Haus auch ohne Makler verkaufen?

Hallo,

kann jemand sein Haus auch ohne Makler/Bank verkaufen?
Hat das für den Verkäufer irgendwelche Nachteile wie z.B. besondere Rechtsansprüche, Gewährleistungen, etc. ?

Müsste man die Einkünfte eines solchen Verkaufs nicht auch versteuern?
Selbst wenn man damit nur den Baukredit tilgt und nichts mehr übrig bleibt?

Fragen über Fragen…

Hallo,

kann jemand sein Haus auch ohne Makler/Bank verkaufen?

Ja, ist m.M. nach auch empfehlenswert.

Du bekommst einen höheren Kaufpreis.

Hat das für den Verkäufer irgendwelche Nachteile wie z.B.
besondere Rechtsansprüche, Gewährleistungen, etc. ?

Gekauft wie besichtigt.

Müsste man die Einkünfte eines solchen Verkaufs nicht auch
versteuern?

Hängt davon ab, wann Du die Immobilie gekauft hast und verkaufen willst.

Selbst wenn man damit nur den Baukredit tilgt und nichts mehr
übrig bleibt?

Vermutlich, ja, aber genaues weiß ich nicht.
Das Finanzamt wird aber kaum auf Einnahmen verzichten.

Wenn Du einen Steuerberater hast, befrag den mal. Kostet, aber kann SEHR viel Geld sparen.

Es kann u.U. sinnvoll sein, ein Haus erst ein halbes Jahr später zu verkaufen und die Kosten zu tragen, wenn man die Steuern sparen kann.

Also richtig planen!

Gruß volker

Auch Hallo!

Das hat alles mit einem Makler nichts zu tun, Du kannst Dein Haus ganz allein verkaufen. Makler ist hilfreich, wenn Du keine Lust/Zeit hast eigene Verkaufsaktivität zu betreiben.
Gruß elmore

Hallo

jeder kann sein Haus verkaufen, so wie er möchte.
Es ist natürlich Quatsch, dass du einen höheren Preis bekommst als wenn du mit Makler verkaufst, da die Provision immer (in der Regel) vom Käufer zu tragen ist.
Du solltest natürlich nichts verschweigen wenn dir bekannt ist, dass irgendwelche Mängel am/im/um Haus da sind.
Wenn du einen Käufer gefunden hast, musst du vom Notar einen Kaufvertrag aufsetzen lassen, denn Immobilien werden grundsätzlich mit Notarvertrag verkauft.
Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer (er kann diese von der Steuer absetzen).
Du musst als Verkäufer keine Einnahme vom Erlös versteuern, aber wenn du eine bestimmte Summe über hast und legst die z.B. auf ein Sparbuch, möchte das Finanzamt seinen Teil von den Zinsen.

Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, solltest du vielleicht doch besser einen Makler nehmen oder mir mal eine pn schicken.

Gruß

Auch Hallo

jeder kann sein Haus verkaufen, so wie er möchte.

Ja.

Es ist natürlich Quatsch, dass du einen höheren Preis bekommst
als wenn du mit Makler verkaufst, da die Provision immer (in
der Regel) vom Käufer zu tragen ist.

Eben, als Käufer setze ich mir aber eine Summe, hier rechne ich aber auch die Maklerprovision ein. Also,nehmen wir diese Provision, teilen sie durch zwei. Der Käufer bekommt eben diesen korrigierten Kaufpreis, der Verkäufer eben auch etwas mehr.

Du solltest natürlich nichts verschweigen wenn dir bekannt
ist, dass irgendwelche Mängel am/im/um Haus da sind.

Unabhänging von Makler oder nicht.

Wenn du einen Käufer gefunden hast, musst du vom Notar einen
Kaufvertrag aufsetzen lassen, denn Immobilien werden
grundsätzlich mit Notarvertrag verkauft.
Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer (er kann diese von
der Steuer absetzen).

Richtig.

Du musst als Verkäufer keine Einnahme vom Erlös versteuern,
aber wenn du eine bestimmte Summe über hast und legst die z.B.
auf ein Sparbuch, möchte das Finanzamt seinen Teil von den
Zinsen.

Stimmt nicht!
Du musst den Mehrerlös (Verkaufs- minus Kaufpreis) den du aus dem Verkauf erzielst versteuen, es sei du hast die Fristen eingehalten, Stichwort „Spekulationssteuer“.

Obwohl ich ausdrücklich nur privat -> privat verkaufen wollte, haben sich Makler eingeschaltet.

Nachdem ich nicht innerhalb von zwei Wochen verkaufen wollte habe sie alles kaputt geredet, wollten also mal „schnell ne Mark“ machen.

