Im Grundbuch steht der Eigentümer. Das Grundbuch genießt öffentliches Recht. Was im Grundbuch steht gilt als wahr.
Jedoch erhält „Mann/Frau“ nur einen Grundbuchauszug wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Sonst nicht.
nicht für jedermann, aber z.B. für Notare in den Bezirken, in denen die Grundbücher auf elektronische Datenverarbeitung umgestellt worden sind. Hat man ein berechtigtes Interesse, und die Damen und Herren beim GB-Amt sitzen mal wieder auf ihren Ohren oder glänzen durch ungesundes Halbwissen (was nicht so selten vorkommt), geht man eben zu einem Notar, und lässt sich von dem den Auszug für kleines Geld besorgen.
Moin,
ja es gibt die Möglichkeit, und zwar übers Telefonbuch. Dort reicht die Strasse und Ort, es wird alles angezeigt, wo auch die Nummer freigegeben ist.
mfg
Moin,
ja es gibt die Möglichkeit, und zwar übers Telefonbuch. Dort
reicht die Strasse und Ort, es wird alles angezeigt, wo auch
die Nummer freigegeben ist.
Hi,
nicht zwingend, im Telefonbuch steht der aktuelle Besitzer, das kann, muß aber nicht der Eigentümer sein.
Bei leerstehenden Gebäuden hilft das Telefonbuch auch nicht, ebenso bei Leuten, die sich nicht ins TB eintragen lassen.
Das war nur als Tip gedacht, um erstmal an einen Namen zu kommen und weitere Recherche erfordert.
Mehr kann man einfach nichts machen, hier geht dann der Weg wieder übers Grundbuchamt; was auch in den Antworten gegeben wurde.