrag mit marktüblicher Miete? Alles andere hätte ja bisher die Schwester jahrelang benachteiligt. Kann aber nach den bisherigen Aussagen kaum sein.
wärend seine Schwester ihr Haus behalten darf,
Ihr gehört offenkundig bereits eins.
da es ja offensichtlich keinen großen Vermögenswert darstellt.
Nicht groß genug, außerdem spart sich das Amt dann die Miete, welche es ja ansonsten übernehmen müsste. Auch dieser Aspekt wird ganz sicher in die Bewertung eingegangen sein.
Herr M. fragt sich warum er für seine Schwester, die gernicht erst arbeiten will
Wenn sie alkoholkrank ist, dann ist das nicht notwendigerweise eine Frage des Wollens.
und auf Grund ihrer Faulheit die Leistungen vom Jobcenter bezieht, gerade stehen muß.
Muss Herr M. nicht. Er wohnt lediglich in einem Haus, welches zur Hälfte Frau C. gehört. Und gerade damit sie keine Leistungen mehr bezieht, soll sie ihren Teil verwerten. Das kann ein verkauf oder eben auch die Vermietung sein.
Würde sie keine Leistungen vom Amt beziehen ließe sich das vielleicht anders regeln!
Herr M. dachte daran den Erbteil der Schwester in monatlichen kleinen Raten an die Schwester abzubezahlen bis der Erbteil aufgebraucht ist und Frau C. wieder Hartz IV beziehen kann.
Was spricht dagegen? Die Rate müsste ja dann in etwa so hoch sein, dass sie dem bisherigen Leistungsbezug, also Regelsatz + KdU (bzw. was davon übrig ist) + Krankenversicherung, entspricht. Ich befürchte, dass die Größe nicht der Vorstellung des Herrn M. von klein entspricht.
Aber wenn die Rate so hoch wäre, wird auch das Amt nichts dagegen haben.
Ist denn überhaupt klar, welchen Wert abzüglich entstehender Kosten, die geerbte Hälfte hat? Ich vermute einfach, dass für halbe Wohnungen der Markt nicht ganz so rosig ist, wie für ganze. Auch bei (Zwangs)Versteigerungen werden oft niedrigere Werte erzielt. Dann vielleicht noch ein nicht ganz so renditeorientierter Mietvertrag, der vom Käufer zunächst übernommen werden müsste, was auch nicht gerade marktwerterhöhend wirken würde.
Möglicherweise ist bei der Entscheidungsfindung auch Eile geboten, falls sich der geistige Zustand der Frau C. in die Richtung entwickelt, dass sie Betreuung benötigt. Dann entscheidet da ganz schnell ein fremder Dritter, eben ein vom Gericht bestellter Betreuer, und ohne Frau C. oder Herrn M. nach den Befindlichkeiten zu fragen.
Dann wird vielleicht einfach ohne Rücksicht auf Verluste die Teilungsversteigerung beantragt oder sonstwas in die Wege geleitet und Herr M. muss sich bald mit ganz Anderen/m auseinandersetzen.
Grüße