Es wurden Exposees erstellt, die mir nicht zum Gegenlesen vorgelegt wurden, aber im Gespräch benutzt wurden. Also meine Meinung ist nicht sehr gut.

Lieber privat verkaufen!

Gruß Volker

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Hui, hier stehen ja lustige Sachen :smile:))

Steuer:
Spekulationssteuer wird dann fällig, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Hier also nicht wirklich.
Makler:
Ein guter Makler kennt den Markt. Das wirkt sich dementsprechend aus, dass dieser auch ohne großen Zeitverzug einen möglichen Käufer für diese Immobilie findet. Kommt man natürlich an einen, der keine Lust, keine Ahnung oder keine Möglichkeiten hat, dauert das lange, bringt nichts und kostet viel. deswegen ist eine Verallgemeinerung, dass der Weg über einen Makler nur Nachteile hat, rein gar nichts wert.
Kosten:
Vom FA wäre hier nichts zu befürchten, allerdings könnte die Bank die Hände aufhalten, wenn noch eine Restschuld besteht und die Valutierung unter 10 Jahren her ist.
Maklerkosten:
Hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Ist nichts vereinbart, zählt die Ortsüblichkeit. Und wenn es in der entsprechenden region üblich ist, dass der Verkäufer die Maklercourtage zahlt, wird die Entscheidung des Richters immer in diese Richtung gehen.
Also bitte nicht davon ausgehen, dass auf jeden Fall der Käufer die Rechnung zahlt, könnte das finanzielle Gleichgewicht etwas aus der Fassung bringen.
Aber sinnvoll war der Tip mit der fachlichen Unterstützung. Das könnte hier angebracht sein. Ob dies aber der Makler um die Ecke ist, wage ich zu bezweifeln.

Hallo,

kann jemand sein Haus auch ohne Makler/Bank verkaufen?

grundsätzlich JA, aber ein Makler erspart Zeit (Besichtigungen etc) und Geld (Inserate, Anzeigen etc). Ausserdem kennt ein (guter) Makler auf Grund seiner Erfahrung den Markt und seine aktuellen Preise besser, als ein Privateigentümer dies könnte. Und da ein Makler üblicherweis durch den Käufer bezahlt wird, entsteht dir für die Inanspruchnahme der Dienstleistung idR auch kein finanzieller Nachteil - und sollte deine Kaufpreisvorstellung jenseits aller Grenzen liegen, weil du, wie viele selbstverkaufenden Eigentümer, einen
„Emotionsaufschlag“ auf dein Haus nimmst, dann kann ein Makler diesen zwar auch nicht durchsetzen, aber er kann dich davor schützen, dass du dein Haus (für viel Geld für Anzeigen) anbietest wie „sauer Bier“ um dann am Ende zu merken, dass es zu diesem Preis unverkäuflich ist. Und NICHTS ist schlimmer, als eine Immobilie, die wochenlang in der Zeitung steht und dann Woche für Woche billiger wird, weil niemand drauf anspringt.

Also: berate dich mit einigen Maklern über den Verkauf und dann entscheide dich für EINEN Makler, der dich vertreten soll. Warum? schließlich ist doch „viel hilft viel“ -> FALSCH!!! je mehr Makler du hast, die dein Haus anbieten, desto geringer sind die Chancen auf einen guten Preis, denn a) die Makler werden sich gegenseitig unterbieten, um dein Haus unter die Leute zu bringen und b) ein suchender Käufer sieht die vielen Makler und denkt „DER muss es aber nötig haben“ und drückt den Preis!

Hat das für den Verkäufer irgendwelche Nachteile wie z.B.
besondere Rechtsansprüche, Gewährleistungen, etc. ?

definitiv NEIN! Nur Vorteile, denn Makler kennen idR Notare, die auch kurzfristig Termine frei haben und die den KV-Entwurf innerhalb weniger Tage an die Parteien versenden, den Ablauf koordinieren etc.

Müsste man die Einkünfte eines solchen Verkaufs nicht auch
versteuern?

auch hier definitiv NEIN! es sei denn, du betreibst regen Handel mit Immobilien! es gilt das Prinzip, dass PRIVATE Immobilienverkäufe Einkommen- und UmsatzsteuerFREI sind. „Privat“ bedeutet, man verkauft nicht mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, wobei die selbstbewohnte Immobilie hierbei nichtmal mitgerechnet wird.

ABER! Der Verkauf selbst ist Grunderwerbsteuerpflichtig! die GrErwSt beträgt immer 3,5 % des Kaufpreises und ist vom Verkäufer zu zahlen - und zahlt dieser nicht, kommt er nicht ins Grundbuch

Fragen über Fragen…

und viele Antworten … jetzt besser??

