Guten Tag!
Folgendes: X hat vom 22.01.08 bis zum 31.12.08 eine sozialversicherungpflichtige Beschäftigung ausgeübt. Besteht ein Anspruch auf Alg 1, da ja auch für 01/08 SV gezahlt wurde, oder scheitert es an den 21 Tagen, die dem Januar fehlen?
Desweiteren arbeitet selbe Person immernoch bei dem gleichen Arbeitgeber, nur dass es nun ein 400€-Job ist, hat man dann überhaupt noch Anspruch, sofern man mehr als 165€ verdient?
Danke für die Hilfe!
Nein.
Hi!
X hat vom 22.01.08 bis zum 31.12.08 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt.
Besteht ein Anspruch auf Alg I, da ja auch für 01/08 SV gezahlt wurde,
Aber nur für 10 Tage in 01/2008.
oder scheitert es an den 21 Tagen, die dem Januar fehlen?
So ist es (zumindest wenn dies die einzige sv-pflichtige Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit war).
Hat man dann überhaupt noch Anspruch, sofern man mehr als 165 € verdient?
Anspruch auf Alg? Besteht ja ohnehin nicht.
Sollte doch irgendwann einer bestehen UND parallel dazu eine Nebentätigkeit ausgeübt werden, dann gelten folgende Vorschriften: FAQ:2638.
LG
Jadzia