'Hartz IV' - Bezeichnung/Benennung

Hallo und Guten Tag!

Vor einiger Zeit hörte ich, dass die Bezeichnung „Hartz IV“ (vielleicht auch die der Vorläufer-Versionen) für diesen Teil unseres Rechtes im öffentlichen bzw. behördlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet werden dürfe.
So gelte für die alte Bezeichnung „Hartz IV“ verbindlich die Bezeichnung „Alg II“.

In aller Regel scheint es auch so zu sein, dass Behörden diese Bezeichnung verwenden.

Meine Frage: Gibt es tatsächlich ein Gesetz, eine Verwaltungsanweisung, eine Dienstanweisung oder irgendein anderes rechtswirksames Mittel,
welches die Verwendung der alten Bezeichnung verbietet, unter Strafe stellt, mit Bußgeld oder anderen Sanktionen bedroht?

„Wo steht das geschrieben?“

Oder handelt es sich lediglich um eine freiwillige Übereinkunft der Anwender ohne bindenden Charakter?

Mit den besten Grüßen: Eugen Pawlowski

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht und im Text die Zeilenumbrüche entfernt

Hallo

Vor einiger Zeit hörte ich, dass die Bezeichnung „Hartz IV“ (vielleicht auch die der Vorläufer-Versionen) für diesen Teil unseres Rechtes im öffentlichen bzw. behördlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet werden dürfe.

Da haste dich „verhört“.

So gelte für die alte Bezeichnung „Hartz IV“ verbindlich die Bezeichnung „Alg II“.
In aller Regel scheint es auch so zu sein, dass Behörden diese Bezeichnung verwenden.

Die Hotlineaansage einer ARGE: „Willkommen beim Alg II besser bekannt als Hartz IV“…

Meine Frage: Gibt es tatsächlich ein Gesetz, eine Verwaltungsanweisung, eine Dienstanweisung oder irgendein anderes rechtswirksames Mittel, welches die Verwendung der alten Bezeichnung verbietet, unter Strafe stellt, mit Bußgeld oder anderen Sanktionen bedroht?

Nö.

„Wo steht das geschrieben?“

Nirgends.

Wenn du Presse und Öffentlichkeit verfolgst, ist klar zu merken, dass der Begriff sich eingebürgert und anerkannt ist.

Mit den besten Grüßen: Eugen Pawlowski

LG
Mikesch

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Vor einiger Zeit hörte ich, dass die Bezeichnung „Hartz IV“ (vielleicht auch die der Vorläufer-Versionen) für diesen Teil unseres Rechtes im öffentlichen bzw. behördlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet werden dürfe.
So gelte für die alte Bezeichnung „Hartz IV“ verbindlich die Bezeichnung „Alg II“.

„Hartz IV“ war noch nie eine offizielle Bezeichnung für die staatlichen Leistungen, es hieß schon immer Alg II. „Hartz IV“ war eigentlich der (inoffizielle) Name des vierten Teils der Hartz-Reformen. Dass es sich als Name der mit dieser Reform geschaffenen Sozialleistung eingebürgert hat, ist ein Versehen.

Deshalb gilt für Behörden natürlich verbindlich „Alg II“, weil es kein „Hartz IV“ gibt.

In aller Regel scheint es auch so zu sein, dass Behörden diese Bezeichnung verwenden.
Meine Frage: Gibt es tatsächlich ein Gesetz, eine Verwaltungsanweisung, eine Dienstanweisung oder irgendein anderes rechtswirksames Mittel, welches die Verwendung der alten Bezeichnung verbietet, unter Strafe stellt, mit Bußgeld oder anderen Sanktionen bedroht?

Keine Ahnung, aber die Behörden sind sicherlich gehalten, in der offiziellen Kommunikation auch die offiziellen Bezeichnungen zu verwenden, da sie sich ja auf die in den Gesetzen verwendeten Bezeichnungen beziehen müssen. Was du selbst sagst, ist egal. Nur dass die Behörden vielleicht etwas weniger Kopfweh haben, wenn du ihnen gegenüber auch die offiziellen Bezeichnungen gebrauchst.