LG
Ralf

Fast alles richtig :wink:

ABER! Der Verkauf selbst ist Grunderwerbsteuerpflichtig! die
GrErwSt beträgt immer meist 3,5 % des Kaufpreises und ist vom
Verkäufer zu zahlen - und zahlt dieser nicht, kommt er nicht
ins Grundbuch

Fragen über Fragen…

und viele Antworten … jetzt besser??

LG
Ralf

Berlin hat zum Beispiel 4,5%. Wer weiß, wann andere BL nachziehen?

OOPPPSSSSSSSSS, ich sitze bei Berlin und habs nichtmal gemerkt; es sit klar, dass die GrErwSt eine Landessteuer ist, aber wann hat Berlin DIE erhöht?

LG
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich glaube, Anfang des Jahres.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/gru…

http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/gru…

Übrigens steht weiter unten auch die andere Sache, wegen der ich mich aber nicht sooo weit aus dem Fenster lehnen wollte:
Zahlt der Erwerber nicht die GESt, kann sich das FA am Verkäufer gütlich tun.
Deshalb immer brav im Kaufvertrag danach sehen, ob auch der Käufer als Steuerzahler aufgeführt wird. Andernfalls greift das BGB. Und da stehen beide Parteien drin.
So hab ich das mal in der Schule gelernt, aber seitdem immer Geschimpfe gehört, wenn ich sowas behauptet habe.
Schön, das jetzt zu finden :smile:))

Übrigens steht weiter unten auch die andere Sache, wegen der
ich mich aber nicht sooo weit aus dem Fenster lehnen wollte:
Zahlt der Erwerber nicht die GESt, kann sich das FA am
Verkäufer gütlich tun.
Deshalb immer brav im Kaufvertrag danach sehen, ob auch der
Käufer als Steuerzahler aufgeführt wird. Andernfalls greift
das BGB. Und da stehen beide Parteien drin.
So hab ich das mal in der Schule gelernt, aber seitdem immer
Geschimpfe gehört, wenn ich sowas behauptet habe.
Schön, das jetzt zu finden :smile:))

Hallo Dirk,

danke für den link!

zur Haftung für die GESt (nicht GrErwSt ?) - es ist richtig, dass der Verkäufer auch in die Haftung genommen werden kann - deshalb steht in allen KVs auch die Regelung, dass der Verkäufer gesamtschuldnerisch für die GESt haftet, aber der V bekommt dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung und der K kommt nicht ins GB …

LG
Ralf, … und jetzt huschhusch ins Steuerbrett …

Hallo Dirk,

danke für den link!

zur Haftung für die GESt (nicht GrErwSt ?) - es ist richtig,
dass der Verkäufer auch in die Haftung genommen werden kann -
deshalb steht in allen KVs auch die Regelung, dass der
Verkäufer gesamtschuldnerisch für die GESt haftet, aber der V
bekommt dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung und der K
kommt nicht ins GB …

Nee, die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt der Notar.
Dem ist völlig egal, wer die GrErwSt (von mir aus auch so, GESt ist aber einfacher) bezahlt.
Und hat der diese Bescheinigung vom FA, alle anderen Voraussetzungen (z.B. Vorkaufsrecht) sind ebenfalls erfüllt, muss der die nächsten Schritte einleiten. Und da kommt auch der Eigentumsübergang an den Käufer, wenn der Kaufpreis beglichen wurde.

LG
Ralf, … und jetzt huschhusch ins Steuerbrett …

Hallo,

Steuer:
Spekulationssteuer wird dann fällig, wenn die Immobilie nicht
selbst genutzt wurde. Hier also nicht wirklich.
Makler:

Vielleicht hat sich ja was geändert, die Frist sicher. Aber wir haben damals den Hinweis bekommen, wenn ihr das Haus vor demm… verkauft, müsst ihr den Mehrerlös versteuern, das war der Hinweis unseres Steuerberaters.

Ein guter Makler kennt den Markt.

OK.

deswegen ist eine Verallgemeinerung, dass der Weg über
einen Makler nur Nachteile hat, rein gar nichts wert.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, die Makler, die ich kennen gelernt habe, wollten erstmal einen Exklusivvertrag, also ich durfte nicht mehr privat suchen, darauf lasse ich mich natürlich nicht ein.

Kosten:
Vom FA wäre hier nichts zu befürchten,

Genau an dieser Stelle habe ich damals andere Infos bekommen, es ist ca. 12 Jahre her. Soweit ich es verfolgt habe, ist die Frist auf 10 Jahre verlängert worden, in der man die Immobilie behalten muss.
Vielleicht ist ja der Terminus „Spekulationssteuer“ falsch, aber mein Portomonaie interessiert es nicht wie das Geld heißt, das ich ausgeben muss.

allerdings könnte die

Bank die Hände aufhalten, wenn noch eine Restschuld besteht
und die Valutierung unter 10 Jahren her ist.

