Wenn wir schon dabei sind …
… werde ich weiter unten auch gleich noch was zu „ALG und Alg“ und zur Grundsicherung sagen.
Hallo Sebastian!
Ich könnte Dich knutschen&hellip
Stattdessen gibt’s auf jeden Fall einen Stern! Du hast mir die Worte aus dem Mund genommen.
„Hartz IV“ war noch nie eine offizielle Bezeichnung für die staatlichen Leistungen, es hieß schon immer Alg II. „Hartz IV“ war eigentlich der (inoffizielle) Name des vierten Teils der Hartz-Reformen. Dass es sich als Name der mit dieser Reform geschaffenen Sozialleistung eingebürgert hat, ist ein Versehen.
Das ist hier immer genau mein Reden! Nur hört halt keiner auf mich… 
Deshalb gilt für Behörden natürlich verbindlich „Alg II“, weil es kein „Hartz IV“ gibt.
Zumindest keine Leistung Hartz IV. Aber das hast Du sicher gemeint.
Im Übrigen umfasste die Reform „Hartz IV“ auf Teile des Alg I (was kaum jemand weiß)!
In aller Regel scheint es auch so zu sein, dass Behörden diese Bezeichnung verwenden.
Ja!!!
Mit dem Hotline-Text wird nur Rücksicht auf die Bevölkerung genommen, die (u. a. von den Medien) ja leider so sehr auf „Hartz IV“ eingeschworen wurde. Er bedeutet kein Zugeständnis dahingehend, „Hartz IV“ als gleichwertigen Ausdruck neben „Alg II“ anzuerkennen, sondern ist lediglich Ausdruck unseres Bemühens um Kundenzufriedenheit
bzw. allgemeine Verständlichkeit.
Meine Frage: Gibt es tatsächlich ein Gesetz, eine Verwaltungsanweisung, eine Dienstanweisung oder irgendein anderes rechtswirksames Mittel, welches die Verwendung der alten Bezeichnung verbietet, unter Strafe stellt, mit Bußgeld oder anderen Sanktionen bedroht?
Nein. Aber für einen Behördenmitarbeiter ist es eigentlich selbstverständlich, die Leistungen die er qua Beruf gewährt, auch korrekt zu bezeichnen.
Ich muss allerdings ich gestehen, dass wir sehr unter einem Aküfi zu leiden haben… (Aküfi = Abkürzfimmel 
Also, statt Arbeitslosengeld " Alg" – nicht ALG!!! Es wird daher auch (entgegen der medialen Kommunikation; aber die kommuniziert ja auch „Hartz IV“…) nicht „A-El-Ge“ ausgesprochen sondern „A-L-G“ (stumm; wie „Alk“, nur mit G)!!
Meine Schwester ist bei der AOK, und selbst die sagen A-El-Ge! Darauf angesprochen, sagte sie, dass das halt so ist. Aber: Ich bin der Meinung, es ist „unsere“ Leistung, also dürfen wir auch bestimmen, wie’s ausgesprochen wird! 
Keine Ahnung, aber die Behörden sind sicherlich gehalten, in der offiziellen Kommunikation auch die offiziellen Bezeichnungen zu verwenden, da sie sich ja auf die in den Gesetzen verwendeten Bezeichnungen beziehen müssen.
Korrekt. Stell Dir vor, wir würden einen Leistungsbescheid über eine Leistung rausschicken, die’s gar nicht gibt…
Was du selbst sagst, ist egal. Nur dass die Behörden vielleicht etwas weniger Kopfweh haben, wenn du ihnen gegenüber auch die offiziellen Bezeichnungen gebrauchst.
Aaargh! Mir rollen sich jedesmal die Fußnägel hoch, wenn ich in den Medien oder hier, in diesem Brett, „Hartz IV“ höre bzw. lese!!
Mikesch weiß, wovon ich rede, gell?!
Aber was will man machen. Das ist aus den Leuten einfach nicht mehr rauszukriegen.
Noch ein Wort zur Grundsicherung :
Es gibt zwei Arten von Grundsicherung: die Grundsicherung für Arbeitslose ( SGB II ) – bestehend aus Alg II und Sozialgeld – und die Grundsicherung im Alter ( SGB XII § 41 ff.).
Da sich die GS für Arbeitslose in zwei Leistungen aufteilt, wird hier in unserem Sprachgebrauch das Wort „Grundsicherung“ nicht genutzt (sondern halt „Alg II“ und „Sozialgeld“).
Hingegen bezeichnen wir die GS im Alter einfach nur kurz als „Grundsicherung“. Und jeder (Kollege) weiß, das damit die aus dem SGB XII gemeint ist.
LG
Liza