Hallo,
mein Vater ist 2001 gestorben und hat meiner Mutter das gemeinsame Haus hinterlassen, wir Kinder, dass bin ich und meine Schwester wurden lediglich mit einem 1/16 bedacht.
Laut Testament, duerfen wir diesen Teil zu Lebzeiten meiner Mutter nicht einfordern.
Vor 3 Jahren hat meine Mutter meine Schwester mit Mann und Kinder bei sich aufgenommen und sie leben dort mietfrei (es gibt keinen Vertrag)Bedingung war dass sie das Zimmer im Erdgeschoss fuer sich behaelt.
Nun ist meine Mutter fuer 6 Monate zu mir gezogen, abgemacht war dass sie je 6 Monate bei mir und bei ihr verbringt.
Mittlerweile will meine Schwester aber meine Mutter nicht mehr haben, hat alle ihre Sachen beschlagnahmt und laesst sie praktisch nicht mehr ins Haus.
Ich hab ihr gesagt wenn sie es mit Mutter nicht aushaelt soll sie sich eine eigene Wohnung mieten, aber davon will sie nichts wissen, kostet ja Geld !
Mutter ist jetzt so sauer, dass sie das Haus verkaufen moechte, geht das denn ?
und was ist dann mit meiner Schwester und ihrer Familie, wenn die nicht rauswollen ?
Leider kann ich Ihnen dazu keine konkrete Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Diesen werden Sie bei Ihrer Schilderung sowieso benötigen.
MfG Roland Ritt
Solche familären Probleme sind moralisch nicht ganz einfach zu lösen. Aus meiner Sicht kann ihre Mutter das Haus verkaufen, wenn sie den entsprechenden Erbanteil den Kindern zukommen lässt. Entscheidend ist die Frage wer im Grundbuch als Eigentümer des Hauses eingetragen ist. Wenn die Kinder auch im Grundbuch eingetragen sind geht es vermutlich nur mit einer einvernehmlichen Lösung oder mit einer Zwangsversteigerung. Da ihre Schwester keinen Mietvertrag hat, muss sie das Haus bei einem Verkauf auch freigeben. Der Käufer kann das Recht auf Eigennutzung einfordern. Eine kurze Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar würde in jedem Fall die Angelegenheit und die Möglichkeiten klären.