Viele Grüße
Sebastian

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

„Hartz IV“ war noch nie eine offizielle Bezeichnung für die staatlichen Leistungen, es hieß schon immer Alg II.

eigentlich hieß es schon immer Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Gruß
Christian

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

eigentlich hieß es schon immer Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis des SGB II:

„Unterabschnitt 1
Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag
§ 19 Arbeitslosengeld II
1Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. 2Der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 gilt nicht als Arbeitslosengeld II. 3Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistungen der Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist, mindert es die Geldleistungen der kommunalen Träger.

Denke schon, dass ihre Verwendung im Gesetz die Bezeichnung „Alg II“ ein bisschen „adelt“.

Viele Grüße
Sebastian

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

eigentlich hieß es schon immer Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis des SGB II:

Welches da genau heißt:

Sozialgesetzbuch (SGB)
Zweites Buch (II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende

"Unterabschnitt 1
Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag
§ 19 Arbeitslosengeld II

Unterabschnitt 2:
Sozialgeld

Beides wird – zusammen mit der Förder- und Fordergeschichte (Rest von Kapitel 3) – laienhaft als Hartz IV bezeichnet. Demzufolge ist Grundsicherung die angebrachte „offizielle“ Entsprechung für Hartz IV.

Gruß
Christian

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Sozialgesetzbuch (SGB)
Zweites Buch (II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 19 Arbeitslosengeld II

Sozialgeld
Beides wird – zusammen mit der Förder- und Fordergeschichte (Rest von Kapitel 3) – laienhaft als Hartz IV bezeichnet. Demzufolge ist Grundsicherung die angebrachte „offizielle“ Entsprechung für Hartz IV.

Keine Ahnung, was Laien als Hartz IV bezeichnen – der Begriff ist ja auch inoffiziell. Der Urposter schien es als Synonym für Alg II zu verstehen. Ich dachte, Du wolltest darauf hinaus, dass auch dieser Begriff nicht offiziell sei.

Viele Grüße
Sebastian

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Wenn wir schon dabei sind …
… werde ich weiter unten auch gleich noch was zu „ALG und Alg“ und zur Grundsicherung sagen.

Hallo Sebastian!

Ich könnte Dich knutschen&hellip :sunglasses: Stattdessen gibt’s auf jeden Fall einen Stern! Du hast mir die Worte aus dem Mund genommen.

„Hartz IV“ war noch nie eine offizielle Bezeichnung für die staatlichen Leistungen, es hieß schon immer Alg II. „Hartz IV“ war eigentlich der (inoffizielle) Name des vierten Teils der Hartz-Reformen. Dass es sich als Name der mit dieser Reform geschaffenen Sozialleistung eingebürgert hat, ist ein Versehen.

Das ist hier immer genau mein Reden! Nur hört halt keiner auf mich… :wink:

Deshalb gilt für Behörden natürlich verbindlich „Alg II“, weil es kein „Hartz IV“ gibt.

Zumindest keine Leistung Hartz IV. Aber das hast Du sicher gemeint.
Im Übrigen umfasste die Reform „Hartz IV“ auf Teile des Alg I (was kaum jemand weiß)!

In aller Regel scheint es auch so zu sein, dass Behörden diese Bezeichnung verwenden.

Ja!!!
Mit dem Hotline-Text wird nur Rücksicht auf die Bevölkerung genommen, die (u. a. von den Medien) ja leider so sehr auf „Hartz IV“ eingeschworen wurde. Er bedeutet kein Zugeständnis dahingehend, „Hartz IV“ als gleichwertigen Ausdruck neben „Alg II“ anzuerkennen, sondern ist lediglich Ausdruck unseres Bemühens um Kundenzufriedenheit :sunglasses: bzw. allgemeine Verständlichkeit.

Meine Frage: Gibt es tatsächlich ein Gesetz, eine Verwaltungsanweisung, eine Dienstanweisung oder irgendein anderes rechtswirksames Mittel, welches die Verwendung der alten Bezeichnung verbietet, unter Strafe stellt, mit Bußgeld oder anderen Sanktionen bedroht?

