Wie schnell kann man sich versichern?

Hi,

aus reiner Neugierde ispiriert durch dieses Posting: /t/haus-abbrennen-nach-zwangsversteigerung/6479094

Wenn man mittels Zwangsversteigerung eine Immobilie erwirbt, und wir annehmen, das keine einzige Versicherung existiert bzw. der vorherige Eigentümer seine Beiträge nicht gezahlt hat, wie schnell kann man sich versichern lassen und wie schnell tritt die Versicherung in Kraft?
Sofort mit Unterschrift oder erst nach Geldeingang des ersten Versicherungsbeitrages?

Brandschutz, Hochwasser, Gebäudeversicherung weiß der Teufel was für eine Immobilie relevant sein könnte, Ihr seid ja hier die Experten *g*.

Gut wäre innerhalb eines Tages.
Oder noch besser, kann ich zu einer Versicherung gehen und sagen, für den Fall, dass ich den Zuschlag erhalte möchte ich mich bei Ihnen versichern. Wenn ich den Zuschlag nicht erhalte tritt der Vertrag nicht in Kraft.
Der Hintergrund hier wäre, dass man zwischen Zuschlag und in Kraft treten der Versicherung ggf. nicht versichert ist. Wenn also in dieser Zeitspanne etwas passiert hat man die A-Karte gezogen. Wenn man so etwas machen könnte wäre man sofort ab Hammerschlag versichert.

MFG

hat, wie schnell kann man sich versichern lassen und wie schnell tritt die Versicherung in Kraft?

Wenn man einen antrag unterschreibt und eine Einzugsermächtigung erteilt, hat man sofortigen Versicherungsschutz.

Oder noch besser, kann ich zu einer Versicherung gehen und
sagen, für den Fall, dass ich den Zuschlag erhalte möchte ich
mich bei Ihnen versichern. Wenn ich den Zuschlag nicht erhalte
tritt der Vertrag nicht in Kraft.

Das geht nicht, aber sofort nach dem Zuschlag kann man zum Vermittler seines Vertrauens gehen und einen Antrag aufnehmen lassen.

Hallo Safrael,

im Normalfall ist frühester Versicherungsbeginn der Folgetag. In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache kann es auch der Tag des Antrages sein. Eine Einzugsermächtigung ist nicht zwingend erforderlich, bei Nichtzahlung ist der Versicherungsschutz jedoch ab Beginn („ex tunc“) unwirksam.

Ein vorheriger Abschluss und späterer Rücktritt, falls man den Zuschlag nicht erhält, ist zwar möglich, sollte jedoch vermieden werden. Es ist nicht gerade die feine Art, andere - ohne ihr Wissen - unbezahlt für sich arbeiten zu lassen.

Viele Grüße
oscar.

Ein vorheriger Abschluss und späterer Rücktritt, falls man den
Zuschlag nicht erhält, ist zwar möglich, sollte jedoch
vermieden werden. Es ist nicht gerade die feine Art, andere -
ohne ihr Wissen - unbezahlt für sich arbeiten zu lassen.

Den Versicherungsmenschen könnte man ja über das Vorhaben informieren oder im Falle eines Rücktritts ein Honorar vereinbaren. Die Frage war ja ob es grundsätzlich möglich ist.

… wenn das vorher so vereinbart wird, verstößt der Versicherungsvermittler gegen das Provisionsabgabeverbot. Das erscheint Nicht-Juristen absurd, ist aber so.

Gegen ein Geschenk ist in jedem Fall nichts einzuwenden. Wenn der Gegenwert höchstens 10 Euro beträgt, muss er es nicht versteuern.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

man kann Risiken auch telefonisch „in Deckung“ geben. (jedenfalls bei uns)

Ein Anruf nach dem Zuschlag und die Hütte ist versichert.

Gruß
tycoon

Hallo,

mein Versicherungsmakler sagt, dass fast alle Versicherungen bei Überschwemmungen nicht sofort versichern, sondern eine Wartezeit (14 Tage oder so) haben. Vielleicht ein wichtiger Hinweis?

Hallo

Hi,

aus reiner Neugierde ispiriert durch dieses Posting:
/t/haus-abbrennen-nach-zwangsversteigerung/6479094

Wenn man mittels Zwangsversteigerung eine Immobilie erwirbt,
und wir annehmen, das keine einzige Versicherung existiert
bzw. der vorherige Eigentümer seine Beiträge nicht gezahlt
hat, wie schnell kann man sich versichern lassen und wie
schnell tritt die Versicherung in Kraft?

An dem Tag der Überschreibung im Grundbuch kann bei den meisten Versicherungsagenturen eine sofortige vorläufige Deckung bei Antragstellung erteilt werden.

