Hallo!
Da muss ich widersprechen. Es ist durchaus richtig, dass den österreichischen Politikern schwere Versäumnisse anzulasten sind, man muss aber bedenken, dass in der letzten schwarz/blau/orangen Koalition die Fähigen nicht unbedingt in der Mehrheit waren.
Die EuGH Judikatur, die ja hier der Ursprung des Problems ist, steht zwar im Einklang mit der bisherigen EuGH Linie ist aber inhaltlich falsch. Es war schon die erste Entscheidung gegen Belgien nicht nachvollziehbar. Beim EuGH ist es oft so, dass die teleologische Interpretation bzw. das Prinzip des effet utile einfach so lange strapaziert wird bis das vom EuGH gewünschte Ergebnis herauskommt, ganz egal wie das im Gemeinschaftsrecht geregelt ist. Dass dann vielfach derartige Entscheidungen auch noch schlecht begründet sind ist eine weitere Sache. Die juristische Methodik des EuGH ist ja nicht ganz umsonst in der Lehre sehr umstritten.
Der österreichische Uni Zugang war ja völlig kostenlos (jetzt mit geringer Gebühr) und ohne zahlenmäßige Begrenzung. Finanziert wird das System öffentlich. Die Idee war ein freier Zugang zur Uni für jeden, der die Universitätsreife besitzt. Es handelt sich also um ein öffentliches Angebot für Jedermann, dass vom Staat und damit der Bevölkerung hier finanziert wird. Es ist keineswegs so, dass nur Österreicher den freien Zugang haben, sondern alle, die in Österreich wohnen (und eben dieses System auch mitfinanzieren). Im Ausland wohnende können ebenso in Österreich (kostenlos) studieren, wenn sie in ihrem Heimatstaat einen Studienplatz hätten. So war die Regelung.
Der EGV nimmt kostenlose Dienstleistungen von der Dienstleistungsfreiheit und damit vom Diskriminierungsverbot aus. So wäre das an sich kein Problem (ähnlich hat auch schon einmal Belgien argumentiert).
Nun sagt der EuGH haber, dass der Uni Zugang etwas mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu tun hat. Wenn jetzt jemand in Österreich arbeitet, dann unterliegt er der Arbeitnehmerfreizügigkeit und darf daher dann diskriminierungsfrei studieren - soweit so gut. Der Zugang zur Arbeit muss dabei diskriminierungsfrei sein. Jetzt kommt der erste Kunstgriff des EuGH: da der Zugang zur Arbeit diskriminierungsfrei sein muss, muss auch der Zugang zur Uni diskriminierungsfrei sein, weil ja die Uni eine Ausbildung ist für den Zugang zum Arbeitsmarkt. (Damit verdreht der EuGH Tatbestand und Rechtsfolge und stellt das ganze auf den Kopf).
Also sind wir im Diskriminierungsverbot. Nun ist es so, dass ja der Uni Zugang eigentlich gerade nicht nach der Staatsangehörigkeit differenziert. Nun kommt der zweite Kunstgriff: da in Österreich mehr Österreicher leben als ausländische EU Bürger trifft die Regelung rein faktisch mehr Österreicher als Ausländer - daher ist das lt. EuGH eine mittelbare Diskriminierung und somit unzulässig.
Im Ergebnis schaut also die „diskriminierungsfreie“ Lösung lt. EuGH so aus: Deutsche aus Deutschland (die in Deutschland nicht studieren dürfen) dürfen ohne Begrenzung in Österreich auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers studieren, aber Österreicher aus Österreich dürfen das in Deutschland nicht!
Das ist, abgesehen von der merkwürdigen Rechtsauffassung des EuGH, rechtspolitischer Wahnsinn und in Österreich versteht kein Mensch, wieso dieses Ergebnis irgendetwas mit einem Diskriminierungsverbot zu tun haben sollte. Wenn nämlich etwas diskriminierend ist, dann das.
Bedenkt man nun auch noch, dass halb Europa seine Abgase möglichst kostenlos und unbegrenzt auf der Inntal- und Tauernautobahn lassen möchte, müsste man schon verstehen, warum das die Österreicher so aufregt.
Ich selbst bin überzeugter Europäer, aber solche Dinge regen mich auch auf.
Gruß
Tom