Nein. Aber für einen Behördenmitarbeiter ist es eigentlich selbstverständlich, die Leistungen die er qua Beruf gewährt, auch korrekt zu bezeichnen.

Ich muss allerdings ich gestehen, dass wir sehr unter einem Aküfi zu leiden haben… (Aküfi = Abkürzfimmel :smile:
Also, statt Arbeitslosengeld " Alg" – nicht ALG!!! Es wird daher auch (entgegen der medialen Kommunikation; aber die kommuniziert ja auch „Hartz IV“…) nicht „A-El-Ge“ ausgesprochen sondern „A-L-G“ (stumm; wie „Alk“, nur mit G)!!

Meine Schwester ist bei der AOK, und selbst die sagen A-El-Ge! Darauf angesprochen, sagte sie, dass das halt so ist. Aber: Ich bin der Meinung, es ist „unsere“ Leistung, also dürfen wir auch bestimmen, wie’s ausgesprochen wird! :wink:

Keine Ahnung, aber die Behörden sind sicherlich gehalten, in der offiziellen Kommunikation auch die offiziellen Bezeichnungen zu verwenden, da sie sich ja auf die in den Gesetzen verwendeten Bezeichnungen beziehen müssen.

Korrekt. Stell Dir vor, wir würden einen Leistungsbescheid über eine Leistung rausschicken, die’s gar nicht gibt…

Was du selbst sagst, ist egal. Nur dass die Behörden vielleicht etwas weniger Kopfweh haben, wenn du ihnen gegenüber auch die offiziellen Bezeichnungen gebrauchst.

Aaargh! Mir rollen sich jedesmal die Fußnägel hoch, wenn ich in den Medien oder hier, in diesem Brett, „Hartz IV“ höre bzw. lese!! :wink: Mikesch weiß, wovon ich rede, gell?!:smile:

Aber was will man machen. Das ist aus den Leuten einfach nicht mehr rauszukriegen.

Noch ein Wort zur Grundsicherung :
Es gibt zwei Arten von Grundsicherung: die Grundsicherung für Arbeitslose ( SGB II ) – bestehend aus Alg II und Sozialgeld – und die Grundsicherung im Alter ( SGB XII § 41 ff.).

Da sich die GS für Arbeitslose in zwei Leistungen aufteilt, wird hier in unserem Sprachgebrauch das Wort „Grundsicherung“ nicht genutzt (sondern halt „Alg II“ und „Sozialgeld“).
Hingegen bezeichnen wir die GS im Alter einfach nur kurz als „Grundsicherung“. Und jeder (Kollege) weiß, das damit die aus dem SGB XII gemeint ist.

LG
Liza

Hi ,)

Hallo Sebastian!

Ich könnte Dich knutschen&hellip :sunglasses: Stattdessen gibt’s auf
jeden Fall einen Stern! Du hast mir die Worte aus dem Mund
genommen.

das will ich dir glauben :wink: :smile:

Ja!!!
Mit dem Hotline-Text wird nur Rücksicht auf die Bevölkerung
genommen, die (u. a. von den Medien) ja leider so sehr
auf „Hartz IV“ eingeschworen wurde. Er bedeutet kein
Zugeständnis dahingehend, „Hartz IV“ als gleichwertigen
Ausdruck neben „Alg II“ anzuerkennen, sondern ist lediglich
Ausdruck unseres Bemühens um Kundenzufriedenheit :sunglasses: bzw.
allgemeine Verständlichkeit.

Meine Schwester ist bei der AOK, und selbst die sagen A-El-Ge!
Darauf angesprochen, sagte sie, dass das halt so ist.
Aber: Ich bin der Meinung, es ist
unsere“ Leistung, also dürfen
wir auch bestimmen, wie’s ausgesprochen
wird! :wink:

Keine Ahnung, aber die Behörden sind sicherlich gehalten, in der offiziellen Kommunikation auch die offiziellen Bezeichnungen zu verwenden, da sie sich ja auf die in den Gesetzen verwendeten

Aaargh! Mir rollen sich jedesmal die Fußnägel hoch, wenn ich
in den Medien oder hier, in diesem Brett, „Hartz IV“ höre bzw.
lese!! :wink: Mikesch weiß, wovon ich rede,
gell?!:smile:

Aber was will man machen. Das ist aus den Leuten einfach nicht
mehr rauszukriegen.

genau, war Hartz IV nicht sogar Unwort des Jahres??

