Hallo
Allerdings gehört Frau C. das Haus nicht. Allenfalls sind es 50%, sofern nicht anders vereinbart.
Wenn nicht anders vereinbart, werden die beiden Erben eine Erbengemeinschaft bilden, der das Haus gehört, und wenn die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft sich nicht einigen könne, wird das Haus (als Ganzes) zwangsversteigert.
Deshalb schreibe ich immer, die sollen gucken, dass die Haushälften separat vererbt werden.
In Bezug auf das, was Frau C. als Erbteil zusteht, wird das Jobcenter den Verkehrswert ansetzen, der ggf. deutlich unter dem Realwert liegt.
Die werden nicht irgendeinen Phantasiepreis ansetzen, sondern den faktisch erzielten Preis. Im übrigen dürfte das Jobcenter daran interessiert sein, einen möglichst hohen Preis anzusetzen, nicht einen möglichst niedrigen. Schließlich will das Jobcenter diesen Betrag als Einkommen anrechnen, und nicht das Haus selber kaufen.
Gruß