Da sind wir uns einig.

Maklerkosten:
Hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Ist nichts
vereinbart, zählt die Ortsüblichkeit. Und wenn es in der
entsprechenden region üblich ist, dass der Verkäufer die
Maklercourtage zahlt, wird die Entscheidung des Richters immer
in diese Richtung gehen.
Also bitte nicht davon ausgehen, dass auf jeden Fall der
Käufer die Rechnung zahlt, könnte das finanzielle
Gleichgewicht etwas aus der Fassung bringen.

Auch das ist richtig.

Aber sinnvoll war der Tip mit der fachlichen Unterstützung.
Das könnte hier angebracht sein. Ob dies aber der Makler um
die Ecke ist, wage ich zu bezweifeln.

Diese fachliche Unterstützung kann aber auch von sehr viel unterschiedlichen Stellen kommen, die einem nicht in einen Vertrag
drängen.

Gruß Volker

Vielleicht hat sich ja was geändert, die Frist sicher. Aber
wir haben damals den Hinweis bekommen, wenn ihr das Haus vor
demm… verkauft, müsst ihr den Mehrerlös versteuern, das war
der Hinweis unseres Steuerberaters.

/t/privater-immobilienverkauf/2601018

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, die Makler, die
ich kennen gelernt habe, wollten erstmal einen
Exklusivvertrag, also ich durfte nicht mehr privat suchen,
darauf lasse ich mich natürlich nicht ein.

Wenn man weiß, was man will und das dementsprechend äußert, ist es bloß noch eine Frage der Verhandlung.
Diese Art von Maklervertrag macht in der Tat hier wenig Sinn. Zumindest für den Verkäufer.
Aber gegen einen Alleinauftrag ist nicht wirklich viel einzuwenden. Der macht für beide Seiten Sinn.

Diese fachliche Unterstützung kann aber auch von sehr viel
unterschiedlichen Stellen kommen, die einem nicht in einen
Vertrag
drängen.

Gruß Volker

Wenn ich so etwas mache, würde ich trotzdem das Portemonnaie des Auftraggebers ein wenig in Anspruch nehmen. Diese Freiheit gönne ich mir :wink:
Und bei mir unbekannten Personen arbeite ich ungern ohne schriftliche Vereinbarung. Macht etwas mehr Spaß. Zumindest mir.

Danke für den Link´.

Da liegt möglicherweise das Mißverständnis.

Auch wir hatten zwei direkt nebeneinander liegenden Reihenhäuse ausschließlich selbst genutzt. Das zweite hatte wir erst vor ca. 1 1/2 Jahren vor dem geplanten Verkauf erworben.

Wir konnten allerdings ohne Zeitdruck den Verkauf verschieben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Vielleicht sind diese Feinheiten nicht genannt worden, sondern nur „bei euch ist es so und so“ oder mir haben sich diese Feinheiten nicht in´s Langzeitgedächtnis eingegraben.

Gruß Volker

Gruß Volker

Hallo Alle,

erstmal vielen Dank an Euch!
Was mir jetzt aber nicht klar ist, warum soll ich als Verkäufer denn Grunderwerbssteuer zahlen? Ich verkaufe doch und erwerbe nicht ?!?
Ganz abgesehen davon das ich diese Steuer ohnehin für Verfassungswidrig halte, schließlich habe ich den Erwerb bereits gezahlt, zahle aber dennoch alle 1/4 Jahr einen weiteren Obolus ans FA. Und jetzt soll ich beim Verkauf wieder zahlen? Das darf doch wohl nicht war sein…

Kann mir das mal jemand erklären?

Das was beim Erwerb bezahlt wird, ist die Grunderwerbssteuer. Dem FA ist es egal, wer die Zeche bezahlt. Im BGB steht nicht, dass der Käufer sie zahlen muss, was Angesichts des Begriffs Grund erwerbs steuer eigentlich zu erwarten wäre. Deshalb sollte im Kaufvertrag immer stehen, wer sie bezahlt. Also wird per Kaufvertrag das Unverständliche des BGB ausgeglichen.
Das was dann später vom FA jedes Jahr ins Haus flattert, ist der Bescheid über die Grundsteuer. Damit wird der Besitz besteuert, nicht der Erwerb.
Also immer locker durch die Hose atmen, einfach auf die Vertragsgestaltung achten, dann brennt auch nix an.

Um die Grundsteuer kommt man aber nicht herum.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]