wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn der Alteigentümer nach der Zwangsversteigerung seines Hauses dieses entsprechend zerstört?
Muss der Ersteigerer trotzdem den vollen Kaufpreis entrichten oder kann er wegen des Vorfalls aussteigen?
Wegen der FAQ: NEIN, ich habe nie ein Haus ersteigert und habe selbiges in nächster Zeit auch nicht vor, habe nur selbiges Szenario wiederholt in den Medien lesen müssen.
mit erfolgreichem Zuschlag der Zwangsversteigerung ist der neue Eigentümer halt der neue Eigentümer. Im Falle eines Brandes kann man nur hoffen, dass der neue Eigentümer eine Brandschutzversicherung hat, denn eine Schadensersatzforderung auf dem zivilen Klageweg gegen den Täter dürfte recht erfolglos sein, denn wenn beim Täter was zu holen wäre, wäre die Zwangsversteigerung gar nicht erst notwendig gewesen(Und das auch nur bei einer erfolgreichen Klage).
Also wenn was ersteigert wurde sofort eine Versicherung abschließen.