Hallo,
wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn der Alteigentümer nach der Zwangsversteigerung seines Hauses dieses entsprechend zerstört?
Muss der Ersteigerer trotzdem den vollen Kaufpreis entrichten oder kann er wegen des Vorfalls aussteigen?
Wegen der FAQ: NEIN, ich habe nie ein Haus ersteigert und habe selbiges in nächster Zeit auch nicht vor, habe nur selbiges Szenario wiederholt in den Medien lesen müssen.
Gruß
Winni