Haus Kaufen: Mieter kündigen

Hallo Leute,

ich will ein Haus kaufen und habe folgende Fragen: Ich habe eine Immobilie im Aufge, ein Zweifamilienhaus. Beide Teile des Hauses sind vermietet und das schon seit 31 Jahren. Aber ich will mir das Haus natürlich kaufen, um selbst dort zu wohnen. Dürfte ich hier eine Kündigung wegen „Eigenbedarf“ oder ähnliches aussprechen?

Meine Situation (Falls relevant):
Ich lebe getrennt von meiner Ehefrau und habe zwei „Kinder“ ( 23 und 21. Beides Studenten ) und wir wollen nun in ein Eigenheim ziehen.

Wäre dies denn kein rechtfertigender Kündigungsgrund? Unter welchen Umständen dürfte ich das machen? ich würde den Mietern natürlich eine angemessene Frist setzen, aber weiß jemand von euch, wie lang diese mindestens sein muss?`Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar :wink:

Viele Grüße
NikeAir22

Ihre Frage betrifft das Mietrecht, womit ich als Experte für Erb-, Immobilienrecht u.ä. nichts am Hut habe…

Hallo,
ich würde nach einem unbewohntem Haus suchen da Mieter
evtl.mit Kinder, problematisch wird mit der Kündigung.
Nehme an dass der Hausbesitzer das Haus verkaufen möchte da er probleme hat mit den Mietern und diese auch nicht raus bekommt.

Sehr geehrter Nike,
zwar bricht Kauf nicht Miete aber Eigenbedarf (der nachgewiesen werden muß, insbesondere wenn beide WE erforderlich werden) rechtfertigt eine fristgemäße Kündigung, die Kündigungsfrist ergibt sich aus Mietvertrag und BGB. Zulässig ist auch eine Räumungsvereinbarung, die Sie dem ausziehenden Mietzer „versüssen“ können.
Einen absoluten Kündigungsschutz hätte der Mieter nicht. Es zeigt sich aber, daß gegen geschickte „Entmietung“ durch erforderliche Sanierung und Modernisierung auch für den hartnäckigsten Mieter kein Kraut gewachsen ist.
Einen schönen Sonntag wünscht RA Streich

Grundsätzlich haben Sie das Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarf. Eine Rechtsberatung darf und kann ich nicht geben. Nach meiner Kenntnis richtet sich die Kündigungsfrist danach, wie lange der Mietvertrag besteht. Bis 5 Jahre Mietdauer, 3 Monate Kündigungsfrist. Bis 8 Jahre Mietdauer, 6 Monate Kündigungsfrist. Darüber hinaus 9 Monate Kündigungsfrist. Diese Fristen gelten nur, wenn der Vermieter kündigt. Für den Mieter gelten immer 3 Monate. Einvernehmliche Regelungen können natürlich jederzeit vereinbart werden. In der Regel ist ein offenes Gespräch die beste Lösung. Viel Erfolg.