Hallo!
Ob das Schild bei Getränke Hoffmann rechtmäßig war, hatten wir ja hier
/t/hausfriedensbruch–7/4647769
schon geklärt.
Ich habe aber ein neues Schild entdeckt *g*
Vor dem Eingang eines Amtsgerichtest steht auf einem Schild
„Es ist verboten, Waffen mit ins Gericht zu nehmen.
Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch verfolgt.“.
§ 123 StGB:
„(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen […] widerrechtlich eindringt […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ich darf das Gebäude nur rechtsmäßig betreten, wenn ich mich an alle zu beachtenden Regelungen halte. Wenn ich also trotz der Aufforderung eine Waffe mithätte, beträte ich dann das Gebäude widerrechtlich und wäre dies dann auch als Hausfriedensbruch strafbar?
Wenn dem so wäre, dann wäre ja jeder AGB-Verstoß Hausfriedensbruch. Wenn ich ohne gültigen Fahrschein fahre, verstoße ich gegen die AGB und wäre deswegen widerrechtlich in den Bus eingedrugen und hätte Hausfriedensbruch begangen?
Oder wenn ich mit der festen Absicht ins Schwimmbad gehe, entgegen den AGB vom Beckenrand zu springen, dann wäre das auch Hausfriedensbruch?
Hm…
Gruß
Paul