Hausfriedensbruch die zweite

Hallo!

Ob das Schild bei Getränke Hoffmann rechtmäßig war, hatten wir ja hier
/t/hausfriedensbruch–7/4647769
schon geklärt.

Ich habe aber ein neues Schild entdeckt *g*
Vor dem Eingang eines Amtsgerichtest steht auf einem Schild
„Es ist verboten, Waffen mit ins Gericht zu nehmen.
Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch verfolgt.“.

§ 123 StGB:
„(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen […] widerrechtlich eindringt […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich darf das Gebäude nur rechtsmäßig betreten, wenn ich mich an alle zu beachtenden Regelungen halte. Wenn ich also trotz der Aufforderung eine Waffe mithätte, beträte ich dann das Gebäude widerrechtlich und wäre dies dann auch als Hausfriedensbruch strafbar?

Wenn dem so wäre, dann wäre ja jeder AGB-Verstoß Hausfriedensbruch. Wenn ich ohne gültigen Fahrschein fahre, verstoße ich gegen die AGB und wäre deswegen widerrechtlich in den Bus eingedrugen und hätte Hausfriedensbruch begangen?
Oder wenn ich mit der festen Absicht ins Schwimmbad gehe, entgegen den AGB vom Beckenrand zu springen, dann wäre das auch Hausfriedensbruch?

Hm…
Gruß
Paul

Ich darf das Gebäude nur rechtsmäßig betreten, wenn ich mich
an alle zu beachtenden Regelungen halte. Wenn ich also trotz
der Aufforderung eine Waffe mithätte, beträte ich dann das
Gebäude widerrechtlich und wäre dies dann auch als
Hausfriedensbruch strafbar?

Wenn dem so wäre, dann wäre ja jeder AGB-Verstoß
Hausfriedensbruch.

Das ist unlogisch. Das Einverständnis des Hausrechtsinhabers schließt den Tatbestand aus. Wenn der Hausrechtsinhaber das Einverständnis davon abhängig macht, dass jemand unbewaffnet ist, ist doch ganz klar, wer rein darf und wer nicht. Das Einverständnis eines Supermarktes hängt aber nicht von der AGB-Treue ab.

Levay

Das Einverständnis eines Supermarktes hängt aber nicht von der
AGB-Treue ab.

Nicht? Könnte der Supermarkt nicht das gleiche Schild wie das Gericht aufhängen?

Selbst WENN er das können sollte - ein solches Schild wirst du nicht finden. Trotzdem hast du behauptet, dass doch für AGB-Verstöße dasselbe gilt.

Levay