Haus kaufen. 2 Verkäufer und meiner in Insolvenz

Hallo

Hab mal eine Frage mit einem außergewöhnlichen Fall.
Meine Frau und ich wollen ein Haus kaufen.

Dieses Haus wurde uns von einem Makler angeboten.
Wir haben bereits ein Gebot abgegeben und uns das Ok von der Bank geholt.

Nun gibt es Probleme mit einem der Verkäufer.
Es handelt sich um ein geschiedenes Ehepaar.

Die Ehefrau ist nicht in Insolvenz und will das Haus verkaufen da dises nicht mehr durch die Verkäufer bewohnt ist und somit die Kosten des leeren Kauses auf Ihr lasten. sie bewohnt mit ihrem neuen Lebenspartner eine andere Immobilie.

Der Ehemann ist in einer Privatinsolvenz und trägt derzeit keine laufenden Kosten für die Immobilie wie Steuern, Versicherung, Schornsteinfeger und die Grundgebühren für die Gaszähler bzw. Die Heizung der Immobilie im Winter.

Es wurde ein Vertragsentwurf gefertigt nachdem das Grundstück lastenfrei übergeben werden sollte. Diesen hat der Insolvenzverwalter abgelehnt und will einen eigenen Entwurf auf Basis eines Insolvenzverkaufes anfertigen.

Unser bereits gewählter Notar hat uns von diesem Vetrag abgeraten da auf Basis dieses Vertrages vermutlich nicht alle Einträge aus dem Grundbuch gelöscht werden können und das Gründstück somit nicht Lastenfrei übergeben werden könne.

Der Insolvenzverwalter hat nach Ablehnung der Beurkundung durch unseren Notar einen eigenen Notar vorgeschlagen der den Vetrag beurkunden würde.

Was können wir tun? Wir möchten die Immobilie erwerben und mochten Aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr unnötig lange warten.

Können wir einem Insolvenzverkauf zustimmen ohne später noch für Schulden aus dem Grundbuch aufkommen zu müssen oder evtl. nicht ins Grundbuch eingetragen werden können? Wir sind etwas ratlos und würden gern im Zweifel einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Vertrages geauftragen.

Hierfür würden wir aber gern im Vorfeld schon einmal ein paar Erkundigungen einholen.
Hier eben.

Danke für Eure Hilfe.

Der von Ihnen beauftragte Notar sieht die Sache sicher richtig!! Wenn er feststellt, dass die Lastenfreiheit nicht gescihert ist, dann bitte „Hände weg“ und ein anderes Objekt suchen! Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie einen anderen Juristen beauftragen. Ein Notar hat in dieser Sache sicher mehr Durchblick.
Meine Erfahrung im Notargeschäft: Es ist verdächtig, dass die andere Seite einen eigenen Notar fordert!! Hier im Norden ist es üblich ,dass die Partei, die die Kosten trägt, den Notar bestimmt.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Hallo

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir ist trotzdem nicht klar weswegen der Insolvenzverwalter auf einen Insolvenzverkauf pocht.
Der wichtigste Umstand ist der das der Kaufpreis vermutlich gerade einmal die offenen Posten im Grundbuch tilgt. Für den Insolvenzverwalter wird also kein verwertbares Vermögen zur Verwaltung übrig bleiben.

Wieso gibt dieser also das Haus nicht zum Verkauf frei.
Die Verkauferin wird damit ebenso entlastet da diese wie bereits erwähnt zur Zeit alle fälligen Kosten des Grundstücks allein trägt.

Uns ein Insolvenzverkauf ist doch nichts anderes als eine Zwangsversteigerung beim Amtsgericht. Nur das diese noch weitere Gebühren in Höhe von ca. 5000,-€ kostet.

Danke

Hallo. Der Fall ist in der Tat nicht einfach. Wenn der in Insolvenz geratene Ehepartner mit im Grundbuch steht, kommen Sie am Insolvenzverwalter nicht vorbei. Nur mit ihm können Sie eine Lösung erreichen. Der Insolvenzverwalter verfolgt natürlich nur die Interessen der Gläubiger. Daher würde ich in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar des Vertrauens einbeziehen. Ich würde einen Vertrag nur unterzeichnen wenn die Lastenfreistellung des Grundbuches gesichert ist. D.h., selbst wenn Sie einen Notarvertrag unterzeichnen, würde ich die Kaufpreiszahlung von der Lastenfreistellung abhängig machen. Viel Erfolg. Alexander Frank