Sofort mit Unterschrift oder erst nach Geldeingang des ersten
Versicherungsbeitrages?

Brandschutz, Hochwasser, Gebäudeversicherung weiß der Teufel
was für eine Immobilie relevant sein könnte, Ihr seid ja hier
die Experten *g*.

Eine Ergänzung Elementar(Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben) ist von der jeweiligen Grundstückslage abhängig.

Gut wäre innerhalb eines Tages.
Oder noch besser, kann ich zu einer Versicherung gehen und
sagen, für den Fall, dass ich den Zuschlag erhalte möchte ich
mich bei Ihnen versichern. Wenn ich den Zuschlag nicht erhalte
tritt der Vertrag nicht in Kraft.

Nein… da Sie noch kein Eigentümer des Gebäudes sind ist
auch kein Versicherungsschutz möglich.

Der Hintergrund hier wäre, dass man zwischen Zuschlag und in
Kraft treten der Versicherung ggf. nicht versichert ist. Wenn
also in dieser Zeitspanne etwas passiert hat man die A-Karte
gezogen.

Nein… denn erst mit Überschreibung im Grundbuch wird der Kaufpreis fällig.

Wenn man so etwas machen könnte wäre man sofort ab
Hammerschlag versichert.

MFG

Gruß

Hallo,

Der Hintergrund hier wäre, dass man zwischen Zuschlag und in
Kraft treten der Versicherung ggf. nicht versichert ist. Wenn
also in dieser Zeitspanne etwas passiert hat man die A-Karte
gezogen.

Nein… denn erst mit Überschreibung im Grundbuch wird der
Kaufpreis fällig.

Falsch: (aus Rechtslexikon online)
Mit dem Zuschlag in der Versteigerung wird grundsätzlich nur der Kaufvertrag abgeschlossen. Für den Eigentumsübergang bedarf es einer gesonderten dinglichen Einigung (Abstraktionsprinzip).
Anders bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken: Hier geht das Eigentum mit dem Zuschlag kraft Gesetzes über (§ 90 ZVG).

Gruß
tycoon

3 Like

Das mag bei Versicherungsmakler zutreffen.
Als Agenturinhaber kann ich auch für Elementarschäden sofortige Deckung abzeichnen.

Gruß

Einzugsermächtigung ist nicht zwingend erforderlich,

Das hängt davon ab, ab wann man Deckung haben will. Stichwort „erweiterte Einlösungsklausel“.

Frage hat sicher folgenden Hintergrund:
Es geht dem Threaderöffner sicher um folgendes Thema (kommt bei uns in der Bank gelegentlich vor).

Person A ersteigert Haus und wird sofort Eigentümer.
Vorheriger Eigentümer B dreht nach Kenntnisnahme der geglückten Zwangsversteigerung alle Wasserhähne auf, zerklopft Türen/ Fenster, reißt die Stromkabel aus den Wänden, so daß nur eine Ruine zurückbleibt.

Bei B ist nix zu holen.

Kann man sich als Person A dagegen versichern?
Ein Hinweis auf Gesellschaft + Tarif würde mich freuen :wink:.

Bei B ist nix zu holen.

Klingt glaubhaft :wink:

Kann man sich als Person A dagegen versichern?

Hi,
hier sehe ich keine Möglichkeit, da es sich um reine Vandalismusschäden handelt.

Ein Hinweis auf Gesellschaft + Tarif würde mich freuen :wink:.

Bin gespannt, ob es wirklich Möglichkeiten gibt.

Gruß Keki

Hi,

ja genau um diese Situation geht es mir.

MFG

Hallo,

würde mal behaupten, auf den Zeitpunkt kommt es an, wo Vers.-Beginn und Flutung des Gebäudes (auch Feuer dürfte mit reinfallen?).

Heute Ersteigerung und Versicherungsbeginn, dann ist Leitungswasser und Feuer, sowie ggf. Sturm/Hagel; Elementar (abhängig von Wartezeiten!) ab dem Zeitpunkt des Beginnes, mitversichert.

Denn die Bedingungen sagen nur etwas über den Vorsatz des VN!
Andere dürften zündeln und mit Wasser spielen!

6 Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
Schäden,
a) die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen; die vorsätzliche Herbeiführung des
Brandschadens gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges
Strafurteil wegen vorsätzlicher Brandstiftung festgestellt
ist;

„Ein wundervolles Thema für eine Ballade…“

VG René

Hallo Tycoon,

danke… für die Info,
war mir nicht bekannt.

wieder etwas dazu gelernt.

Gruß

Aktuell: Zwangsversteigertes Haus gesprengt
http://www.bild.de/news/inland/gerichtsvollzieher/bo…

Gegen solche Ereignisse möchte sich der Fragesteller versichern…