LG
Mikesch

Alg
Hallo

Meine Schwester ist bei der AOK, und selbst die sagen A-El-Ge! Darauf angesprochen, sagte sie, dass das halt so ist.

Das ist doch auch so. Eine Abkürzung muss man doch auch als solche aussprechen. Alg ist ja nun kein Wort, sondern die Anfangsbuchstaben der einzelnen Satzteile.

Aber: Ich bin der Meinung, es ist „unsere“ Leistung, also dürfen wir auch bestimmen, wie’s ausgesprochen wird! :wink:

Wer sind denn „wir“ in diesem Falle? Die Gemeinschaft der Steuerzahler? Da gehört aber doch deine Schwester auch dazu.

Viele Grüße
Simsy

[MOD] Vollzitat entfernt
genau, war Hartz IV nicht sogar Unwort des Jahres??

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten und das Engagement!

Ob „Hartz IV“ ein Unwort war oder ist, weiß ich so nicht, ich würde diesen Ausdruck in diesem Zusammenhang aber schon dieser Kategorie zuordnen.

Ich versuche es einmal mit einem anderen Bild: Hier bei uns in der Umgebung gibt es erdbaulich sehr große Überreste eines in der Zeit des Nationalsozialismus begonnenen aber nie fertig gestellten, sehr großen Kanalbauprojektes.
Würde nun dort eine Veranstaltung stattfinden oder sonst wie etwas geschehen, was eine Meldung wert wäre, so würde wohl niemand darauf kommen, in öffentlicher Weise diese Gegend mit „Adolf-Hitler-Kanal“ oder „Nazi-Hafen“ zu bezeichnen.

Ich vergleiche die Person Adolf Hitler nicht unmittelbar mit der Person des Peter Hartz (laut Wikipedia letztlich ein rechtskräftig verurteilter, vielfacher Straftäter), jedoch ist die sprachliche und somit auch die – für viele Betroffene – emotionelle Konnotationssituation durchaus vergleichbar:

Ein an sich und rein formal und nach geltendem Recht (im ersten Gedanken) nicht zu beanstandender Umstand oder eine entsprechende Gegebenheit wird nach dem Namen einer Person bezeichnet, welche formal und nach geltendem Recht in ihrer Lebensweise und Verhaltensform von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als höchst verwerflich eingeordnet wird.

Das war die Intention meiner Gedanken.
Ein Gedicht dazu existiert auch schon.
Wer solches mag: Am besten per PN fragen, kein Problem!

Vielen Dank also nochmals! Eugen Pawlowski

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Hi!

Das ist doch auch so. Eine Abkürzung muss man doch auch als solche aussprechen. Alg ist ja nun kein Wort, sondern die Anfangsbuchstaben der einzelnen Satzteile.

Wortteile… :smile: Aber: Sagst Du dann auch Be-A-Ef-Ö-Ge zu BAföG???

Aber: Ich bin der Meinung, es ist „unsere“ Leistung, also dürfen wir auch bestimmen, wie’s ausgesprochen wird! :wink:

Wer sind denn „wir“ in diesem Falle?

Wir Mitarbeiter der BA, die für diese Leistungen zuständig sind (so wie die KKs für „ihr“ KRG (s. meine Schwester) :smile:.

LG
Liza

Ne ne
Hallo

jedoch ist
die sprachliche und somit auch die – für viele Betroffene –
emotionelle Konnotationssituation durchaus vergleichbar:

Ne, ne, also das kann nicht sein.

Ich hätte ja nichts gesagt, aber wenn du erstens die emotionale ‚Konnotationssituation‘ (=Assoziationszusammenhang o.ä.?) erwähnst, und dann noch für die Betroffenen, also das geht zu weit.

Viele Grüße
Simsy