Hat sohn noch anrecht oder nicht

3 kinder, mutter überschreibt einer tochter alles, sohn erfährt es erst nachdem es überschrieben ist von seiner mutter, die lebt noch, schwester will ihm später schon etwas ab geben " worte der mutter " es geht um sehr viel geld, schwester ist schon am bauen nimmt mutter mit, verkauft wird 2015 angeblich, ist es sinnvoller jetzt schon was zu unternehmen oder abwarten bis er wenn es dann stimmt was bekommt

Moin,

3 kinder, mutter überschreibt einer tochter alles,

das ist ihr gutes Recht.
Woher meinst Du denn, daß Du ein Recht hast etwas zu erben?!

Gandalf

ja ich weiss, der verstorbener vater hatte ein testament gemacht indem ihm gewisses zu stand, da er nach dem tod von ihm nichts haben wollte weil die mutter ja noch lebt, das finde ich halt total ungerecht

Servus,

da böte sich ein Pflichtteilergänzungsanspruch gem. § 2325 BGB an - Pflichtteilsansprüche und Erbe werden landläufig oft genug verwechselt, und im Ergebnis gleichen sie sich ja auch so ziemlich. Da aber weder bekannt ist, ob der Erbfall eingetreten ist, noch, wann die Schenkung stattgefunden hat, kann man dazu nichts weiter sagen.

Schöne Grüße

MM

was ist den wenn die mutter mal stirbt, nichts mehr dann ???

Servus,

wenn Du Dir die Angaben zum Sachverhalt in so winzigen Bröckchen rausleiern lässt, brauchst Du Dich nicht so sehr zu wundern, wenn bei der Chose nichts herauskommt.

Es gab also irgendwann vorher einen anderen Erbfall, bei dem ein Miterbe seinen Erbteil einer oder mehreren Miterben geschenkt hat.

Und was noch?

Schöne Grüße

MM

die Schenkung war vor ca. einem Monat

Servus,

das kommt drauf an, ob seit der Schenkung von Mutter an Tochter zum Zeitpunkt des Todes der Mutter zehn Jahre vergangen sind oder weniger.

Der Kandidat sollte schauen, dass seine Mutter möglichst zügig verstirbt - je länger die Schenkung zurückliegt, desto niedriger wird sein Pflichtteilergänzungsanspruch.

Schöne Grüße

MM

und der Tod der Mutter, wann war der?

was ist das für einen satz Aprilfisch … dass seine Mutter möglichst zügig verstirbt - je länger die Schenkung zurückliegt, desto niedriger wird sein Pflichtteilergänzungsanspruch… er ist froh das sie noch lebt

Dann hätte ja die Mutter das Testament des Vaters „geändert“. Haben die beiden ein gemeinsames Testament gemacht? Dann darf dies nach Ableben eines Unterzeichnenden nicht mehr geändert werden. Über den dir vererbten Teil des Erbes darf die Mutter nicht mehr verfügen.
Bitte korrigiert mich, aber so einen ähnlichen Fall gibt es in einer mir nahestehenden hypothetischen Familie…

Gruß
finnie

Moin,

was ist das für einen satz Aprilfisch

es ist so, daß Du hier etwas fragst und viele wichtige Detailinformationen nicht lieferst.
So wird das nichts.
Der von Dir monierte Satz sagt nur aus, daß eine Schenkung zehn Jahre Einfluss auf einen Erbfall hat. Das war der ironische Sinn dieses Satzes.

So, jetzt sei bitte so nett und verrate uns alle relevanten Daten, auch die Vorgeschichte der Schenkung.

Gandalf

also der vater der das testament geschrieben hatte ist vor 4 jahren verstorben, die mutter lebt noch und hat das jetzt überschrieben, ich sehe das genau so das die mutter damit machen kann was sie will, ist ja ihr gutes recht, darum gehts auch gar nicht, es geht um die schwester, die finanziell eh immer unterstützt wurde und er nie was bekommen hat, und jetzt das noch ich finde das halt ungerecht und wollte wissen ob er da überhaupt ne chance hat

es geht um ne menge geld soviel wir erfahren haben ist das ganze schon an eine baugeselschaft verkauf wurden, es handelt sich um ein gasthaus und 3 wohnungen mit viel bauland

Servus,

der Erbe „wollte“ lt. Sachverhalt „nichts haben“, d.h. er hat seinen Erbteil einer oder zwei Miterbinnen geschenkt.

Am Testament ist dadurch überhaupt nichts geändert worden.

Schöne Grüße

MM

Servus,

eine Chance hat er nicht, weil Erbrecht kein Roulettespiel ist, aber er hat eventuell einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegenüber seiner künftigen Miterbin, wenn der Erbfall bis zu zehn Jahren nach der Schenkung eintritt.

Bitte lies den schon mehrfach erwähnten § 2325 BGB. Wenn Dir danach etwas unklar ist, frag nach.

Schöne Grüße

MM

und der Tod der Mutter, wann war der?
Aus dem wirren Zeuch herausgelesen: die Mutter lebt offenbar noch.

und? muttern kann doch mit ihrem geld machen was sie will

Hi, geerbt wird grundsätzlich erst nach dem Tode.
So, wenn dem Sohn im Testament des Vaters ein Erbe zugesprochen wurde und, wenn das KEIN Pflichtteil ist, dann soll der Sohn dieses Erbe jetzt einfordern.
Der Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren!
Sollte es hingegen um einen Pflichtteil gehen, dann verjährt der Anspruch mit Kenntnisnahme des Todes des Erblassers schon nach 3 Jahren!
MfG ramses90

Servus,

im Sachverhalt steht

„da er nach dem tod von ihm nichts haben wollte“ (Hervorhebung von mir).

Was spricht dagegen, dass der Erbe seinen Erbteil den Miterben geschenkt hat?

Schöne Grüße

MM