Hartz4 Anspruch

Hallo, Person A musste eine Umschulung ( Teilhabe am Arbeitsleben ) beenden,da sich rausgestellt hat, das er die Vorraussetzungen für die IHK Prüfung nicht erfüllt. Musste sich jetzt erneut Arbeitslos melden. ALG 1 Anspruch noch bis ende April.
Hat er danach Anspruch auf Harz4?
Ehepartner Verdient ca. 1000 euro netto im Monat?
keine Kinder
Wie sieht das mit der Wohnung aus? Ist 94 qm groß kostet 480 euro warm plus 120 Euro Heizung/Warmwasser. Stimmt es, das 6 Monate diese Miete berechnet werden muss bei Hartz4 berechnung?
Es soll eine neue Umschulung stattfinden, aber wann genau steht noch nicht fest. Aber wohl im Juli spätestens.

Wie lange dauert so ein Antrag überhaupt?

MFG Patrick

Hallo Patrick,

man kann das in zwei Minuten selber ausrechnen (lassen), es gibt viele ALG-II Rechner:

http://biallo.aol.de/aol/arbeitslosengeld2/ALG2rechn…
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/

Wie lange so ein (Erst)Antrag dauert?
2 bis 4 Wochen wenn es keine Nachfragen gibt.

Schönen Gruß

Hallo

Den Angaben zufolge ist ein Anspruch auf aufstockendes Hartz IV ziemlich wahrscheinlich. Die ARGE kann niemanden zum Umzug zwingen, sondern lediglich (idR) 6 Monate nach Aufforderung nur noch die angemessenen Mietkosten berücksichtigen. Den Rest muß die Bedarfsgemeinschaft dann eben auf die eigene Kappe nehmen.

Einen ersten Eindruck kann man mittels der angegebenen Internet-Rechner gewinnen. Die da ausgerechneten Beträge sind nur Anhaltspunkte, deren Ergebnis aber meistens nahe dem tatsächlichen Aufstockungsbetrag liegt.

Gruß,
LeoLo

Siehe auch LeoLo.

Als „Aufstocker“ gelten teilweise andere Regeln.
Antrag stellen und abwarten. Mehr kann man nicht machen.
Man kann den Antrag auch bereits vor Ende April stellen. Man muss nicht erst vollendete Tatsachen abwarten.

Und nehme nie mehr das Wort Hartz in den Mund, ich kann sehr böse werden wenn man vorbestrafte Menschen zitiert.

Schönen Gruß

Mag sein, das bei den Rechnern was richtges rauskommt. Die beim
Amt verrechnen sich allerdings mit schöner Regelmäßigkeit. Das
Problem ist, die Mitarbeiter bekommen VOrgaben, wie viel sie
einsparen müssen, und ementsprechend fallen die Bescheide aus.
Vor allen Dingen, darf man nicht glauben, von denen vernünfig beraten zu
werden; in aller Regel versuchen die einen auch erst mal abzuwimmeln, wenn man aufstockendes Hartz 4 beantragt.
Es gibt auch noch Sozialstellen, die kostenlos zu Hartz 4 beraten. Da
würde ich es auch mal versuchen; denn die Gesetzeslage ist extrem
unübersichtlich.

off-topic

  1. ALG-II - Anspruch (Titel)

Und nehme nie mehr das Wort Hartz in den Mund

  1. „nimm“!!!

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen… :wink:

LG
Jadzia

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Klar!

Ich nehme, du nimmst, er-sie-es nehmen, nee, nimmt usw.

Konjugieren ist doch schon soooo lange her.
Aaaber, der Imperativ des Verbes „nehmen“ heißt in der zweiten Person Singular „nimm“, in der zweiten Person Plural „nehmt“, im Konjunktiv heißt es zum Beispiel „man nehme“. Letzteres findet man häufig in Kochbüchern.

Schönen Gruß

Hi!

Konjugieren ist doch schon soooo lange her.

Bei Dir vielleicht. :wink:

Aaaber, der Imperativ des Verbes „nehmen“ heißt in der zweiten Person Singular „nimm“,

Wieso „aber“?? Du hast ja gerade diese 2.Pers. Sing. verwendet: „Und nehme nimm [Du!] nie wieder … in den Mund!“ :smile:

im Konjunktiv heißt es zum Beispiel „man nehme“. Letzteres findet man häufig in Kochbüchern.

Dass Du in besagtem Satz ebenfalls „man“ gemeint haben willst, erscheint mit hier doch sehr konstruiert und sprachlich mindestens unschön, wenn nicht sogar (in dieser Form) unzulässig formuliert.

Aber das können wir ja im Deutsch-Brett vertiefen. :smile:

LG
Jadzia

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Hallo

Nur ergänzend:
Entspricht die derzeitige Wohnung nicht den Angemessenheitskriterien der ARGE und es erfolgt eine schriftliche Kostensenkungsaufforderung, muss die ARGE (wie schon richtig gesagt wurde) die tatsächlichen Kosten der Unterkunft noch 6 Monate lang weiterzahlen. Bis dahin muss man entweder die Kosten gesenkt haben (z.B. durch Untervermietung), oder die Differenz (Miete,aber auch Nebenkosten) aus dem eigenen Regelsatz bzw.Einkommen übernehmen … oder eben in eine angemessene Wohnung umziehen.

Wegen der Kostensenkungsaufforderung der ARGE (und darauf wollte ich eigentlich auch nur hinaus) wären dann aber die umzugsbedingten Kosten von der ARGE zu übernehmen - sie müssten also vom Betroffenen nicht aus dem ALG abgezweigt werden.
http://hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-umzug-t24.html

LG