N’Abend Paul.
Die Story von Getränke-Hoffmann, dem unbeantwortet gebliebenen Beschwerdebrief und der Suche nach einer Möglichkeit, einen anprangernswerten Akt gezielter Rechtsirrtümerverbreitung und Parkerfalschinformation zu kontern, ist natürlich fiktiver Natur, weshalb ich keinen Schaden anrichten kann, wenn ich anmerke, dass meine spontane Reaktion darauf Erheiterung war.
Gelesen habe ich die Anfrage gestern Früh. wwf kam mir mit seiner Antwort zuvor; meine unmaßgebliche Ad-hoc-Sichtweise scheint sich mit seiner zu decken:
Kaufhaus K besitzt einen umzäunten Parkplatz, den jeder Simplex als solchen erkennen und nicht mit öffentlichem Verkehrsraum verwechseln kann. K besitzt dort das Hausrecht und kann Regeln aufstellen, wer parken darf und wer nicht. Kaum überraschen kann es, wenn K festlegt, dass nur Kunden des eigenen Hauses den Parkraum belegen dürfen und nicht jeder, der zwar nicht einkaufen, aber kostenlos sein Kfz abstellen will. Parke ich als Nichtkunde unerlaubter Weise auf K’s Parkplatz, begehe ich Hausfriedensbruch (genauso, als würde ich den Laden betreten und dabei gegen ein Hausverbot verstoßen).
Ob man das, beste Kenntnis von Gesetz und Rechtsprechung vorausgesetzt, nur so oder auch anders sehen kann, kann ich nicht beurteilen.
Belehrungen und Dekorationsanweisungen für anderer Leute Parkplätze zu formulieren würde ich mir an Stelle des fiktiven Briefeschreibers jedenfalls höchstens dann erlauben, wenn ich mir meiner Sache 100%ig sicher wäre (oder besser: qua Sachkenntnis Grund zur Annahme hätte, mir sicher sein zu können).
Grüße,
Zeh_14